Muss ich beim auszug das Treppenhaus neu streichen? Wenn ich es schmutzig gemacht habe?

9 Antworten

Bis zur Schlüsselübergabe bestimmst alleine Du wie die Wohnung genutzt wird. Der Vermieter kann hier nur einschreiten wenn es zu belästigungen anderer (z.B. geruch) kommt oder die Bausubstanz gefärdet ist.

Der vermieter darf nur mit Deiner Erlaubnis in die Wohnung. Hat der einen ZWeitschlüssel darf der den nur im Notfall (Brand, Rohrbruch) benutzen, alles andere ist Hausfriedensbruch.

D.H. wenn er Dir auf die Nerven geht, schmeiß ihn raus und verweigere die Besichtigungstermine. Tausche sicherheitshalber das Schloß, beim Auszug dann das alte wieder einbauen. In der neuen Wohnung direkt das neue Schloß einbauen und das alte gut aufheben!

Wenn Du nett bist, biete ihm Termine bzw. Zeiträume zur Besichtigung an, die bestimmst aber alleine Du.

Schäden die Du durch Umzug oder wie auch immer verursachst (normale Abnutzung gehört nicht dazu) mußt Du irgendwie ersetzen. Entweder durch Eigenarbeit oder durch bezahlen.

Treppenhaus streichen - wieso müssen das die Mieter bezahlen? Wenn ein Mieter einen Schaden verursacht muss dieser dafür aufkommen, aber nicht alle Mieter. Für Instandhaltungsmaßnahmen ist der Vermieter zuständig und die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden, schon gar nicht über die Nebenkostenabrechnung.

Quelle: GF.net

es geht nicht um die Nebenkostenabrechnung! Es geht darum, dass wenn er beim Umzug etwas beschädigt auch dafür aufkommen muß!

Er muss die Termine mit dir Abstimmen, wenn du nicht da bist, dann darf er nicht ohne erlaubnis in deine Wohnung! Und wenn dir 8 Uhr zu früh ist, dann muss er das auch verstehen!

... und akzeptieren.

@ginoxe

! genau

Der Vermieter kann nicht einfach Termine machen, die muss er mit dir absprechen und zwar rechtzeitig. Er muss dir vorher auch sagen mit wieviel Interessenten er kommen möchte.

Termine um 8 Uhr morgens musst du nicht akzepieren. Sag ihm eine Uhrzeit, wegen mir zwischen 10 und 12 und dann basta. Du musst nicht mehr als 2 Tage die Woche für Besichtigungen dulden und dies auch nicht von morgens bis abends.

Wie es in deiner Wohnung aussieht geht den VM nichts an, wenn du 100 Kartons stehen hast kann er auch nichts machen.

Solltest du beim Umzug das Treppenhaus beschädigen oder verschmutzen musst du dafür auch haften, das ist richtig.

Aber streichen ist nicht!

Nein, in Deiner Wohnung kann es aussehen, wie immer Du willst (solange die Bausubstanz nicht leidet). Und normalerweise ist das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum. Wenn Du da etwas schmutzig oder kaputt machst, zahlt normalerweise die Eigentümergemeinschaft, die aber den Besitzer dann haftbar machen - und der wird das an Dich weitergeben. (Immer vorausgesetzt, dass es sich nicht um "normalen" Schmutz handelt sondern z.B. Streifen an den Wänden, weil die Möbel "hängengeblieben" sind.)