Krankengeld berechtigt oder nicht?

5 Antworten

ich habe nun mit dem arbeitgeber gesprochen und sie verneinte das, dass es nicht gehen würde, da es eine kurzfristige beschäftigung war, aber normalerweise, wenn man in den ersten 4 wochen krank wird, zahlt die krankenkasse den lohn weiter.

Der Arbeitgeber müsste zahlen, wenn Du schon länger als viier Wochen da wärst, dann aber auch nur für 6 Wochen.

Ein Krankengeldanspruch besteht aber bei so einem Arbeitsverhältnis nicht, daher auch keine Leistung in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung.

Ich habe noch nie davon gehört, das man in einem Ferienjob bei Krankheit eine Lohnfortzahlung erhält?

Wenn du auch keine Beiträge abgeführt hast bzw. zahlen wirst, dann sieht esdüster aus für eine Lohnfortzahlung.

Ich kenne das nur so, wenn man in den ersten 4 Wochen krnak wird gibt es keine Lohnfortzahlung.

Hallo,

was ist denn für den Herbst geplant: Studium? Schulbesuch? Betriebliche Ausbildung? FSJ? Oder ...?

Gibt es Nachweise darüber? Wann unterschrieben?

Besteht eine gesetzliche oder private Krankenversicherung (vermutlich über die Eltern)?

Gruß

RHW

kurdo47 
Fragesteller
 13.08.2013, 14:37

Studium es gibt einen arbeitsvertrag(kurzfristige beschäftigung) gesetzlich versichert durch die eltern

RHWWW  13.08.2013, 17:16
@kurdo47

Dann ist es korrekt, dass es eine kurzfristige Beschäftigung ist und keine Sozialabgaben zu zahlen sind. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht daher auch nicht.

In den ersten 28 Tagen braucht der Arbeitgeber laut Gesetz keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Teilweise gibt es aber Tarifverträge, die den Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung in den ersten 28 Tagen verpflichten. Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen.

Bei Beschäftigungsbeginn am 26.6. und Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 29.6. wäre der Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet, ab 24.7. Entgeltfortzahlung zu leisten. Da dann aber laut Arbeitsvertrag die Beschäftigung bereits beendet ist, besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gibt es erst, wenn Du dort einen Monat vor Erkrankung beschäftigt warst.

Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hast Du nur, wenn dies eine versicherungspflichtige Beschäftigung war, also KV-Beiträge daraus gezahlt wurden.

Demnach bekommst Du während Deiner Arbeitsunfähigkeit nichts, weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse.

Vermutlich wirst du nichts kriegen. Der Arbeitgeber ist in den ersten 4 Wochen nicht verpflichtet das zu tun, und die Krankenkasse zahlt nur bei einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung.