Stellungnahme für Arbeitsamt

3 Antworten

Da Du den Aufhebungsvertrag unterschreiben hast , bist du mitschuldig am Verlust deines Ausbildungsplatzes.... da ist dann nix mehr zu machen..und Widerspruch kannst Du auch nicht einlegen.. hast ja unterschrieben..drum wird Dir wohl bei der jetzt folgenden Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld eine Zeitlang gesperrt werden..

irgendwie hinbiegen geht wohl nicht, denn auch der Arbeitgeber macht meist eine Meldung ans Arbeitsamt weswegen der Vertrag aufgelöst wurde.

Das zieht nicht auf dem Amt, sondern läuft unter dem Motto "Unwissen schützt vor Strafe nicht."

Wenn sie dich nicht beschäftigen wollte, hätte sie dir nur kündigen brauchen. Allerdings ist eine Schwangerschaft kein Kündigungsgrund. Von daher sollte eher überprüft werden, warum man dich nicht hat anfangen lassen.

schreib rein das du keine Erfahrung hast damit (was ja nicht geschwindelt ist ) und das sie dir diese lösung aufgedrängelt haben und du im guten glauben unterschrieben hast weil du gedacht hast das es rechtens ist