Privatinsolvens-Pfändungsschutzkonto notwendig?

4 Antworten

Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, braucht sie das P-Konto noch, sofern sie noch Pfändungen erwarten muss.

Ab Insolvenzeröffnung kann, ausser dem Treuhänder, niemand an ihr Konto. Sie selbst übrigens auch erstmal nicht. Je nachdem wie schnell der Treuhänder ist, kann sie nach ein paar Tagen wieder über ihr Konto verfügen.

Wichtig zu wissen:

Solange das Konto "dicht" ist, finden auch keine laufenden Abbuchungen oder Daueraufträge statt, egal ob Miete, Strom, Versicherungen etc.

Bienenstich95 
Fragesteller
 30.12.2020, 13:49

Sie liegt mit den Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze. Von einem Treuhändler hat man ihr bei der Caritas Schuldnerberatung nichts gesagt.

Artus01  30.12.2020, 14:19
@Bienenstich95

Den stzt das Insolvenzgericht ein. Normalerweise Konkursverwalter und später Treuhänder, bei Privatinsolvenzen sofort Treuhänder. Hätte man ihr aber auch sagen sollen.

Ob sie einkommensmässig unter Pfändungsgrenze liegt ist im Insolvenzverfahren erstmal uninteressant, das Konto wird geschlossen, nichts geht mehr. Sollte auch nicht mehr zu erwarten sein das sie ein höheres Einkommen erzielen kann, wozu sie durch die Inso verpflichtet ist, wird das Verfahren mangels Masse schnell wieder geschlossen.

Bienenstich95 
Fragesteller
 30.12.2020, 14:28

Wie lange kann sie evl. nicht ans Geld (muss ja von etwas leben)? Wird sie vorher informiert das sie nicht mehr ans Konto kann? Caritas hat den Antrag mit ihr ausgefüllt und die kompl. Untsrkagen mitgeschickt.

Artus01  30.12.2020, 14:39
@Bienenstich95
Wie lange kann sie evl. nicht ans Geld (muss ja von etwas leben)?

Schrieb ich ja schon, da hängt davon ab wie schnell der Treuhänder arbeitet. Ein paar Tage wird es schon dauern.

Wird sie vorher informiert das sie nicht mehr ans Konto kann?

Nein, die Insolvenzeröffnung geht über den Treuhänder direkt an das Geldinstitut. Den Eröffnungsbescheid kommt sie gleichzeitig, möglicherweise noch einen Tag bevor die Bank es erfährt. Aber das ist auch nicht wichtig. Wichtig ist das ein P-Konto, das sie ja jetzt noch hat, immer vollkommen leergeräumt werden sollte.

Ein kleiner, wenn auch nicht ganz seriöser Rat, den die Schuldnerbertungen natürlich nicht geben dürfen ist: Zu Hause die "Keksdose" füllen und zwar schon recht frühzeitig. Verstanden?

Bienenstich95 
Fragesteller
 30.12.2020, 15:37
@Artus01

Geld für Versicherungen, Miete ect. auch runter oder kann das bleiben? Ansonsten Kosten wegen Rücklast. Oder wie soll sie es machen?

Bienenstich95 
Fragesteller
 30.12.2020, 16:01
@Bienenstich95

Sie muss z.B. der Wohngeldstelle auch nachweisen per Kontoauszug das sie die Miete ect gezahlt hat.

Artus01  30.12.2020, 16:50
@Bienenstich95

Solange alles unterhalb der Pfändungsgrenze ist kann das Geld auf dem Konto bleiben.

Ansonsten Kosten wegen Rücklast.

Die bekommt sie ohnehin, da kein Geld mehr vom Konto abgebucht werden kann. Auch der Vermieter ist zunächst mal Gläubiger. Sie muss das dann, wenn das Konto wieder frei ist entweder überweisen oder um erneuten Einzug bitten.

Was die Wohngeldstelle angeht, so wird diese warten müssen bis das Konto wieder frei ist. Sie kann die Behörde mit dem Beschluss zur Insolvenzeröffnung beruhigen. Vielleicht hat sie aber auch Glück und die Insolvenzeröffnung fällt in eine Zeit wo keine Abbuchungen zu erwarten sind.

Ich denke mal länger als eine Woche wird es nicht dauern bis das Konto wieder frei ist. Es ist auch wichtig dass sie ebenfalls schnell arbeitet. Der Treuhänder wird vermutlich eine neue Aufstellung über ihre Gläubiger, ihre Finanzen und über eventuelle Wertgegenstände haben wollen. Zudem so eine Art Lebenslauf.

Was die "Keksdose" angeht, so könnte sie die auch mal vergesen .... ups, habe ich was gesagt ...

Bienenstich95 
Fragesteller
 01.01.2021, 10:36
@Artus01

Erst einmal wünsche icj ein frohes neues Jahr.

Sie hat trotz Krankengeld Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Coronabonus erhalten. Jetzt bekommt sie auch noch eine Prämienzahlung. Muss sie nachweisen was bzw. wo das Geld geblieben ist?

Artus01  01.01.2021, 11:24
@Bienenstich95

Na ja, solange die Inso noch nicht eröffnet ist, kann sie das Geld abholen. In der Regel wird nicht mehr nachgefragt was mit dem zuvor abgeholtem Geld gemacht wurde. Wenn doch, muss sie sich was einfallen lassen. Sie darf jedoch nicht angeben dass sie damit irgendwelche Schulden innerhalb der letzten drei Monate beglichen hat, der Teuhänder fordert nämlich alle Schuldentilgungen egal ob freiwillig gezahlt oder gepfändet von den jeweiligen Gläubigern zurück.

Bienenstich95 
Fragesteller
 16.01.2021, 00:34
@Artus01

Die "neue Bank" hat ihr gesagt das sie sich keine Sorgen machen braucht. Würde nur gemacht werden wenn sie mit dem neuen Konto in den Miesen hängen würde.

Artus01  16.01.2021, 13:09
@Bienenstich95

Ja ja, die Banen reden meist viel wenn der Tag lang ist.

Sie braucht zwingend zur Absicherung ein P Konto. Das darf übrigens NICHT teurer sein als dasselbe Kontomodell ohne Pfändungsschutz ;) Zur Information.

Ohne PKonto werden die eingegangenen Gelder gesperrt, egal aus welcher Quelle diese kommen

Bienenstich95 
Fragesteller
 30.12.2020, 13:09

Sie hat im Okt. ein Giro-Klassic (Online-Banking) bei der Kreissparkasse Köln gemacht und musste jetzt insgesamt 115 Euro für Geldabhebung, Kartenzahlung ect. bezahlen.

Bienenstich95 
Fragesteller
 01.01.2021, 10:40
@Agamemnon712

Sie hat jetzt für nächste Woche einen Termin bei ihrem Berater bei der Bank. Mal schauen was da kommt.

Ich bin kein Experte in puncto Privatinsolvenzen, würde aber empfehlen, das Pfändungsschutzkonto vorsichtshalber vorerst zu behalten.

Eventuell kann sie ja zu einem anderen Geldinstitut wechseln.

Unterhalten darf man nur 1 Pfändungsschutzkonto.

Ein P-Konto führt KEINE Bank kostenlos. Wahrscheinlich wird sie auch gar kein anderes Konto bekommen, wenn sie bereits eins hat.