Parkschaden, zwei verschiedene Gutachter, jedoch 1000€ Unterschied?
Hallo, wollte mal fragen, wie das so ist mit der Entschädigung. Also vor etwa 2 Wochen erlitt mein Auto einen Frontschaden durch einen Parkunfall (war nicht dabei). Habe mich dann mit der Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufgenommen und diese stellten mir dann einen Gutachter.
Alles soweit gut, per Post kam dann das Gutachten und dieses belief sich auf ca. 1200€. Da ich nochmal prüfen wollte, ob da alles stimmt mit der Summe, bin ich zu meinem Mazda Geschäft gefahren, um einen erneuten Kostenvoranschlag zu fertigen. Dieses belief sich nun auf ca. 2700€.
Wie kann man da nun vorgehen ? Irgendetwas scheint ja dann nicht zu stimmen.
5 Antworten
Du hast ein Recht darauf so gestellt zu werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre.
Dabei brauchst du dich vom Versicherer auch nicht auf eine Hinterhofwerkstatt verweisen zu lassen.
Andererseits darfst du dich am Schaden auch nicht bereichern.
Du solltest einen Anwalt in Anspruch nehmen.
ja und noch die kosten für den 3. gutachter zahlst du dann
weil der richter akzeptiert beide nicht und bestimmt einen weiteren
wenn du verlierst, wird dich das 2000 kosten
Das ist Unsinn.
und diese stellten mir dann einen Gutachter
der vermutlich nach Vorgaben der Versicherung gearbeitet hat, die den Schaden zahlen muss.
Kostenvoranschlag zu fertigen. Dieses belief sich nun auf ca. 2700€.
Da wurden vermutlich die Preise der örtlichen fabrikatsbezogenen Fachwerkstatt, die dort anfallende Verbringung, der Ersatzteilpreisaufschlag und das notwendige beilackieren von angrenzenden Bauteilen berücksichtigt.
Es hat schon einen Grund, warum der Geschädigte in Deutschland das Recht hat seinen Haftpflichtschaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.
Jetzt solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten und von diesem prüfen lassen ob du auch jetzt noch einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen darfst, der dann ein unabhängiges Gutachten erstattet. Der Kostenvoranschlag deiner Werkstatt ist etwas ganz anderes als ein Schadensgutachten!
So etwas kann heraus kommen, wenn man sich auf einen Gutachter einläßt, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
Was sagt denn der Mazda Gutachter? Sicher kann er den Unterschied begründen. Laß einfach reparieren bei Mazda, die Kosten muß doch eh die gegnerische Versicherung übernehmen. Steht eine Wertminderung im Gutachten? Diese mußt du separat bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Zusammen mit evtl. Nutzungsausfall und pauschaler Aufwandsentschädigung.
Wenn dir das alles zu viel ist, nimm dir einen Anwalt. Auch den muß die gegnerische Versicherung bezahlen. Du warst ja nicht schuld an der Misere. Hast nur die Laufereien.
Autsch.
Das Problem ist das bereits ein Gutachten erstellt wurde...
So ein Gutachten kostet 400€ aufwärts. Das muss die Versicherung des Verursachers auch übernehmen. Aber da die dir bereits einen Gutachter geschickt haben ist nun schon eins vorhanden.
Du hättest dort direkt nein sagen sollen und dir selbst einen Gutachter suchen sollen. Da DU dir den Gutachter aussuchend darfst, da du aber mit dem Gutachter der Versicherung einverstanden warst gibt das jetzt Probleme...
Wenn du ein 2tes Gutachten machen lässt könnte es sein dass du 1. auf den Kosten sitzen bleibst und 2tens die Versicherung aufs erste Gutachten besteht.
Ich würde einen Anwalt einschalten bei einem Unfall hast du das Recht auf Rechtsbeistand! Den muss die gegnerische Versicherung ebenfalls zahlen.
Einen eigenen Gutachter habe ich auch erstmal angeboten, jedoch meinte die Versicherung, dass dieses nicht gehen würde, da mein Auto (von 2004) schon zu alt wäre und somit die Versicherung einen Gutachter stellt.
ich bin ja kein Mann vom Fach, aber meines Wissens nach ist das Quatsch den Gutachter darf IMMER der geschädigte aussuchen.
Wie gesagt soviel ich weiß ist ein Anwalt auch inklusive, das fragst du am besten einfach in einer Kanzlei an ob der übernommen wird und wenn ja lass ihn alles für dich regeln
1. mal bestimmt der richter einen unabhängigen gutachter im streitfall
keinen der versicherung und erst recht kein madza autohaus
2. wenn sein gutachten wurst ist, zahlt er den anwalt und den gutachter des richters
So n Blödsinn in wahrscheinlich 99,9% der Fälle kommen Autounfallschäden nicht vor Gericht!
Ich würde deshalb wie gesagt zum Anwalt gehen ihn fragen was er machen würde, der hat Ahnung und weiß ob sich ein gegengutachten lohnt!
HIer noch ein Link, der besagt dass ein Anwalt wohl injedemfall übernommen werden muss:
http://ihr-gutachten.com/ratgeber-verkehrsrechtsanwalt-nach-unfall/
Prust, die waren auf Dummenfang. Selbstverständlich kannst du dir einen eigenen Gutachter suchen, es ist doch ein Haftpflichtschaden für den Gegner. Egal wie alt dein Auto ist. Du bist allerdings zur Schadenminderung verpflichtet. Heißt, bei Pillepalle macht man nur einen Kostenvoranschlag. Dein Schaden rechtfertigt jedoch ein Gutachten.
Diese Aussage ist einfach falsch. Wenn du diese Aussage der Versicherung belegen kannst, hast du schon gewonnen. Der Geschädigte hat immer das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, das Alter des Autos spielt dabei absolut keine Rolle.
ihr einigt euch außergerichtlich oder der richter holt seinen gutachter ran
Hallo,
jedoch hatte man mir gesagt, dass wenn ich einen Anwalt in Anspruch nehme und "mein" Gutachten nicht durchkommt, ich auf den Kosten des Anwalts sitzen bleibe.