Krankenkassenwechsel - kein Anspruch auf Krankengeld?

5 Antworten

wie denn, wenn mich die Sachbearbeiterin falsch informiert?

hast du das schriftlich?

Leider nein

@Monamomuh

na dann kannst du das leider auch nirgends verwenden.. das wird ja keine sachbearbeiterin freiwillig einräumen..............

@Ohnmaechtiger

Das ist wohl wahr.. leider

Zuerst würde ich der ARGE Leitung den Sachverhalt schriftlich vortragen,. (Schreiben nicht an die Sachbearbeiterin senden.)! mit der Bitte um Klärung. Offenbar wurdest du falsch beraten. Gleiches würde ich mit einem Schreiben an die Geschäftsleitung der neuen KK richten und nachfragen, worauf die sich mit ihrer Ablehnung kein Krankengeld zu zahlen, berufen.

Wenn die kurze Mitgliedschaft der Grund sein sollte, dann wende dich an die alte KK und fordere das Krankengeld.. Auch hier das Schreiben an die Geschäftsleitung richten.

Zudem würde ich gegen den Bescheid der ARGE, 285.00 e zurückzahlen zu müssen, sofort Widerspruch einlegen. Die müssen das dann überprüfen.

Die Schreiben immer an die Vorgesetzten ( Geschäftsleitung) richten !!!

mich wundert, dass der Krankenkassenwechsel überhaupt vollzogen wurde. ich versuche es mal zusammen zu fassen:

. . . - 29.04.2013 über den Arbeitgeber (Beschäftigungsverhältnis) versichert, aber krankgeschrieben

30.04. - 14.08.2013 Arbeitslosengeldbezug

15.08. - laufend ohne jegliche Leistungen von Agentur für Arbeit oder Hartz und auch kein Krankengeld

31.08.2013 geplante Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse

demnach hast du also seit dem 15.08.2013 keinen Versicherungschutz.

Frage: für welche Zeiten hast du Krankmeldungen bzw. Auszahlscheine an die Krankenkasse geschickt/gegeben?

Krankengeldanspruch hat man nur, wenn man zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit auch mit Krankengeldanspruch versichert ist. durch deine Versicherungslücke bzw. deinen nicht bestehenden Versicherungsschutz seit dem 15.08.2013 besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.

Das klingt plausibel. Die Arbeitsunfähigkeit begann am 27. August 2013... Da macht man, was einem die Sachbearbeiterin sagt und bekommt dennoch einen Arschtritt. Bevor Du fragst: Ich habe Ihre Aussage nicht schriftlich. In ihrem Schreiben, anlehnend an das Gespräch, stand nur, ich solle der Agentur für Arbeit zeitnah die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen..

Den KV-Wechsel habe ich vollzogen, weil meine alte KV keine privatärztlichen Psychotherapeuten abgerechnet hat. Einen Platz bei einem "Kassen-Therapeuten" habe ich nicht bekommen.

@Monamomuh

mit dem Kassenwechsel habe ich eigentlich nicht deine Beweggründe gemeint, sondern eher den zugrunde liegenden Versicherungstatbestand. wer hat dich denn zum 1.9. bei der neuen Kasse angemeldet? der Kassenwechsel wird erst vollzogen, wenn die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherten anmeldet. da du keine meldepflichtige Stelle hast (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitgeber usw.) versuche ich gerade herauszufinden, wie ein Kassenwechsel da rein rechtlich vollzogen werden konnte?!

Schleierhaft ist nur, warum Du Deine Krankenkasse gekündigt hast. Denk mal nach. Wieso soll die neue Krankenkasse Dir Geld zahlen? Du hast bis jetzt für einen Monat gezahlt.Jetzt willst Du die Krankenkasse in Regress nehmen. Ist doch verständlich daß die Kasse so reagiert, ODER?

Warum habe ich die Krankenkasse gewechselt... Weil es schwierig bis fast unmöglich ist, in der heutigen Zeit einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Die neue KV ermöglicht es mir, an private Ärzte heranzutreten. Die alte KV hätte die Rechnungen nicht übernommen...

wieso kündigst du auch deine Krankenkasse , klar das die Neue sich nicht verantwortlich fühlt , versuch das mit dem Amt zu klären

Kan ich Dir sagen.. Ich wurde von Psychotherapeuten am laufenden Band abgelehnt oder habe erst gar keine Antwort erhalten. Um nun an Privatärzte herantreten zu können, habe ich den Wechsel vollzogen...Zu dem Punkt stand das Thema "Psychologisches Gutachten" noch nicht zur Debatte. Meine alte KV hätte die Kosten für privatärztliche Rechnungen nicht übernommen