Krankenwagen und Rettungswagen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Krankenwagen fährt einen Patienten ins Krankenhaus, mit dem Rettungswagen kommt das Krankenhaus zum Patienten...

Ein Rettungswagen (RTW) ist praktisch eine kleine Klinik auf Rädern.
Ausgestattet mit ziemlich allem was zur Lebensrettung nötig ist und mit mindestens 2 gut ausgebildeten Rettungsassistenten oder Notfallsanitätern (3 Jahre Ausbildung) besetzt.

Ein Krankentransportwagen (KTW) dient dem Transport von betreuungspflichtigen Patienten, bei denen keine vitale Gefährdung vorliegt oder zu erwarten ist.
Ein KTW fährt also beispielsweise Kranke von zuhause zum Arzt oder vom Krankenhaus ins Altersheim - imme dann wenn der Transport medizinisch begleitet werden muss.
Besetzt ist ein KTW in der Regel mit einem Rettungssanitäter (520 Std. Ausbildung) als Betreuer und einem Fahrer der z.B. Rettungshelfer sein kann.


Rollerfreake  26.12.2017, 22:07

"Ein RTW mit zwei Notfallsanitätern oder Rettungsassistenten besetzt", also bei mir, besteht die RTW Regelbesatzung immer noch aus Notfallsanitäter oder Rettungsassistent und einem Rettungssanitäter. Mag sein, das es bei dir nur noch NotSan oder RettAss sind, aber woanders, fahren sehr häufig noch Rettungssanitäter auch RTW, bei mir fährt ein RettSan im Schnitt halb RTW und halb KTW. Daher stimmt es so nicht, bundesweit gesehen, fahren sehr oft noch RettSan RTW. Ich mache auch gerade den RettSan, da ich aus verschiedensten Gründen nicht gleich den NotSan machen kann und werde, wenn ich den Führerschein C1 habe, auch RTW fahren. 

Ein Rettungswagen ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes zur Versorgung, Überwachung und dem Transport von Notfallpatienten. Ein Notfallpatient ist definitionsgemäß ein Patient mit einer bereits bestehenden, zu erwartenden oder nicht auszuschließenden Lebensgefahr aufgrund einer Bedrohung von Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf). Ursachen können akute Erkrankungen, Verletzungen oder Vergiftungen sein. Ein Rettungswagen ist personell und medizinisch- technisch für die Versorgung, die Überwachung und den Transport von Notfallpatienten ausgelegt. Die Besatzung besteht aus einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten, in Zukunft dann nur noch Notfallsanitäter als verantwortlichem Transportführer und mindestens einem Rettungssanitäter als Fahrer und Assistent. Die medizinisch- technische Ausstattung bietet alle Möglichkeiten, lebenswichtige Körperfunktionen bis zur Ankunft im Krankenhaus aufrechtzuerhalten und umfasst unter anderem ein EKG Gerät mit integriertem Defibrillator (manueller und automatischer Modus), ein Beatmungsgerät, Beatmungsbeuteln und Masken, Material zur Atemwegsicherung (Pharyngealtuben, Larynxtuben und Endotrachealtuben), einer Absaugeinheit, Verbandmaterial, Venenzugänge, Notfallmedikamente und infusionslösungen. Weiterhin ist verschiedenenes Material zur Immobilisation (Ruhigstellung) vorhanden, so eine Schaufeltrage zum aufnehmen und umlagern des Patienten ohne das dabei die Wirbelsäule belastet wird, eine Vakuummatratze zur Ruhigstellung des gesamten Körpers, einem Spineboard, Halswirbelsäulenstützkragen und verschiedene Schienen für isolierte Knochenbrüche. Das gesamte Material ist in Größen für Erwachsene, Kinder und Säuglinge vorhanden. Ein Großteil der Ausstattung ist tragbar in Notfallkoffen oder Notfallrucksäcken untergebracht, ebenso sind EKG, Beatmungsgerät und Absaugung tragbar.

Ein Krankentransportwagen dient dem Transport von Nicht- Notfallpatienten, also Patienten ohne vitale Bedrohung, die aus gesundheitlichen Gründen aber einer fachlichen Betreuung und/oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens während des Trandportes bedürfen. Der Patient muss mindestens von einem Rettungssanitäter betreut werden, der bei akuter Verschlechterung des Zustandes bis zum Eintreffen höherqualifizierter Hilfe lebensrettende Maßnahmen ergreifen kann. Die Ausstattung ist weitaus weniger umfangreich, umfasst aber einen Notfallrucksack oder Notfallkoffer, einen automatisierten externen Defibrillator und eine Sauerstoffeinheit. Halswirbelsäulenstützkragen, Schaufeltrage und Vakuummatratze sind ebenfalls vorhanden. Insgesamt sind KTW auch kleiner, da in ihnen üblicherweise keine Notfallpatienten versorgt werden. Situationen in denen ein KTW in der Notfallrettung zum Einsatz kommen kann wären, als nachstgelegenes Fahrzeug zum Notfallort bis zum Eintreffen eines Rettungswagens überbrücken, alle Rettungswagen bereits im Einsatz (nach dem Motto, besser ein KTW als kein Rettungsmittel) oder, wenn der Disponent in der Leitstelle der Ansicht ist, ein KTW ist für die Versorgung des Patienten ausreichend, letzteres kommt aber nur sehr selten vor.

Ein Rettungswagen (RTW) ist praktisch eine kleine Klinik auf Rädern. 

Ausgestattet mit ziemlich allem was zur Lebensrettung nötig ist und mit mindestens 2 gut ausgebildeten Rettungsassistenten oder Notfallsanitätern (3 Jahre Ausbildung) besetzt. 

Ein Krankentransportwagen (KTW) dient dem Transport von betreuungspflichtigen Patienten, bei denen keine vitale Gefährdung vorliegt oder zu erwarten ist. 

Ein KTW fährt also beispielsweise Kranke von zuhause zum Arzt oder vom Krankenhaus ins Altersheim - immer dann wenn der Transport medizinisch begleitet werden muss. 

Besetzt ist ein KTW in der Regel mit einem Rettungssanitäter (520 Std. Ausbildung) als Betreuer und einem Fahrer der z.B. Rettungshelfer sein kann.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Krankenwagen wird primär für geplante Transporte von nicht akut bedrohten Patienten eingesetzt, während der Rettungswagen primär für Notfalleinsätze und überwachungspflichtige Patienten eingesetzt wird. Die Rettungsmittel unterscheiden sich erheblich in der medizinisch-technischen Ausstattung und der personellen Besetzung.

Der Krankenwagen oder genauer Krankentransportwagen (KTW), wird primär für geplante Transporte von nicht akut lebensbedrohlich erkrankten Patienten eingesetzt. Die Patienten können dabei vom Einsatzort zum Zielort liegend oder sitzend transportiert werden. Der KTW ist mit mindestens einem Rettungssanitäter besetzt. Früher wurden meistens Zivildienstleistende zum Rettungssanitäter ausgebildet und auf den Fahrzeugen eingesetzt. Mit dem Wegfall der Wehrpflicht 2011, sind die Rettungsdienste gezwungen auf FSJler (Freiwilliges Soziales Jahr), den neuen Bundesfreiwilligendienst und festangestellte Kräfte zurückzugreifen.

Bei Einsätzen mit vielen Verletzten oder bei fehlenden Rettungswagen werden manchmal auch KTWs in die Notfallrettung mit einbezogen. Unter anderem dadurch kommt es zu Wartezeiten im Krankentransport, da Notfalleinsätze natürlich bevorzugt behandelt werden müssen.

Der Krankenwagen ist mit medizinisch-technischem Gerät ausgestattet. Dazu gehört zum Beispiel Sauerstoff, Beatmungsbeutel, Notfallkoffer, AED (Automatisierter Elektrischer Defibrillator), Verbandsmaterial, Vakuummatratze und Schaufeltrage. Also alles was man für den fachgerechten Transport eines Patienten braucht, der nicht mit Monitoring überwacht werden muss. Natürlich betreut das medizinische Fachpersonal während der gesamten Fahrt den Patienten und überwacht gegebenenfalls die Kreislaufparameter. Wird zur Überwachung weiteres Fachwissen und/oder technisches Gerät (z.B. ein EKG) notwendig, so wird der Transport von einem Rettungswagen mit entsprechend höher qualifiziertem Personal (Notfallsanitäter) und gegebenfalls einem Notarzt durchgeführt.

Der Rettungstransportwagen (RTW) verfügt im Vergleich zum Krankentransportwagen über mindestens einen Rettungsassistenten an Bord, weitaus mehr technische Hilfsmittel und mehr Platz zum Versorgen eines Patienten. Im Volksmund wird er fälschlicherweise oft als "Krankenwagen" bezeichnet.

An Bord des RTWs finden sich z.B. ein EKG, maschinelle Beatmung, größere Sauerstoffvorräte, Medikamente, intensivmedizinische Ausrüstung, noch spezielleres Schienungs- und Verbandsmaterial als auf einem KTW usw..

Rettungswagen werden primär zur Notfallrettung eingesetzt. Je nach Notfallmeldung, die auf der integrierten Leitstelle eingegangen ist, schickt der Leitstellendisponent die Besatzung mit oder ohne Sondersignal und mit oder ohne gleichzeitiger Alarmierung eines Notarztes zum Einsatzort. Dort angekommen muss dann der Rettungsassistent eventuell die Entscheidung treffen, ob für die Versorgung und den sicheren Transport des Patienten ein Notarzt nachgefordert werden muss oder ob der Transport auch ohne Arztbegleitung durchführbar ist. Die seperate Anfahrt des Notarztes in einem eigenen, sogenannten Notarzteinsatzfahrzeug, nennt man Rendevouz-System. Dieses System wird im Landkreis Ludwigsburg eingesetzt.