muss mein freund für meinen Sohn aufkommen?
Mein Freund arbeitet Vollzeit und ich 120Std bekomme noch aufstockend Hartz4 dazu. Muss mein Freund für meinen SOhn wenn wir zusammenziehen aufkommen obwohl er nicht der Vater ist., Kriege für meinen Sohn keinen Unterhalt sondern er ist in der Berechnung vom ALG2 mit drin. Müsste mein Freund für meinen SOhn mit aufkommen oder bekomm ich trotzdem weiterhin was für meinen SOhn?
6 Antworten
Wenn ihr zusammen zieht, seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Im ersten Jahr kann man die Beziehung aber noch als Probejahr hinstellen, in der man noch nicht füreinander einsteht. Das Amt versucht die Beziehung aber gerne gleich als Bedarfsgemeinschaft zu sehen, das spart ihnen Geld. Da muss man sich mit denen ggf. rumstreiten.
Aber da ja die Miete für euch beide billiger wird (2/3 ) kann es sein, dass die Alg2 Aufstockung eh dadurch bereits wegfällt.
Aber spätestens nach einem Jahr seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da gibt es kein Geld für einzelne Personen, sondern nur der Haushalt wird mit Alg2 unterstützt, wenn das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zu niedrig ist. Dein Kind kriegt dann keine extra Unterstützung mehr, weil ihr kein Sozialfall mehr seid.
Ich bekomme auch keinen Unterhalt für meine Kinder und auch kein Alg2, da ich genug verdiene für uns. Damit muss man dann halt leben.
Das Jobcenter möchte euch gern zu einer Bedarfgemeinschaft machen, was zu voller Anrechnung aller Einkommen führt. Dann müsste dein Freund zwar immernoch nicht für euch beide aufkommen, aber du erhältst trotzdem keine Leistungen für dich und dein Kind.
Ihr könnt das vermeiden, wenn ihr die Wohnung als WG einrichtet und er als Untermieter einzieht - schriftliche Genehmigung vom Vermieter muss vorgelegt werden.
Ansonsten werdet ihr spätestens nach einem Jahr zur BG und du und dein Kind seid ihm finanziell völlig ausgeliefert.
Besser er behält seine Wohung. Wie oft und wie lange er dich besucht, geht niemanden was an. Auch nicht, ob ihr deine Wohnung nahc euren gemeinsamen Bedürfnissen einrichtet.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, zählen alle Einkommen dazu.
Da du selbst aufstockend AlG 2 bekommst, scheint er nicht bei euch angemeldet zu sen, sonst bekämst du ja gar keine Aufstockung
Dann hat sowohl dein Freund, als auch du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes.
Die Kosten der Unterkunft werden dann auf drei Personen verteilt.
Dann kommt es auf das Einkommen des Freundes an, ob ihr überhaupt noch Anspruch habt.
Bekomm auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Bekomm ich für meinen SOhn denn noch etwas von der Hartz4 Stelle oder fällt alles weg?
Das kommt darauf an, was ihr insgesamt an Einkünften habt.
Da sein Einkommen mehr ist denke ich das wir vom Hart4 nichts bekommen aber da er nicht der leibliche Vater ist dachte ich das ich für meinen Sohn noch etwas bekomme
Du bekommst natürlich weiterhin Kindergeld und der Sohn hat Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater.
Nein muß er nicht,du kannst aber vom leiblichen Vater Unterhalt einfordern.Wenn der das nicht zahlt dann Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen weil den bekommt man ja nur 6 Jahre wurde mir gesagt und der leibliche Vater zahlt nix. Mein Sohn ist 10
Achso,ja ich weiß,geht uns auch so.
bekomm ich dann noch was für meinen SOhn oder garnix mehr ?
Das erste Jahr,seit ihr sozusagen auf Probe,es bleibt wie jetzt.Dann wird neu berechnet.Ob du was bekommst,kann ich dir nicht sagen.Da ist der Verdienst deines Freundes mit zugerechnet.
Dei Freund wohnt bei dir? Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft? Ja dann werden alle Gelder zusammen veranschlagt und wenn dein Freund zuviel verdient bekommst du entsprechend weniger H4 für dich und deinen Sohn.
Ja das stimmt. Aber wir möchten gerne zusammenziehen in meine Wohnung