Kein Übergabeprotokoll - Wie ist das beim Auszug?

2 Antworten

Wie ist das, wenn der Vermieter jetzt doch was zu beanstanden hat, was aber womöglich da schon war oder wie auch immer. Es gibt ja kein Übergabeprotokoll vom Einzug.

Dann hast Du vielleicht die berühmte A..karte gezogen.

Deswegen immer ein Protokoll machen, bei Ein- oder Auszug.

Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet eins zu machen oder zu unterschreiben.

Unterschrreibt der Vermieter, dann kann er allenfalls für verdeckte Mängel noch die Behebung der Ängel verlangen bzw. wenn der Mieter die Mängel nicht behebt, die Kaution dafür verwenden.

Schau mal hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

MfG

Johnny

Wenn es vom Einzug auch keins gibt kann er sowieso nix vordern da ja nix festgehalten wurde!Wir hatten sowas auch schon!