Computerbetrug was zu erwarten?

4 Antworten

Bewährungsstrafe zwischen 1 und 2 Jahren schätze ich mal...

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 18:44

Ich hoffe doch sehr. Will nicht für über 2 Jahre in den Knast. Ich habe Fehler gemacht das weiß ich. Aber ich habe daraus gelernt. Und mich geändert. Ich hoffe die kommen nicht mit der Vorstrafe. Wegen 10 mal schwarz fahren. Hatte da 2 geldstrafen bekommen.

Marvin1990 
Fragesteller
 23.12.2017, 06:35

Scheinst dich aber gut mit rechtlichen Dingen auszukennen. Danke für deine Antwort.

In Haft denke ich mal mußt Du nicht. Denn Haft muß der Richter anordnen. <wenn alles so ist wie Du es beschrieben hast kam zwar die Polizei doch wahrscheinlich nicht wegen Dir persönlich. Betrub ist so weit ich weiß eine anzeigepflichtige Staftat. Da hättest Du nur was zu befürchten, wenn Dein Freund Dich angezeigt hat, weil er ja das Geld zurück haben will.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 00:40

Ja natürlich hat er mich angezeigt. Jetzt ist ein Verfahren eröffnet worden wegen computerbetrugs. Dafür werde ich ja bestraft werden. Ich wollte wissen ob ich da noch mit einer Bewährung davon komme oder ich mehr als 2 Jahre bekommen kann.

ch62718ris  22.12.2017, 00:44
@Marvin1990

Wie Du es geschildert hast denke ich mal der Richter wird die Strafe auf Bewährung aussetzen. Du bist ja einsichtig, hast ja von Dir aus was gemacht das es nicht mehr vorkommen kann (Spielsucht), willst das Geld zurück zahlen.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 00:54
@ch62718ris

Ja ich werde das Geld zurück zahlen. Das steht fest. Ich habe nur solche Angst. Die Polizei will Fingerabdrücke und Fotos machen. Der Anwalt sagte dagegen werden wir angehen. Ich habe schon 2 GGeldstrafen bekommen wegen schwarz fahren bin also auch noch vorbestraft.

ch62718ris  22.12.2017, 01:05
@Marvin1990

Vorbestraft ist so weit ich weiß als, wurdest Du bereits von einen Richter zu was verurteilt. Alles andere ist vielleicht vermerkt und darf so weit ich weiß nicht mal genannt werden in dem Dir drohenden Verfahren. Du brauchst gar keine Angst zu haben. Wie schon von Dir geschildert wird Dein Anwalt gegen die Polizeimaßname wahrscheinlich erfolgreich vorgehen. Denn zu dem Verfahren wird das nicht gebraucht.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 01:11
@ch62718ris

In dem Polizei schreiben steht aber "Da sie seit 2015 schon wegen schwarz fahren in 10 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten sind. Müssen wir die Erkennungsdienstliche Erfassung durchführen da noch Straftaten begangen werden könnten..

ch62718ris  22.12.2017, 01:18
@Marvin1990

Wie da drin steht, --> könnten <--. Also sind sie sich ja auch nicht sicher. Also denke ich mal ein Staatanwalt müßte diese Maßname anordnen. Keine Polizei kann weil ihr eben mal so ist wen wegen was vorladen.

Also vergiss mal deine Angst so gut du es eben kannst.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 01:23
@ch62718ris

Leichter gesagt als getan. Immerhin steht hier betrug in 41 Fällen also eben für jedes mal Geld abheben im Raum. Da ist die Angst schon groß. Und ich hoffe einfach das ich noch ne Strafe auf Bewährung bekomme.

ch62718ris  22.12.2017, 01:44
@Marvin1990

Nur diese 41Fälle werden wie ein Fall vor Gericht behandelt. Klar weil er Dich angezeigt hat wurden gleich mal aus seiner Anzeige 41 Anzeigen gemacht denn wenn sich irgendwas ergibt geht das nur auf diese eine Anzeige.

Beispiel:

50 € zahlst du nicht zurück. Das auf irgendeine Anzeige von 150€ zurück zu führen ist schwierig aber hier haben wir die Anzeige Nr. 35 über 50 €. Alles was wir(Polizei) jetzt machen ist. Du willst die Anzeige 35 nicht bezahlen. Wie hat der Richter in dem Urteil gesagt, wenn er eine Anzeige nicht bezahlt muß er in den Knast. Und hier bezahlt er ja eine Anzeige nicht. Also wird der Staatsanwalt ohne weiter zu prüfen ihn in den Knast stecken, denn eine Anzeige wird ja nicht bezahlt ...

Wie -->noch ne Strafe auf Bewährung bekomme

davon hast Du bisher nichts auch nur angedeutet, Du hast schon eine Strafe auf Bewährung bekommen. Das wäre also die 2. Strafe die ein Richter gegen dich verhängt. Damit ist fast alles was ich bisher gesagt babe wahrscheinlich hinfällig.

Ich wünsche dir aber trotzdem Glück das Du nicht ins Gefängnis mußt, selbst wenn meine Antworten mich ja Zeit gekostet haben.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 01:52
@ch62718ris

So meine ich das nicht. Ich habe noch nie eine Bewährungsstrafe gehabt. Nur 2 Geldstrafen wegen schwarz fahren mehr nicht

ch62718ris  22.12.2017, 01:59
@Marvin1990

Sehr gut. Dann habe ich mich also nicht in Dir getäuscht. Mein Leben wäre warscheinlich besser gelaufen wenn ich nicht so gut Leute einschätzen gekonnt hätte. Ich hab halt oft nicht auf meine Einschätzung wo ich nach einiger Zeit wußte das sie richtig war gehört.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 02:07
@ch62718ris

Ja. Deshalb hoffe ich ja "noch" auf eine Bewährung. Und nicht auf eine Strafe über 2 Jahre, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Kugelflitz  22.12.2017, 00:45

Jein... Er wird das Geld (plus Strafe) zurückzahlen müssen. Ist das nicht möglich, muss die Strafe abgesessen werden.

ch62718ris  22.12.2017, 00:58
@Kugelflitz

Nur gibt es da keinen Automatismus. Weil ich nicht zahlen will / kann sitze ich mal etwas ab oder so. Drum auch Jein

Das w irst du wohl oder übel abwarten müssen. Da sind von Sozialstunden, Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe auf Bewährung alle Möglichkeiten offen.

Was es wird, entscheidet ein Gericht. Dafür gibts keine fertige Liste.

Bist du bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft, und oder hast noch Bewährung, wird das eher nix mit einer Haftststrafe. Mit Glück wird die nicht zu hoch.

Ander wäre das, wenn du Promi wärest und richtig viel unterschlagen hättest, so ein paar Millionen. Dann kommt man oft mit einer Verwarnung davon oder einer Anscheinstrafe (Siehe "Hoeneß")

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 17:32

Also eine Bewährung habe ich nicht gehabt bisher. Nur 2 Geldstrafen wegen schwarz fahren. Eine Bewährung wäre für in Ordnung.

Ob du in Haft kommst, wird ein Richter entscheiden.

Es käme dir zu Gute, wenn du das Geld mittlerweile zurückgezahlt hättest oder zumindest eine Rückzahlung in Raten tätigen würdest. Leider schreibst du nichts dazu.

Marvin1990 
Fragesteller
 22.12.2017, 01:01

Ich treffe mich mit ihm nächste Woche zwecks Geldübergabe