Kein Übergabeprotokoll - Wie ist das beim Auszug?
Hallo,
ich ziehe nächste Woche endlich um.
Ich habe beim Einzug KEIN Übergabeprotokoll unterschrieben bzw. bekommen. Wie ist das denn jetzt beim Auszug? Ich werde die Wohnung natürlich sauber und ordentlich verlassen. Wie ist das, wenn der Vermieter jetzt doch was zu beanstanden hat, was aber womöglich da schon war oder wie auch immer. Es gibt ja kein Übergabeprotokoll vom Einzug.
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Wie ist das, wenn der Vermieter jetzt doch was zu beanstanden hat, was aber womöglich da schon war oder wie auch immer. Es gibt ja kein Übergabeprotokoll vom Einzug.
Dann hast Du vielleicht die berühmte A..karte gezogen.
Deswegen immer ein Protokoll machen, bei Ein- oder Auszug.
Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet eins zu machen oder zu unterschreiben.
Unterschrreibt der Vermieter, dann kann er allenfalls für verdeckte Mängel noch die Behebung der Ängel verlangen bzw. wenn der Mieter die Mängel nicht behebt, die Kaution dafür verwenden.
Schau mal hier rein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
MfG
Johnny
Sollte der Vermieter etwas bemängeln so ist er aber in der Beweispflicht
Hier steht es:
MfG
Wenn es vom Einzug auch keins gibt kann er sowieso nix vordern da ja nix festgehalten wurde!Wir hatten sowas auch schon!