Kostenvoranschlag von Versicherung massiv gekürzt, was tun?
Hallo Leute,
vor kurzem ist mir jemand in meinen Ford (Baujahr 2001) gefahren. Der Schaden war mäßig hoch und ich habe mir einen Kostenvoranschlag im Autohaus Ford besorgt. Dieser Betrag beläuft sich auf 1505,49€ Brutto (1265,12€ Netto). Da der Schaden an der Stoßstange zwar sichtbar ist, jedoch nicht zwingend repariert werden muss, hatte ich eine fiktive Abrechnung in Erwägung gezogen (Auto soll nicht repariert werden).
Jetzt bekam ich einen Brief von der "Continentale AG". Zunächst einmal wurde die Mehrwertsteuer abgezogen, was bei einer fiktiven Abrechnung ja auch korrekt ist, da diese Kosten ja nicht anfallen. Allerdings heisst es nun: 1265,12€ Netto und dann weiter: "Abzüge gemäß Prüfbericht: 468,89€". Wodurch mir letztendlich (mit 25€ Nebenkosten) noch 821,21€ Entschädigung zustehen würde.
Begründet wird das u.a. mit einer "kostengünstigeren und mindestens gleichwertigen Referenzwerkstatt".
Weiterhin heisst es: "Folgende Ersatzpositionen (Halter Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar: Ersatzteile - 204,82 EUR
Die Erneuerung (Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar. Hier ist eine fachgerechte Instandsetzung möglich. Entsprechende Instandsetzungs- und Lackierzeiten wurden berücksichtigt: Ersatzteile - 421,20 EUR Arbeitslohn - +15 AW = +157,13 EUR"
Mir wurde also letztlich fast 50% gekürzt und das möchte ich nicht akzeptieren! Kennt sich jemand damit gut aus und kann mir sagen welche Schritte ich als nächstes einleiten sollte?
Vielen Dank, Mendo353
7 Antworten
Da du "nur" nach einem Kostenvoranschlag regulieren willst, musst du es dir gefallen lassen, dass die Versicherung eben einen günstigeren Kostenvoranschlag präsentiert.
Anders wäre es wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden wäre.
Einen unverbindlichen Gutachter gibt es nicht. Ein Gutachter hat eben genau ein verbindliches Gutachten nach objektiven Gesichtspunkten zu erstellen.
Du müsstest den Gutachter erst einmal selbst bezahlen. Erst ein Gericht würde darüber befinden ob ein Gutachter (und auch ein Anwalt) überhaupt notwendig war.
Noch mal der Hinweis >> Schadensminderungspflicht.
Mit andern Worten, ich sollte den Betrag akzeptieren? Oder was würden Sie mir empfehlen?
Vielen Dank
Versuchen kann es der Sachbearbeiter ja. Zumindest wird der Geschädigte dadurch verunsichert. Reihe dich nicht ein in die Schafherde und wehre dich mit Wissen:-)
Laß ein Gutachten erstellen. Womöglich gibt es auch noch eine Wertminderung, die steht nur im Gutachten. Gib dem Gutachter die Schadennummer, unterschreibe eine Abtretungserklärung und der Gutachter deiner Wahl kann selbst mit der Conti abrechnen. Hast du keinen Streß mit. Frage in deiner Werkstatt oder bei deinem Versicherungsmakler nach einem vernünftigen Gutachter.
Du willst nicht reparieren lassen? Dann verlange die Abrechnung laut Gutachten. Dir wird die Mwst. abgezogen. Trotzdem steht dir eine pauschale Aufwandsentschädigung zu. Höhe 30€. Für Rennereinen, Telefonate, Benzin, Zeit...
Du willst reparieren lassen? Dann laß es dir in deiner Lieblingswerkstatt fein fertig machen. Für die Tage der Reparatur bekommst du wahlweise einen Leihwagen oder den Nutzungsausfall für die Tage (an denen dein Auto repariert wird) und die pauschale Aufwandsentschädigung.
Kommst du mit der Schreiberei nicht klar, dann nimm dir einen Anwalt. Gib ihm die Schadennummer, er weiß schon was er damit machen soll. Kosten entstehen dir dadurch nicht. (Zahlt die Conti)
Nimm einfach einen Anwalt, auch den zahlt die gegnerische Versicherung. Da du das Geld nicht brauchst, kanns dir doch egal sein wie lange das dauert.
Vergiss nicht die Nebenkosten abzurechnen, da gibts ein paar kleiner Pauschalen die man als Geschädigter abrechnen darf. Den Anwalts wird das wissen. Schreibauaslagen, Porto......den rest hab ich vergessen.
Die Versicherung versuchts eben mal
... denn beauftrage doch einfach einen Anwalt und über diesen auch noch einen Gutachter deiner Wahl - du bist der Geschädigte, dann muss die Versicherung eben auch noch diese Kosten übernehmen.
Ich würde denen schreiben, wenn sie die Kosten nach KVA nicht akzeptieren, wird ein Anwalt und ein Gutachter beauftragt.
Die können ja auch rechnen ....
Schon mal von "Schadensminderungspflicht" gehört. dabei läuft man Gefahr den zusätzlichen Gutachter und auch den Anwalt selbst zu bezahlen.
Der Begriff der Schadensminderungspflicht greift hier nicht...
Die Anwaltskosten fallen hier nicht drunter, und im vorliegenden Fall geht es auch nicht um einen WEITEREN Gutachter, über den man sich evtl streiten könnte.
....hier wird nicht nur der Punkt Anwaltskosten behandelt, sondern auch gleich noch die übliche Kürzungspraxis....
https://ihr-gutachten.com/ratgeber-verkehrsrechtsanwalt-nach-unfall/
Da es sich hier um keinen Bagatellschaden handelt, besteht diese Gefahr nicht.
Da hättest du besser direkt von deinem Recht gebrauch gemacht und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Die Kosten dafür hätte die gegnerische Versicherung tragen müssen.
Eine fiktive Abrechnung sollte dann auch direkt über einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.
Das "Kürzungsschreiben" was du bekommen hast ist leider inzwischen fast schon normal, es wird versucht möglichst wenig zu zahlen.
Aber auch jetzt solltest du umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten damit dieser prüfen kann was jetzt noch zu erreichen ist.
Danke für die Antwort.
Kann ich mir also einen unverbindlichen Gutachter holen und ggf. noch einen Anwalt hinzuziehen, dann sollte es doch wieder anders aussehen, richtig?