Kostenvoranschlag nach Unfall mit KFZ. Versicherung will weniger Zahlen als berechnet. Rechtens?

3 Antworten

Lass reparieren, dann muss die Versicherung den Rechnungsbetrag bezahlen. Bei fiktiver Abrechnung hat die Versicherung recht,wenn sie es günstiger nachweisen kann.

Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du vermutlich auch nicht den Stundensatz einer teuren Werkstatt ansetzen. Eine nicht durchgeführte Reparatur kann eine billige Hinterhofklitsche für weniger Geld auch machen.

Es wird ja richtigerweise nur der angerichtete Schaden ersetzt und wenn das gute Stück noch nie eine teure Werkstatt gesehen hat (Beweis Scheckheft, Rechnungen), wird natürlich jetzt auch so eine nicht herangezogen. Viel Glück.

schleudermaxe  06.02.2016, 06:25

Ergänzung, so jedenfalls der BGH. Auszug:


Die Versicherer dürfen bei der Abrechnung nach einem Schadengutachten demnach nicht automatisch die niedrigeren Stundensätze einer "freien" Werkstatt heranziehen.

Der Versicherte habe laut BGH dann Anspruch auf den höheren Erstattungsbetrag, wenn das Auto ein neueres Fabrikat sei, es bisher immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert worden sei oder es nur dort fachgerecht repariert werden könne.



Dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt, müsse der Versicherte im Zweifelsfall beweisen - etwa durch Einträge im Wartungsscheckheft. (Az. IV ZR 426/14).

Der Hintergrund: Autofahrer können wählen, ob sie nach einem Unfall
die tatsächliche Reparaturrechnung einreichen oder den Schaden von einem Kfz-Gutachter schätzen lassen. Viele tun das, wenn sie das schwer beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen wollen, sondern sich einen neuen Wagen anschaffen.