Reparaturen für Küche von Kaution abziehen, obwohl diese nicht Teil des Mietvertrages?

6 Antworten

Die Küche ist ganz klar mitvermietet.

Aber davon abgesehen ist es völlig unerheblich ob mitgemietet oder nicht, hier geht es um Schäden die die Mieter dem Vermieter zugefügt haben. Und für verursachte Schäden hat man gerade zu stehen. oder sind Sie anderer Meinung?

In der Wohnung befand sich eine Küche, die ich gemeinsam mit meinem Mitbewohner genutzt habe

... so dass ich der Meinung bin, dass sie nicht Teil der Mietsache ist.

Sie gehört aber nicht euch? Heißt also, ihr habt sie unberechtigterweise benutzt? Seid froh, dass der Vermieter nicht noch mehr Forderungen an euch stellt. Was ihr kaputt gemacht habt, müsst ihr natürlich auch bezahlen. Ein seltsames Rechtsempfinden habt ihr.

Beides kann durchaus bei vertragsgemäßem Gebrauch passieren. In solchem Fall ist die Reparatur Sache des Vermieters, materiell und finanziell. Verschlechterung oder Abnutzung der Mietsache ist durch die Zahlung der Miete abgegolten. Von kaputtgemacht kann doch da keine Rede sein. Auch gilt der Grundsatz, dass der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat.

Danke! Allerdings weiß ich nicht, inwiefern hier vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt. Die Plastiktür des Gefrierfaches ist meinem Mitbewohner beim Öffnen abgebrochen, m.E. durch Abnutzung. Beim Ceranfeld sieht das anders aus: Darin befindet sich ein großer Riss, der so nur durch Fremdeinwirkung kommen kann (mir ist die Thermoskanne draufgefallen...)

Kann man also sagen: Fürs Ceranfeld muss gehaftet werden, Gefrierfach fällt unter Abnutzung?

@MaettieMuc

Nun sehe ich natürlich klarer. Ich empfehle wegen des Ceranfeldes deine priv. Haftpflichtversicherung zu bemühen. Was die Gefrierfachtür betrifft sehe ich hier Abnutzung oder Materialermüdung.

@albatros

"....Der Vermieter kann dem Mieter aber die Kosten für kleinere Reparaturen auferlegen. "In vielen Mietverträgen findet sich eine vorgedruckte Klausel, die dem Mieter das Risiko von so genannten Bagatellschäden auferlegt", informiert der Deutsche Mieterbund. Aber: "Der Mieter muss die Kosten nur für solche Teile der Mietwohnung tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind." Das sind Installationsgegenstände für Strom, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlüsse von Fensterläden. Ebenfalls zu den Gebrauchsteilen zählen Lichtschalter, Steckdosen, Wasserhähne, Waschbecken, Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe, WC-Schüsseln und -spülungen, Einzelöfen, Rollläden, Fensterläden, auch Kühlschränke, Herde, Spülen oder Waschmaschinen..." Zitat DIE WELT

@Tausendfusssler

Das setzt voraus, dass es im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt. Sie ist nur wirksam, wen ein Betrag für die Einzelreparatur (bis max. 100 Euro) und eine Jahressumme beziffert sind.

Natürlich müßt ihr für die Schäden an der Küche aufkommen!

Nur antworten wer Ahnung hat

Mit der Kaution geht definitiv nicht, da diese ganz klar für Schäden der Mietsache verwendet wird, da die Küche ja weder im Übergabeprotokoll noch im Mietvertrag erwähnt wird, fällt dies somit flach. Allerdings kann und wird dir dein Vermieter die Schäden ohnehin in Rechnung stellen, somit kommen trotz dem Kosten auf dich zu. Es wäre hier eventuell klüger sich mit dem Vermieter zu einigen und dies entsprechend über die Kaution verrechnen lassen, erspart ärger und vorallem eventuel anfallende Gerichtskosten, da er dich, wenn er das Geld nicht so bekommt notfalls einfordern wird.

Klingt plausibel, danke!