Kostenvoranschlag von Versicherung massiv gekürzt, was tun?

7 Antworten

Da du "nur" nach einem Kostenvoranschlag regulieren willst, musst du es dir gefallen lassen, dass die Versicherung eben einen günstigeren Kostenvoranschlag präsentiert.

Anders wäre es wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden wäre.

Mendo353 
Fragesteller
 07.12.2017, 17:38

Danke für die Antwort.

Kann ich mir also einen unverbindlichen Gutachter holen und ggf. noch einen Anwalt hinzuziehen, dann sollte es doch wieder anders aussehen, richtig?

DerHans  07.12.2017, 17:40
@Mendo353

Einen unverbindlichen Gutachter gibt es nicht. Ein Gutachter hat eben genau ein verbindliches Gutachten nach objektiven Gesichtspunkten zu erstellen.

Du müsstest den Gutachter erst einmal selbst bezahlen. Erst ein Gericht würde darüber befinden ob ein Gutachter (und auch ein Anwalt) überhaupt notwendig war.

Noch mal der Hinweis >> Schadensminderungspflicht.

Mendo353 
Fragesteller
 09.12.2017, 01:20
@DerHans

Mit andern Worten, ich sollte den Betrag akzeptieren? Oder was würden Sie mir empfehlen?

Vielen Dank

Versuchen kann es der Sachbearbeiter ja. Zumindest wird der Geschädigte dadurch verunsichert. Reihe dich nicht ein in die Schafherde und wehre dich mit Wissen:-)

Laß ein Gutachten erstellen. Womöglich gibt es auch noch eine Wertminderung, die steht nur im Gutachten. Gib dem Gutachter die Schadennummer, unterschreibe eine Abtretungserklärung und der Gutachter deiner Wahl kann selbst mit der Conti abrechnen. Hast du keinen Streß mit. Frage in deiner Werkstatt oder bei deinem Versicherungsmakler nach einem vernünftigen Gutachter.

Du willst nicht reparieren lassen? Dann verlange die Abrechnung laut Gutachten. Dir wird die Mwst. abgezogen. Trotzdem steht dir eine pauschale Aufwandsentschädigung zu. Höhe 30€. Für Rennereinen, Telefonate, Benzin, Zeit...

Du willst reparieren lassen? Dann laß es dir in deiner Lieblingswerkstatt fein fertig machen. Für die Tage der Reparatur bekommst du wahlweise einen Leihwagen oder den Nutzungsausfall für die Tage (an denen dein Auto repariert wird) und die pauschale Aufwandsentschädigung.

Kommst du mit der Schreiberei nicht klar, dann nimm dir einen Anwalt. Gib ihm die Schadennummer, er weiß schon was er damit machen soll. Kosten entstehen dir dadurch nicht. (Zahlt die Conti)

Nimm einfach einen Anwalt, auch den zahlt die gegnerische Versicherung. Da du das Geld nicht brauchst, kanns dir doch egal sein wie lange das dauert.

Vergiss nicht die Nebenkosten abzurechnen, da gibts ein paar kleiner Pauschalen die man als Geschädigter abrechnen darf. Den Anwalts wird das wissen. Schreibauaslagen, Porto......den rest hab ich vergessen.

Die Versicherung versuchts eben mal

... denn beauftrage doch einfach einen Anwalt und über diesen auch noch einen Gutachter deiner Wahl - du bist der Geschädigte, dann muss die Versicherung eben auch noch diese Kosten übernehmen.

Ich würde denen schreiben, wenn sie die Kosten nach KVA nicht akzeptieren, wird ein Anwalt und ein Gutachter beauftragt.

Die können ja auch rechnen ....

DerHans  07.12.2017, 12:53

Schon mal von "Schadensminderungspflicht" gehört. dabei läuft man Gefahr den zusätzlichen Gutachter und auch den Anwalt selbst zu bezahlen.

rampe6  07.12.2017, 14:48
@DerHans

Der Begriff der Schadensminderungspflicht greift hier nicht...

Die Anwaltskosten fallen hier nicht drunter, und im vorliegenden Fall geht es auch nicht um einen WEITEREN Gutachter, über den man sich evtl streiten könnte.

....hier wird nicht nur der Punkt Anwaltskosten behandelt, sondern auch gleich noch die übliche Kürzungspraxis....

https://ihr-gutachten.com/ratgeber-verkehrsrechtsanwalt-nach-unfall/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/so-bringen-haftpflichtversicherungen-die-geschaedigten-um-ihr-geld-schadensmanagement\_050127.html

H2Onrw  08.12.2017, 19:54
@DerHans

Da es sich hier um keinen Bagatellschaden handelt, besteht diese Gefahr nicht.

Da hättest du besser direkt von deinem Recht gebrauch gemacht und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Die Kosten dafür hätte die gegnerische Versicherung tragen müssen.

Eine fiktive Abrechnung sollte dann auch direkt über einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.

Das "Kürzungsschreiben" was du bekommen hast ist leider inzwischen fast schon normal, es wird versucht möglichst wenig zu zahlen.

Aber auch jetzt solltest du umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten damit dieser prüfen kann was jetzt noch zu erreichen ist.