Muss ich das Gutachten einer Versicherung akzeptieren?

5 Antworten

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Wenn du einen eigenen Gutachter einschaltest, läufst du Gefahr, dass du den selbst bezahlen musst. Schadensminderungspflicht. Auf so einen Streit solltest du dich nur einlassen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

OK, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte einmal gehört, dass man als Geschädigter das Recht hat, sich seinen Gutachter selbst zu wählen. Für mich gut denkbar, dass die Gutachter der Versicherungen eher zugunsten der Versicherer kalkulieren. Der Gutachter der Versicherung wurde ja nicht durch mich, sondern durch die Versicherung beauftragt. Dennoch muss ich die knapp 300 EUR Differenz dann wohl schlucken und im schlimmsten Fall aus eigener Tasche zahlen, denn auf den Weg über das Gericht hab ich schlichtweg keine Lust.

@triplebull

Der würde auch teuer. Weil, du müsstest ja die Versicherung verklagen und in Vorleistung gehen. Und du hättest immer das Kostenrisiko. Die Versicherung ist ja bereit zu zahlen.

Einen eigenen Gutachter zu bestellen hat sogar bei Kfz-Schäden einen Nachteil. Bis zu einer Summe von 1.300,00 € arbeiten die meisten Versicherungen ohne Gutachten und denen reicht der KVO.

Bezüglich des Besuchs des Regulierers (Gutachter ist frei, Regulierer bei der Gesellschaft angestellt) wurde vermutlich der Schadenhergang geprüft, weil Zweifel bestanden an der Schadenschilderung.

Bezüglich der Höhe, sprich mit dem Gutachter, warum Abzüge gemacht wurden und wo Du Deinen Schaden zu diesem Preis reparieren kannst. Grunsätzlich ist man als Anspruchsteller auch zur Mitwirkung und Schadenminderung verpflichtet. Das heisst, das ein Versicherungsschaden kein Freibrief ist.

Kfz-Werkstätten haben auch schon mal 2 Abrechnungen im Angebot, einen normalen und einen Versicherungstarif, genauso wie bei Mietwagen. Da wird dann gerne die Versicherung geschröpft.

Da Du Schadenminderung betreiben sollst, hol Dir mehrere Angebote ein. Im übrigen haben die wenigsten Werkstätten selbst eine Lackierkammer. Sie nehmen das Fahrzeug nur entgegen und fahren es zur Lackiererei.

Da es sich nur um einen Lackschaden mit kleiner Beule handelt, such Dir eine freie Autolackiererei. Der Kostenvoranschlag von denen wird deutlich günstiger sein. Sag, das es kein Versicherungsschaden ist, und Du die Kasko nicht beanspruchen möchtest und den Schaden günstig reparieren möchtest. Da die Autowerkstatt als Provisionsempfänger ausgeschlossen wird, wird der Preis dann auf Niveau des Regulierers sein.

Wichtig: Lackierer sind die Profis beim Lackieren, nicht die Autowerkstatt!!!

Im Kostenvoranschlag tauchen dann auch gerne Verbringungskosten auf. Also Transportkosten die dadurch entstehen, das das Fahrzeug zum Lackierer gebracht wird und wieder zurück geholt wird. Diese fallen komplett weg. Du stellst Dich also nicht schlechter wenn Du bei einer Lackiererei (die im übrigen auch einfache Karosseriearbeiten übernehmen) den Schaden beheben läßt.

Du kannst natürlich einen eigenen Gutachter hinzuziehen - allerdings auf Dein Risiko. Nur wenn er einen höheren Schaden fest stellt, muss die Versicherung die Kosten für Deinen Gutachter übernehmen - wenn nicht, bleibst Du auf diesen Kosten sitzen.

Da kann es darum gehen, dass z.B. eine "Altfahrzeug" durch eine Reparatur deutlich aufgewertet wird - das kann die Versicherung, bzw. der Gutachter ggf in Abzug bringen (wie ja auch bei einem neuen Fahrzeug ein Ausgleich für die Wertminderung durch eine Unfallreparatur gezahlt wird)

Es handelt sich um einen PH-Schaden. Die Versicherung geht immer von Zeitwert aus.

@DerHans

Stimmt, eben....

du hast die entweder oder wahl! du akzeptierst das gutachten wie es ist, oder du lässt ein eigenes gutachten von einem unabhängigen gutachter erstellen. und wenn da was anderes raus kommt, dann musst du den mut haben die differenz vor gericht einzuklagen-gegen die versicherung... also musst du wissen ob es dir das wert ist, denn der weg über die gerichte ist hart und sehr beschwerlich... viel erfolg!

Ein Kostenvoranschlag ist Fakt und die müssen das bezahlen.

Nein, eine Kfz-Werkstatt hat keine "Gutachter-Funktion"!

@kritiker111

Außerdem gilt in der PH grundsätzlich Zeitwertentschädigung. Das war ja wohl kein lammneues Auto.f