Kreditkarten Betrug mit Pin

6 Antworten

Dann muß sie damit leben und wohl das Geld vergessen. Eigenes Verschulden, wenn sie die PIN und die Karte in einem aufbewahrt.

War es Diebstahl..könnte sie ja Anzeige (?) erstatten..aber ob es viel Sinn macht?

Hier müssen drei Dinge voneinander getrennt werden:

  1. Deine Freundin hat keine Anzeige oder Ähnliches zu erwarten, da sie ja keine Straftat begangen hat.

  2. Gegen den Herausgeber der Kreditkarte kann deine Freundin keine Ansprüche stellen. Durch die Aufbewahrung der PIN zusammen mit der Karte und der Zugänglichmachung des Freundes hat sie grob fahrlässig gehandelt.

  3. Sie kann Ansprüche gegen den Freund geltend machen, da dieser ohne ihre Erlaubnis Geld von ihrem Konto genommen hat. Dies ist Diebstahl. Es stellt sich natürlich die Frage, ob bei dem Freund etwas zu holen ist. Ich denke mal, dies wird nicht der Fall sein. Trotzdem ist eine zivilrechtliche Klage, evtl. über das gerichtliche Mahnwesen oder über eine direkte Klage sinnvoll. Normale Forderungen verjähren nach 3 Jahren, ein Gerichtstitel ist 30 Jahre lang gültig und kann natürlich, ausser im Fall einer Privatinsolvenz auch 30 Jahre lang eingetrieben werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass nur der Titel 30 Jahre lang gilt. Die auflaufenden Zinsen verjähren nach 3 Jahren, was regelmässige Vollstreckungsversuche im Abstand von höchstens 3 Jahren erfordert, um die Verjährung zu unterbrechen. Die Anzeige wegen Betruges ist zwar richtig, bringt ihr aber das Geld nicht zurück, da es sich hierbei nur um eine Strafsache gegen den Freund, aber nicht um die Beitreibung der Forderung handelt.

Strahlemann2013 
Fragesteller
 29.11.2013, 23:20

danke für die ausführliche antwort!

Die Freundin hat ihren jetzt exfreund auf betrug angezeigt!

ist es jetzt betrug oder diebstahl oder beides?

dann bin ich erleichtert, dass ihr nichts passieren kann, habe schon gedacht, dass sie nun auch einen drauf kriegen kann, da sie beide sachen an einen ort aufbewahrt hat!

Interesierter  29.11.2013, 23:47
@Strahlemann2013

Strafrechtlich ist die Sache für deine Freundin nicht relevant. Da braucht sie sich keine Sorgen zu machen. Es kann natürlich passieren, dass von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar vor Gericht unangenehme Fragen gestellt werden. Auf diese darf sie auf keinen Fall aus falscher Scham unwahre Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft wird schon wissen, wie sie die Sache zu behandeln hat.

Aber nochmals, die Anzeige deckt lediglich die strafrechtlichen Aspekte gegen den Freund ab, jedoch nicht die Rückerstattung des Geldes. Diese Forderung muss auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden.

Zu Recht, sie hat grob fahrlässig gehandelt. Karte sperren lassen, neue beantragen, versuchen und den Freund wg. Diebstahl anzeigen.

Strahlemann2013 
Fragesteller
 29.11.2013, 19:16

Anzeige hat sie auf Betrug gemacht habe ich vergessen zuschreiben

Diese Angst ist berechtigt. Das Geld wird sie wohl nie wieder sehen.

Was passiert mit dem Freund.... Tja, war es Diebstahl? Wurde Anzeige erstattet? Falls ja, wird er eine Strafe auf Bewährung bekommen. Ihr selbst wird weiters nichts geschehen, die Aufbewahrung des Pins ist ihr Problem und Risiko.

Da sie das selbst verbockt hat, wird sie von dem Geld leider nichts mehr sehen. Sie kann Anzeige gegen ihn erstatten, aber ob das etwas bringt...?