Kostenvoranschlag nach Unfall mit KFZ. Versicherung will weniger Zahlen als berechnet. Rechtens?
Hallo, Ich hatte vor kurzem einen kleinen unfall mit dem PKW. Ich bin Geschädigter und sollte für die gegnerischen Versicherung einen kostenvoranschlag erstellen lassen. Daraufhin bin ich zu Ford gefahren, wo auch grade ein Sachverständiger war, der einen Schaden von 912€ festgestellt hat. Ich wollte den schaden fiktiv abrechnen. Macht also abzüglich mwst. 766€. Heute kam dann Post von der Versicherung indem steht das der schaden nochmals geprüft wurde und dieser nun 688€ statt 766€ betragen würde. berechnet wurde dies nur auf grundlage des KV, ohne diesen selber zu begutachten. Grund wäre, dass es woanders billiger sein würde. Muss ich das so akzeptieren?
3 Antworten

Lass reparieren, dann muss die Versicherung den Rechnungsbetrag bezahlen. Bei fiktiver Abrechnung hat die Versicherung recht,wenn sie es günstiger nachweisen kann.

Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du vermutlich auch nicht den Stundensatz einer teuren Werkstatt ansetzen. Eine nicht durchgeführte Reparatur kann eine billige Hinterhofklitsche für weniger Geld auch machen.

Es wird ja richtigerweise nur der angerichtete Schaden ersetzt und wenn das gute Stück noch nie eine teure Werkstatt gesehen hat (Beweis Scheckheft, Rechnungen), wird natürlich jetzt auch so eine nicht herangezogen. Viel Glück.

Ergänzung, so jedenfalls der BGH. Auszug:
Die Versicherer dürfen bei der Abrechnung nach einem Schadengutachten demnach nicht automatisch die niedrigeren Stundensätze einer "freien" Werkstatt heranziehen.
Der Versicherte habe laut BGH dann Anspruch auf den höheren Erstattungsbetrag, wenn das Auto ein neueres Fabrikat sei, es bisher immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert worden sei oder es nur dort fachgerecht repariert werden könne.
Dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt, müsse der Versicherte im Zweifelsfall beweisen - etwa durch Einträge im Wartungsscheckheft. (Az. IV ZR 426/14).
Der Hintergrund: Autofahrer können wählen, ob sie nach einem Unfall
die tatsächliche Reparaturrechnung einreichen oder den Schaden von einem Kfz-Gutachter schätzen lassen. Viele tun das, wenn sie das schwer beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen wollen, sondern sich einen neuen Wagen anschaffen.