IKK Classic, Zwangsvollstreckung von Gebühren in lächerlicher Höhe?

5 Antworten

seit 2007 gilt Versicherungspflicht in Deutschland. wenn man wie du nach der Bundeswehr sich nicht um die Kasse kümmert, fällt man per Gesetz automatisch in die Kasse zurück, in der man letztmalig gesetzlich versichert war.

also die IKK. diese hat dir dann 2010 einen Beitragsbescheid geschickt, wenn ich das jetzt richtig rausgelesen habe und seitdem hast du nie mehr irgendwelche Post von denen bekommen?

normalerweise verjähren Beiträge nach 4 Jahren. wir haben jetzt 2017. rein theoretisch dürften dir nur die letzten 4 Jahre in Rechnung gestellt werden. aber mal abgesehen davon, warst du ja wohl auch beschäftigt?

schreib mal genau, wann du zur Schule gegangen bist, wann du den Minijob hattest und wann du versicherungspflichtig beschäftigt warst. ggf. noch dein Alter und ob du Student warst/bist.

hat die AOK die Mitgliedschaft storniert?

Du musst dich wohl mit beiden Krankenkassen zusammen setzten und klären ob der Wechsel in der Vergangenheit rechtens war (also mit Kündigungsbestätigung, eingehaltenen Fristen usw.) Mindestens eine Kasse muss die Versicherung beendet. Doppelt gibt es rein rechtlich nicht. Dann musst du deine Beiträge bei der jeweiligen Kasse klären. Erkläre schriftlich dass du keine Unterlagen erhalten hast und erbringe alle notwendigen Einkommensnachweise. Was für einen Dienst hast du bei der Bundeswehr geleistet? Bring auch hier nochmals Nachweise. Fax die Nachweise am besten und bewahre die Faxberichte auf. 

Beiträge sind nebenbei auch bei laufenden Widerspruch zu zahlen, also wende dich am besten an die Krankenkasse und versuch bis zur Neuberechnung eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wahrscheinlich hat deine Krankenkasse schon den den Zoll oder ähnliches mit einer Vollstreckung beauftragt. Dann kannst du dich auch nochmal dorthin wenden.


Die IKK hat eine eigene Vollstreckungsabteilung. Die Jungs schicken die los, ohne dass ein Beschluss vom Richter vorliegt. Und genau da fängt es an sehr suspekt zu werden.

@GWolf86

gesetzliche Krankenkassen dürfen selbst vollstrecken und brauchen hierzu keinen Gerichtsbeschluss. Meistens lassen die Krankenkassen die Vollstreckung über das Hauptzollamt laufen, jedoch nicht alle. Das ist die Sache die dir hier am wenigstens suspekt vorkommen muss. Interessanter wäre was mit deinen Widersprüchen passiert ist. 

So wie es klingt musst du dich rückwirkend freiwillig versichern. Weil du in Deutschland nicht ohne versicherubgsschutz sein darfst. Leider ist die kk nicht verpflichtet sich bei dir zu melden sondern du musst dich bei jeder Änderung an die kk wenden. Hast du Widerspruch eingelegt?

Ich habe mehrfach Widerspruch eingelegt. Ich glaube das waren 3 an der Zahl seit dem ersten Brief im letzten Jahr. Die wurden bisher entweder ignoriert oder für nichtig befunden. Selbst die AOK hat sich eingeschaltet und eine Meldebescheinigung von 2011 an die IKK gefaxt - wieder keine Reaktion. Jedes mal nur die Erinnerung, dass noch Betrag X offen ist und ich zahlen soll.

@GWolf86

Meine Frage ist nun auch, was ich nun tun kann, was auch funktioniert ohne 20.000€ (für nichts) zu bezahlen .. ein Anwalt würde zwar nur einen Bruchteil davon kosten, klar, nur hat es denn einen Sinn?

Es wäre gut zu wissen warum genau dir das in Rechnung gestellt wird ..

steht das in dem Schreiben drin ?

Du bist, ob nun mit Unterschrift oder ohne zunächst einmal wieder Mitglied deiner vorherigen Krankenkasse geworden IKK BA WÜ damals. Das galt ab 01.04.2009.

´Schule? Welche? Wenn eine staatliche, dann hättest du Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung durch deine gesetzlich versicherten Eltern gehabt, wenn du damals noch unter 25 Jahre alt warst.

Wenn älter, dann war auch freiwlliger Beitrag zu entrichten, Mindestbeitrag derzeit bei ca. 175,--Euro/Monat. Wenn man sich nicht meldet, dann setzt die Krankenkasse den Höchstbeitrag (derzeit ca. 765,--Euro) an.

Um zur AOK zu wechseln hätte es einer ordentlichen Kündigung bedurft- einer Kündigungsbestätigung der IKK classic dann schon. Diese hättest du der AOK einreichen müssen- ohne die durfte die AOK die Mitgliedschaft nicht durchführen.

D.h. du warst weiterhin Mitglied der IKK und die Mitgliedschaft bei der AOK muss rückabgewickelt werden- wenn keine Kündigungsbestätigung vorlag.

Unter Vorlage aller Unterlagen solltest du das persönliche Gespräch suchen. nimm eine Vertrauensperson mit und lass dir alles schriftlich geben.

Einen Schuldenerlass gab es nur auf Antrag- den hats du nicht gestellt- damit musst du zahlen.

Ob in der geforderten Höhe hängt von den tatsächlichen Umständen ab.



verstehe deine Frage nicht genau

wenn du wo angemeldet bist Fitnessklub, Fußballverein oder ne Versicherung hast (Hausrat/Unfall etc.) und du meldest dich nicht ab

ist es doch klar dass du Mitgliedsbeiträge zahlen musst 

Anscheinend hast du nicht wirklich viel Ahnung von dem Thema. Als Soldat ist man über den Staat versichert und erhält kostenlose, ärztliche Versorgung. Daher ist eine Krankenversicherung für Soldaten uninteressant. Man tritt automatisch aus der Krankenkasse aus sobald man zur Bundeswehr geht.

@GWolf86

bist du ausgetreten ?

Ja aber danach muss man ja wieder eintreten. Und das scheint das Problem zu sein