Kratzer am Auto der Schwester?

4 Antworten

Das ist das Risiko, das man eingeht, wenn man sein Fahrzeug verleiht.

 Ein Schaden ist ein Eigenschaden, der von keiner Haftpflichtversicherung gedeckt wird.

Bei Versicherungsfällen der "privaten Haftpflicht" musst Du vorab ganz genau in die Versicherungspolice bzgl. Haftungsausschlüssen schauen.

Denn viele private Haftpflicht-Policen schliessen Sachschäden an geliehenen Gegenständen / Sachen von der Haftung m.W. aus.

Kommt drauf an.

Schäden die im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (Fahren, Ein- und Aussteigen, Beladen), eines KFZs im Zusammenhang stehen sind von der privaten Haftpflicht nicht gedeckt. In dem Fall wäre die Vollkasko deiner Schwester in der Pflicht.

Natürlich kann der Schaden auch anderweitig entstanden sein, dann könnte die Privathaftpflicht greifen.

Für geliehene Sachen gilt allgemein ein stillschweigender Haftungsauschluss. Die Klausel "Schäden an geliehenen Sachen" müsste schon inkludiert sein. Bei guten, neueren Verträgen ist das so.

Deine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden keinesfalls, da hier die Benzinklausel greift. Entweder muss deine Schwester ihre Vollkasko in Anspruch nehmen oder du zahlst selbst.