kriminelle Mitmieter loswerden

6 Antworten

Wäre da nicht der Satz: „Ich will ganz ehrlich sein - ich hätte die Wohnung nämlich selber gerne, würde dann in der Nähe meiner Freundin wohnen (direkt darunter halt ^^) man würde ein gutes Wort für mich einlegen wenn die Wohnung leer wäre“, würde ich den Tipp lieber geben.

Also wenn jemand kifft und das Zeug auch noch verkauft, ist ein Anruf bei der Polizei der richtige Weg. So jemanden würde ich nicht in meinem Umfeld haben wollen. Auch wenn immer - gerade hier bei GF.net - das Gegenteil behauptet wird. Fast immer führt Kiffen und weiterer illegaler Drogenkonsum zu mehr Ärger. Vermutlich tust Du dem Mitmieter sogar einen Gefallen, wenn er jetzt einen Schuss vor den Bug erhält, bevor Schlimmeres passiert.

Fazit: Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, parallel den Vermieter informieren, dass Du bei der Polizei warst. Bis dahin kannst Du Infos sammeln, z.B. wann roch es im Treppenhaus nach dem Zeug, wann gingen Leute ein und aus usw.

freundliche Grüße

Martin

imager761  02.03.2013, 08:14

Nun entscheidet aber der VM, wem er Mietvertrag anbietet. Deutlicher gesagt: Aus welchem Rechtsgrund er den denn überhaupt aufheben oder kündigen darf. Denn selbst eine Ordnungswirdrigkeit oder Verurteilung als Straftäter hätte auf das Mietvertragsverhältnis keinerlei Auswirkungen :-O

Und es ist in die Verantwortung des M gestellt, ob er sich mit dope, "Mümmelmann" oder überhaupt das Gehirn vernebelt.

Das muss man - und dazu gehöre ich ausdrücklich - weder verharmlosen noch gutheissen - aber justitaibel ist es eben nicht. Und genau das war hier die Frage, ob man auf Wohnungssuche daraus für sich Kapital schlagen kann :-)

G imager761

Wenn du in die Wohnung möchtest dann musst du warten bis diese leer ist ! Das was du gerade machst ist strafbar ! Nichts genaues weisst du nicht ! Alles Vermutungen und keine Beweise! Lass die Finger davon so bekommst du die Wohnung nicht , höchstens einen haufen Ärger !

GermanSailor  02.03.2013, 06:43

Was genau ist denn am Verhalten des Fragestellers strafbar? Eine Nennung des Paragraphen gäbe Ihrer Aussage etwas Seriosität.

freundliche Grüße

Martin

imager761  02.03.2013, 08:25
@GermanSailor

Was genau ist denn am Verhalten des Fragestellers strafbar?

"Mitmieter [...] verkauft das Zeug auch noch und es gehen Kunden ein und aus, Die Mutter [...] und die Nachbarin [...] könnte natürlich einfach zum Vermieter gehen" erfüllt nun den Straftatbestand der Verleumdung gem. § 186 StGB: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft."

G imager761

Drogen zu verkaufen ist strafbar und niemand darf das hinnehmen, der davon auch nur was ahnt, in eurem Fall eher weiß. Geh zur Polizei und melde den Verdacht. Eine wohnungsdurchsuchung wird dann alles ans Licht bringen. Du hast natürlich auch eignes interesse an der Wohnung, das würde ich nicht zum Thema machen. Ist sie dann frei, kannst du dich immer noch darum bewerben. Raus mit dem kriminellen Typen, der alle ins Unglück stürzt!

bwhoch2  02.03.2013, 10:42

Selbst wenn dem Mitmieter Drogenhandel nachgewiesen werden kann, bleibt immer noch die Frage, welche Strafe er erhalten wird. Vielleicht nur eine Bewährungsstrafe. Dann hätte das überhaupt keine Auswirkung auf das Mietverhältnis und eine Gefängnisstrafe nur dann, wenn der Mieter seine Wohnung deswegen aufgibt. Aber warum sollte er, wenn er beispielsweise nur ein paar Monate einsitzen muss?

Wenn du einen A... in der Hose hast, gehst du darunter, sgst dem Mitmenschen was du weißt, (oder meinst zu wissen) und konfrontierst Ihn damit. Gib Ihm eine Frist das im Haus komplett einzustellen, tut er das nicht, gehe zur Polizei.

Dieses Hinter Herum Gefrozzel was Ihr da derzeit praktiziert ist ja lächerlich. Immer kräftig direkt darauf zu, damit können solche Mitmenschen am wenigsten.

Rechtlich gesehen entscheidet allein der Vermieter, ob er den Mietvertrag fortführt oder nicht.

Rechtlich gesehen ist weder der Konsum noch Besitz "geringer Mengen" Cannabis (< 7,5 g THC) lt. §§ 29a ff BtMG strafbar und die Polzei hat hier nichts zu tun.

Außer Strafanzeige n. § 186 f StGB aufzunehmen: Es ist strafbar, jemanden als Drogendealer zu verunglimpfen, um seine Wohnung zu bekommen :-)

G imager761