Wie viel behindertenprozente auf halswirbelsäulen versteifung?

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Du hast nicht geschrieben, ob es ein privater oder Arbeitsunfall war. Das ist ein großer Unterschied. Eine Behinderung oder Minderung der Erwerbshhigkeit kann nicht pauschal festgestellt werden. Das ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Eine endgültige Festsetzung kann sowieso frühestens ein Jahr nach dem Unfall erfolgen. Dass du jetzt immer noch Schmerzen hast ist vollkommen normal. Hier kann dir da niemnand etwas genaues sagen. Dafür wirst du von einem ärztlichen Gutachter untersucht.

Editionone90 
Fragesteller
 04.01.2011, 10:38

Ja stimmt das habe ich vergessen. Es war ein arbeitsunfall also es ist auf dme weg zur arbeit passiert.

DerHans  04.01.2011, 12:43
@Editionone90

Bei einem Arbeitsunfall wird nach ABSCLUSS der Heilmaßnahme und einer evtl. REHA der Grader der Erwerbsminderung durch einen Gutachter festgestellt. Ab einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20 % wird dann eine Verletztenrente gewährt. Mistens wird diese in Abständen noch einmal überprüft, ob die Schädigung auf Dauer bleibt. Die Verletztenrente errechnet sich wie folgt: 2/3 des Gehalts der letzten 12 Monate * %-Satz Ich selbst habe jetzt noch für einen Unfall vor 30 Jahren eine Erhöhung des %-Satzes durchsetzen können. Leider nicht rückwirkend. Aber das ist auch durchaus denkbar, dass bei einer späteren Überprüfung die Rente erhöht wird.

Editionone90 
Fragesteller
 04.01.2011, 13:19
@DerHans

danke für die hilfreiche antwort. Ich denke mal die 20% werde ich kriegen. Ich werde mich denke umschulen lassen müssen weil mein beruf im stahlbau werde ich nicht mehr ausüben können!

Schwierige Sache, da wir alle nicht Gesundheitsgutachter der Versicherungsgesellschaften sind, die dich piesacken werden. Das wird eine verdammt harte Prüfung sein, und als wenn das mit dem Unfall nicht genug gewesen wäre, jetzt werdest Du auch noch Versicherungsgeschacheren ausgesetzt werden, mein tiefstes Mitgefühl. Ich bin nicht betroffen, bin nicht Versicherungsspezialist, habe aber nach einem Arbeitsunfall eines Angehörigen erlebt, wie sie ihn zusammengestutzt haben, weil sie ihn irgenwelche Sachen haben machen lassen, und weil er ehrlich und aufrecht bemüht war diese auch nach bestem Willen zu machen, haben diese Geyer ihm die Einstufung als Behinderter - was er ja die Restzeit seines mittlerweile abgeschlossenen Daseins war - verwehrt. Auch die Tatsache, daß er zwar beschwerlich, aber an einem Tisch abgestützt stehen konnte, wurde ihm zum Verhängniss. Nach einem schweren Hundebiss bin ich nicht hilflos zu Boden zusammengesackt, sondern bin heimgelaufen, um mich fachgerecht zu versorgen - das hat mich 3000 gekostet, mir wurden sämtliche Ansprüche gestrichen, ich war ja gar nicht so arg verletzt. Die Bilder wurden aus dem Verfahren ausgeklammert, wissentlich und willentlich lügenden als glaubhafte Gegenzeugen wahrgenommen. Das alles habe ich dir geschrieben, damit du nicht auf die Idee kommst, dein Leiden zu relativieren. Schauspielere ein wenig, das ist gar nicht so verkehrt, dann wird die Einstufung umso besser sein. Und du darfst vor allem nie alleine dahin, immer werdest du eine Hilfe benötigen, da du sonnst dir selbst den Ast absägst. Gute Besserung kann ich dir nicht wünschen, aber Schmerzfreiheit und Geduld. Viel Glück! LG, Nx.

Editionone90 
Fragesteller
 03.01.2011, 21:53

ich danke dir schonmal vielmals für deine lange antwort! ich Habe mir auch schon überlegt etwas zu schauspielern...wird wohl das beste sein! Das problem ist ja das es im alter immer schlimemr wird weil sich die anderen wirbel jetzt noch schneller abnutzen! mfg

Noergelix  03.01.2011, 22:18
@Editionone90

Nicht schauspielern, etwas überkonturieren, überzeichnen, betonen, hervorheben. Und dich nicht beruhigen, beschwatzen, beschwichtigen lassen, deine Lage wird nicht besser werden - leider.

Editionone90 
Fragesteller
 03.01.2011, 22:32
@Noergelix

ja leider! im moment gibt es so viele probleme weil keiner zahlt und ich hoffe einfach auf eine rente!

DerHans  04.01.2011, 12:48
@Editionone90

Was heißt, es zahlt niemand? So lange die Behandlung nicht abgeschlossen ist, erhältst du doch Übergangsgeld? Das ist etwas höher als das Krankengeld.

Editionone90 
Fragesteller
 04.01.2011, 13:22
@DerHans

das übergangsgeld bekomme ich. DIe vesicherung von meinem unfallgegner will nur nicht zahlen und der ist selber erst 18. Die zahlen aus dem grund nicht weil er sich das leben nehmen wollte und mir dabei ins auto gefahren ist mit 180 außer orts. das zählt wohl als straftat und d amuss einen versicherung nicht zahlen.

DerHans  12.01.2011, 11:38
@Editionone90

Da solltest du mit deinem Rechtsanwalt sprechen. Die Haftpflichtversicherung muss den Geschädigten auf jeden Fall entschädigen. Etwas anderes ist, ob sie den Fahrer in Regress nehmen kann. Sonst wäre der "Weiße Ring" dein Ansprechpartner. Dann wärst du ja ein Verbrechensopfer. Wie gesagt dein Anwalt ist dafür zuständig. Dass der Fahrer erst 18 ist, kann nicht dein Problem sein.

du musst den antrag beim zuständigen landratsamt stellen, dann bekommst du formulare auszufüllen wo du auch die gutachten von reha und versch. ärzten beilegen kannst. ich bin seit meiner lws vesteifung und dem jahrelangen schmerz auch depressiv und habe 50% bekommen.

alles gute