krankgeschrieben wegen verletzung!
Hey leute,
vor einer weile ist mir im training eine gewicht-scheibe auf den fuß gefallen. Ich war dann erst mal 1,5 wochen krank geschrieben. Einkaufen und sonstiges darf ich ja, um nicht zu verhungern. aber wie sieht es mit anderen sachen aus? Ins restaurant gehen, ins fitness studio, ins kino usw.?! Weil nach 1-2 tagen bin ich wieder ins fitness studio, weil ich mega rückenschmerzen hatte von dem ungleichmäßigen laufen. Ich muss euch ja nicht anlügen, hatte wirklich starke schmerzen im rücken. Aber was wäre wenn mich mein chef gesehen hätte? Gilt es als ausrede wenn ich sag 'wollte rücken trainieren weil ich dort starke schmerzen hatte'? So lange es meine beine nicht belastet, und das tut z.b. bankdrücken oder ähnliches ja nicht, ist es ja nicht schlimm.. oder wie sieht die rechtliche seite aus? Nicht nur auf den sport bezogen, auch wie gesagt kino? Restaurant und ähnliches. Danke!
9 Antworten
Alles, was deiner Gesundung zuträglich ist, ist erlaubt. Damit z.B. auch das Training, um die Rückenschmerzen zu bekämpfen. Wenn es doof läuft, mußt du jedoch den Nachweis dafür bringen. Insofern bietet es sich an, den Hausarzt gleich mit ins Boot zu nehmen, wenn es darum geht, was geht und was nicht.
Im Notfall, sprich Kündigung, wenn Gespräche nicht mehr helfen, ist ein Schreiben vom Arzt noch der letzte Grund, die Kündigungsschutzklage abzusichern, sofern so etwas im Raum stehen sollte.
Solange du nicht bettlägerig krank geschrieben bist, kannst du eigentlich draußen tun und lassen, was du willst. Mit den entsprechenden Einschränkungen.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Zudem gilt: Wer krankgeschrieben ist, sollte sich so verhalten, dass die Gesundung möglichst schnell voranschreitet. Aber aus meiner Sicht sollte man Bankdrücken, auch wenn es nicht auf den Fuß geht, lieber lassen. und ins Kino tut das der Genesung gut? Ich glaub nicht. Resturant auf jeden Fall weil man da ja isst, aber wie gesagt Sport betreiben lieber nicht.
Kino ist normale Lebensführung, Restaurantbesuche auch. Mit Krücken, ohne Krücken, mit Verband, ohne, mit Schnupfen und Husten, sowie ohne.
Der Heilungserfolg darf nicht gefährdet sein, das muß erst mal nachgewiesen werden.
Naja, Du darfst alles machen, was Deine Gesundung nicht gefährdet. ich weiß zwar nicht, was Du beruflich machst. Aber wenn Du nicht gerade auf dem Bau schuftest, solltest Du auf's Studio verzichten, denn dann bist Du auch nicht arbeitsunfähig.
Manchmal komme ich mir in meinem betrieb vor wie auf dem bau^^ bin aber fahrzeuglackierer! Muss dazu halt auch beschädigte teile rum tragen, neu zu lackierende teile (türen usw.) Und auch mal kaputte autos quer über den hof schieben
Fitness-Studio, Kino und Restaurant würde ich besser mal bleiben lassen! Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das viele gehen Deinem Fuß förderlich ist! Es sei denn, Dein Arzt hat Dir dies ausdrücklich erlaubt!
absolut falsch! Du musst alles unterlassen, was Deiner Genesung im Wege steht! Wenn der Arzt verordnet, dass der Fuß hoch gelegt werden muss, bin ich noch lange nicht bettlägrig - darf aber dennoch nicht damit rum laufen!
Riskant, solltest besser den Fuß schonen, so wird es auch das Arbeitsgericht sehen. Kein Weg zu viel - auch nicht in`s Fitness-Studio. Da Du ja eine belastendes Arbeit ausführst, solltest Du Dir Pysiotherapie aufschreiben lassen, oder einen Rückenschul-Kurs besuchen.
Dazu muß das Gericht ärztliche Gutachten anfordern, um das beurteilen zu können. Fitness oder Physio, die Frage ist doch, welcher Körperteil belastet wird. Der kranke Teil wird beim Fitness ja außen vor gelassen und bei der Physio belastet. Nein, beides gleichzeitig geht absolut.
ja, das wird es bestimmt. Fitness bzw. Krafttraining, dient nicht immer der Prävention. Wieso sollte der Fuss belastet werden, wenn er Rückenübungen bei einem Pyhsiotherapeuten machen sollte? Fitness-Studio könnte er sich allerdings als REHA-Sport vom Arzt aufschreiben lassen. Aber das ist kein allgemeines Training, sondern dient wieder der Prävention/Gesundheitsvorbeugung.
Absolut falsch. Wer nicht bettlägerig ist, kann selbstverständlich auch ins Kino, ins Restaurant, zum Training.