Kriegt das Arbeitsamt mit, wenn man Geld aus einer versicherung bezieht?

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!!! Sehr wichtig !!! Da die meisten Auszahlungen aus Lebensversicherungen oder Geldeinlagen Gewinne haben, muss man die mit Kapitalertragssteuer versteuern. Generell schicken alle Gesellschaften vor der Auszahlung ein Freistellungsauftrag auf die Kapitalerträge, denn jeder Bürger hat einen Freibetrag in Höhe von 801Euro im Jahr. Natürlich möchte mann weniger Steuer zahlen und schickt den Freistellungsauftrag auf die Gesellschaft zuruck. Und hier fängt sich das Interessanteste. Die Gesellschaft schickt die Daten nicht nur dem Finanzamt, sondern auch dem BaFin. Und was meint ihr, wer guckt in die Datenbank der BaFin ab und zu rein??? Richtig! LZ!

Der Cousine würde ich auch ehmpfehlen eine Arbeit zu finden(falls das geht). Oder wircklich prüfen, ob die unter den schon unten gennanten Beiträge liegt(mann darf 150Euro je Lebensjahr Vermögen haben). Wenn Sie unter dem gerechneten Beitrag liegt(z.B. Sie ist 40 Jahre alt = 12000Euro Freibetrag > Auszahlung 10000Euro), kann Sie das auszahlen lassen und keine Angst haben. Es gibt Gesetze, wo die Freibeiträge gennant sind. Die meisten Beratern beim LZ nutzen aber das Unwissen von Kunden aus :(

Hoffentlich war das hilfreich

Hallo,

es ist zwar nicht möglich, das Geld vor dem Arbeitsamt zu verbergen, aber es gibt völlig legale Vermögensfreibeträge für Hartz4-Empfänger - das weiß nur kaum jemand und so mancher Sachbearbeiter versucht auch drüber hinweg zu gehen.

Sinn und Zweck der Sache ist ...

1., dass man ja schließlich - anders als früher bei der Sozialhilfe - KEINE Sonderleistungen für neue Schränke, kaputte Kühlschränke, Weihnachten, kaputte Fernseher etc. beantragen kann, denn man soll (im Ernst!) von den ALG2-Zahlungen für solche Fälle ansparen.

2., dass die Lebensleistung älterer ALG2-Empfänger berücksichtigt werden soll.

Aus diesen Gründen DÜRFEN ALG2-Empfänger ein Vermögen haben - wenn auch kein großes.

Als Grundfreibetrag darf ein Hartz4-Empfänger je vollendetem Lebensjahr 150,-€  Vermögen besitzen (Mindestfreibetrag sind 3.100,- €). Die Höchstbeträge liegen je nach Jahrgängen zwischen 9.750,-€ und 10.050,-€. Kinder haben ggf. eigene Freibeträge. Für eine Altersvorsorge gelten sogar noch viel höhere Freibeträge.

Kannst Du nachschaun unter § 12 SGB 2 (Stand 17. April 2010).

Deine Cousine sollte in der Sache mal eine Sozialberatung (z.B. bei der Caritas) wahrnehmen, denn die beraten die Empfänger unvoreingenommen und ohne eigene Interessen.

schöne Grüße

casilein  18.05.2011, 21:24

Vermögen zählt nur bei Eintritt in das Alg2 - steht man im Bezug ist jeder Geldzufluss Einkommen und geht eben nicht in den Vermögensfreibetrag.

"Illegal ist unsozial" - mit dieser Offensive haben die Arbeitsämter ihre Aktivitäten gegen Leistungsmißbrauch personell wie inhaltlich deutlich verstärkt.

Und wer meint, Datenschutz gelte auch zwischen Behörden, irrt sich gewaltig.

Finanzbehörden, Zollämter, Sozialversicherungen, Erbschaftssteuerstelle usw. gleichen ihre Daten munter ab. Oder irgendein Angesäuerter, der sich über den Betrug aufregt und anonym Anzeige stellt, findet sich.

Das Risiko ist dementsprechend hoch. Der Straftatbestand bringt außer Schadensersatz auch Haftstrafen ein.

 

Da die Behörden sowieso Einblick in die Konten nehmen können und auch Freistellungsanträge zentral erfasst werden, kommt es früher oder später bestimmt heraus.

Eine Möglichkeit wäre (wenn die Summe groß genug ist), sich für eine Weile vom JobCenter abzumelden und sich auch selbst zu versichern. Wenn sie dann wieder Leistungen beantragt, gilt der Rest der Erbschaft als Vermögen und nicht als Einkommen.

Ich kann dir nur sagen, es kommt raus, und wenn es bis zu 2 Jahren dauert, aber der ARGE bleibt es nicht verborgen.

Der einzige Weg: Von diesem Geld dringend benötigte Anschaffungen tätigen, z.B. Möbel für das eigene Zimmer, Computer, die verlorene Arbbanduhr ersetzen, complet die Fahrschule schon bezahlt haben, endlich einen Fernseher oder Radio im eigenen Zimmer oder Wohnung............. aber alle Einkaufquittungen ablegen, um bei einer Überprüfung der ARGE sie vorzulegen. Den Rest für die Rente anlegen, denn dann ist das Geld für die ARGE tabu, es darf dann aber erst bei Vollrente ausgezahlt werden!!!!!

elenore  17.05.2011, 22:37

Tut sie gar nicht, wird sie eine Menge Leistungsbezug zurückzahlen müssen, oder sie muss von diesem Geld so lange LEBEN, bis es aufgebraucht ist und dann erhält sie erst wieder Leistungsbezug. Besser wäre natürlich sie findet schnellstens einen Job!!!!

casilein  18.05.2011, 21:27
@elenore

Auch Deine Lösung wird nicht funktionieren - es ist Einkommen und wird als solches angerechnet, auch rückwirkend und auch, wenn das Geld bereits ausgegeben ist. Dann wird eben 10% der RL gestrichen, bis es abgezahlt ist.