Kostenpflichtige Stornierung bei booking.com nicht bezahlen?

3 Antworten

Die Klausel über das Aufräumen ist als unerwartete und damit unwirksame Regelung zu sehen. Der sofortige Rücktritt aus diesem Grund ist gerechtfertigt.

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen und verweist die Pension auf den Klageweg.

Für solche Fälle sollte man eine passende Rechtschutzversicherung haben.

Da es sich um einen Irrtum handelte habt ihr zumindest eine Chance. Das Problem ist, dass man dies ggf. vor Gericht bezahlen müsste.

Ich würde es darauf ankommen lassen. Aber ihr riskiert halt auch weitere Kosten. Oft wird die Gegenseite aber auch einlenken und vpon einer Verfolgung absehen.

Als erstes würde ich mal anrufen und erklären, dass dies ein Irrtum war.

Du solltest auch ein paar Screenshots machen von dem Bestellprozess und den Zusatzkosten die müssen klar und offen ersichtlich sein. 

Was immer du schreibst - das Zimmer war gebucht. Den Bedingungen des Vermieters wurde zugestimmt.

Besser du ärgerst dich und zahlst - sonst zahlst du irgendwann viel mehr und ärgerst dich dann auch viel mehr!