Kindergeld über 18 ohne Ausbildung?

5 Antworten

Ja nee is klar, du kannst dir natürlich neben der berufsvorbereitenden Maßnahme eine Ausbildung suchen. Aber in "Eigeninitiative" einmal im Monat eine Bewerbung abschicken, in Ruhe weiter masturbieren und das Kindergeld abgreifen geht natürlich nicht.

Kommel121 
Fragesteller
 04.07.2017, 06:08

Ne das meinte ich nicht so würde mir noch nen Nebenjob suchen 

Ursusmaritimus  04.07.2017, 06:19
@Kommel121

Ein Nebenjob begründet keinen Anspruch auf Kindergeld (gegenüber einer Maßnahme mit Zukunftswirkung) und ein Volljob läuft "anstatt" Kindergeld.

Das Kindergeld ist eine gesellschaftliche Investition in deine Zukunft und die Gesellschaft erhofft sich hierfür von dir eine gute/bessere Ausbildung so das du ein höheres Einkommen erwirtschaften kannst. Mit deinen höheren Steuern und Abgaben trägst du dann dein Teil für die Gesellschaft......

Aber neben der Maßnahme kannst du natürlich einen Nebenjob machen.

Hallo, Infos findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


Ab 18 - 21 solltest du dann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit suchend bzw.Ausbildung suchend gemeldet sein,ab 21 - 25 dann auf jeden Fall Ausbildung suchend !

Dann wirst du auch da Bewerbungen / Absagen auf einen Ausbildungsplatz nachweisen müssen,deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden kannst du der Familienkasse auch selber nachweisen,aber mit 1 oder 2 Bewerbungen pro Monat geben sie sich nicht zufrieden.

Deshalb würde ich dann auf Nummer sicher gehen und mich Ausbildung suchend bei der Agentur für Arbeit melden,eine geringfügige Beschäftigung kannst du dann trotzdem ausüben.

Würdest du z.B. schon einen Ausbildungsvertrag haben,kannst die Ausbildung aber zu keinem früheren Zeitpunkt beginnen,weil z.B. das Ausbildungsjahr noch nicht begonnen hat,dann könntest du in der Wartezeit sogar einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und deine Eltern / du würden trotzdem Kindergeld bekommen,es sei denn du würdest schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben.

Denn dann würdest du bei Vollzeitbeschäftigung einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen,du dürftest dann nur in der Woche 20 Stunden nebenbei bzw.in der Wartezeit arbeiten.

Das Einkommen hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Nein ,
Du müsstest entweder schnell handeln oder du kriegest nicht

Nein, 

entweder Massnahme , dann ja 

oder du suchst dir übergangsweise einen Job, da benötigst du das nicht

Kommel121 
Fragesteller
 04.07.2017, 06:09

Würde es gehen wenn ich mir einen Nebenjob suchen würde ?

Alexuwe  04.07.2017, 06:10
@Kommel121

Gibt trotzdem kein Kindergeld

Wenn dir der Betrag reicht ?

siola55  04.07.2017, 12:21

Leider falsch :-((