Kriege ich noch Kindergeld wenn ich ausziehe?

9 Antworten

Kindergeld bekommst Du nur, wenn Du Kinder hast!

Kindergeld ist ja für die Eltern gedacht, weil die durch Kinder Mehrkosten haben.
Das Kindergeld bekommen ja nicht die Kinder!

Das richtet sich nach der Höhe Deines Verdienstes. Und so wie ich es weiß bekommen Deine Eltern das Geld, nicht Du (und nur ihnen steht das Geld rechtlich auch zu, wenn sie es Dir geben, sei froh).

isomatte  07.04.2021, 11:32

Das Einkommen beim Kindergeld spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Hallo, Kindergeld ab 18 wird bezahlt wenn die Voraussetzungen(Ausbildung in Schule, Beruf oder Studium oder FSJ) erfüllt sind. Wenn also kein Kindergeld mehr bezahlt wird, schleunigst wieder beantragen. Wird nämlich nur bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt. Antragsteller sind die Eltern.

Wenn du nach der Berufsausbildung wieder zu Schule gehst und keine kindergeldschädliche Beschäftigung (mehr wie 20 Wo./Std.) ausübst, wird wieder (oder auch) Kindergeld gezahlt.

Kindergeld steht den Eltern zu. Nur wenn das Kind nicht mehr im Eltenhaus lebt und gemeldet ist und die Eltern keinen Unterhalt von mind. der Höhe des KG leisten, kann das KG mittels Abzweigungsantrag an das Kind gezahlt werden. Einfacher wäre es wenn die Eltern es weiterleiten!

Alle notwendigen Formulare stehen Online zur Verfügung.

Schlicht und ergreifend - mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Anspruchsberechtigte - sprich i.d.R. (Deine) Eltern unter Vorlage einer Bescheinigung Deines Ausbildungsbetriebes einen Weiterbewilligungsantrag stellen - soweit sie diese Bestätigung nicht fristgerecht (nach Aufforderung durch die Familienkasse) vor erreichen Deiner Volljährigkeit vorgelegt haben.

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebnsjahres gezahlt, soweit sich das KInd in Ausbildung befindet.

Anspruchsberechtigte sind grundsätzlich die Eltern, die dieses Geld für Ihre Kinder einzusetzen haben - also warum klärst Du nicht mit diesen die Weiterleitung des KG an Dich nach (D)einem Auszug.

Kindergeld gibt es im Normalfall bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du also ab 18 bzw. deine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen haben, dann haben sie es bei der Familienkasse nicht beantragt und keine Nachweise ab 18 Jahren erbracht, eine Kopie deines Azubivertrags hätte da als Nachweis schon ausgereicht.

Rückwirkend kann es Kindergeld nur noch für max. 6 Monate geben und das vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.

Bekommst du nach deinem Auszug von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 €, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu, könntest dieses dann auf Antrag bei der Familienkasse im Normalfall auch abzweigen lassen, den Abzweigungsantrag findest du auch zum ausdrucken im Internet.

Gehst du nach deiner Ausbildung z.B. weiter zur Schule oder studierst, bist noch unter 25, dann steht deinen Eltern bzw. dir auch da weiterhin Kindergeld zu.

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium musst du dann aber bei einem evtl. Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung / Studium aufpassen, dann darfst du nebenbei im Durchschnitt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebentätigkeit nachgehen und der Anspruch würde für die Monate der Überschreitung entfallen.

Das Einkommen spielt dagegen aber seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze fürs Kindergeld abgeschafft.