Kriegt man Klamottengeld für ein Praktikum wieder?

4 Antworten

Beantragen muss er es vorher, so wie alles, was man vom JobCenter erstattet haben möchte. Aber wegen zwei Wochen Praktikum wird dieses nichts bezahlen.

Es ist allerdings eine Zumutung, von einem Praktikanten zu verlangen, sich wegen eines 2-wöchigen Praktikums komplett neu einzukleiden. Also sollte sich dein Bekannter die Kleidung ausleihen bzw. sollte der Chef sie stellen (wie hier schon erwähnt). Oder dein Bekannter stückelt sich die Kleidung aus seinen Beständen zusammen, z. B. schwarze Jeans, schwarze Turn- oder Arbeitsschuhe, ein weißes Hemd hat er vielleicht noch oder leiht es sich von seinem Vater aus. Dann bräuchte er sich nur noch die Krawatte zu kaufen. Die Zusammenstellung wird vielleicht dem Chef nicht gefallen, aber dann soll er die Kleidung stellen (s.o.).

"wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist", kann dies übernommen werden im Rahmen des SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Der gilt nicht nur beim ALG I, sondern auch beim ALG II, hier in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1.

Auf diesem Wege werden auch öfters Führerscheine übernommen und Gabelstablerscheine - warum nicht auch Hosen und Hemden?

Allerdings eher anlässlich eines unbefristeten Arbeitsvertrags denn eines popeligen zweiwöchentlichen Praktikums. Aber das muss man kucken.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kriegt man dieses Geld wieder zurück vom Arbeitsamt ?

Er kann es beantragen; mit ziemlicher Sicherheit wird er allenfalls ein Darlehen erhalten .. wenn überhaupt. Wahrsheinlich jedoch gibt es nichts, es sei denn, dort hängt unmittelbar ein sozilaversicherungspflichtiger Job dran.

Ansonsten: für eine Woche Kleidung mieten geht auch. Oder Chef soll Kleidung stellen ...

nur mal interessenhalber..........wo ist denn das praktikum , beim bestatter ?