Auslandsjahr/Weltwärts /Frewiligendienst ,wenn man Hartz4 bekommt?

3 Antworten

Wenn du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst bekommt sie für dich auch kein ALG - 2 mehr für deinen Lebensunterhalt !

Je nachdem ob du mit deiner Mutter alleine lebst oder nicht, könnte die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dann nicht mehr angemessen sein, aber das Jobcenter müsste dann in der Regel auch die unangemessene KDU - für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe anerkennen und bei Bedarf weiter voll übernehmen.

Deine Mutter würde dann schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert, nach dieser Übergangszeit würde es nur noch die angemessenen KDU - geben, sie müsste dann den Differenzbetrag selber zuzahlen, wenn sie die KDU - nicht senken könnte und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchte.

Diese Aufforderung zur Kostensenkung könnte aber entfallen, wenn deine Mutter angibt, dass du nach der Rückkehr wieder bei ihr einziehst.

Wenn du unter 25 bist, könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem FSJ - im Ausland Anspruch auf Kindergeld bestehen, dass wird dann denke ich wie beim Au Pair gehandhabt.

Gibst du im Internet am besten mal ein ,, Au Pair und Kindergeld ", da kannst du die Voraussetzungen nachlesen.

Deine Mutter müsste dann allerdings beachten, dass sie dir das Kindergeld nachweislich im Monat des Zuflusses auf ihrem Konto zukommen lässt, denn sonst wäre es Einkommen deiner Mutter und es würde dementsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Nein, natürlich nicht

mich wundert das eigentlich auch nicht aber ein Mitarbeiter vom Jobcenter hatte mir gesagt das es klappt

@Jenniwaaa

Dann hat er dir Blödsinn erzählt.

Für dich natürlich nicht.

Es kann auch sein, dass dann eure Wohnung für deine Mutter zu groß ist.