Kostenlos Yoga anbieten. Besteht eine Anmeldepflicht oder sonstige rechtliche Richtlinien die ich beachten muss?

6 Antworten

Hallo Minayo30,

deine Fragen möchte ich gerne gegliederter kommentieren und beantworten:

  • als "angehende Yogalehrerin" bist du nicht wirklich professionell, sondern in Ausbildung- das ist schon ein Unterschied, finde ich. Dass du Menschen mit weniger Geld den Yoga anbieten möchtest, finde ich sehr schön!
  • und du solltest dich entscheiden ob du es kostenlos oder als freiwilligen Obulus anbietest. Sowie jemand für die Dienstleistung bezahlt, musst du es als Einkommen deklarieren. Dieses ist bis zu einem gewissen Satz steuerfrei und du handelst als freiberufliche Lehrerin, nicht als Gewerbetreibende.
  • sowie du Geld für deine Lektionen beziehst, besteht ein "Vertrag" zwischen dir und den Teilnehmern.
  • die deutsche Bürokratie (ich geh mal davon aus, dass du dort lebst), lässt solche Veranstaltungen nicht unbedingt frei weg stattfinden und du solltest dich vorher informieren welche Bedingungen oder Voraussetzungen gegeben sein müssen- wie bereits Seeheldin sagte! (Sogar als Strassenmusiker brauchst du eine Lizenz)
  • auch die Haftungsfrage solltest du vorab mit den Teilnehmern klarstellen, denn wenn sich jemand in deinem Unterricht verletzen sollte, kann der Verletzte dich dafür haftbar machen.

Vielleicht besteht die Möglichkeit, dein Vorhaben interner anzubieten, zB in einem Gemeindesaal, einer Kita (die Abends zu hat), oder anderen Räumen. Es hat den Vorteil, dass du dich nicht mit Ämtern rumschlagen musst, wie in einer öffentlichen Anlage.

Und ich würde dir sehr empfehlen, sowie du selbständig zu unterrichten beginnst, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Da kann dir sicher die Ausbildungsschule, wo du deine Yogalehrerausbildung machst weiterhelfen.

Egal, wie viel Geld Du bekommst: Du musst es versteuern.

Ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder ob Du eine medizinische Leistung erbringst, weiß ich auch nicht. Das Finanzamt kann Dir das aber sagen.

Spenden sind Leistungen ohne Gegenleistungen. Du erbringst aber eine Gegenleistung, nämlich die Yogastunde. Ob der Teilnehmer dafür 1 EUR oder 100 EUR zahlt, ist alleine Deine Sache.

Wenn Du das in einem Park machen willst, kontaktiere die Stadtverwaltung/Ordnungsamt bzw. die Kurverwaltung, wenn es ein Kurpark ist. Sollte aber unproblematisch sein.

Grundsätzlich finde ich die Idee toll. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Ich würde zumindest die Haftung ausschließen, indem du die Teilnehmer für eventuelle Schäden durch Teilnahme durch Unterschrift selbst verantwortlich machst.

Spenden ist eine rechtliche Sache, da würde ich mich vorab schlau machen.

Ansonsten könnte es dir als Gewerbe ausgelegt werden.

wer spenden einsammelt, muss dazu berechtigt sein.

wer seine dienstleistungen auf öffentlichem gelände anbietet,muss dazu berechtigt sein.

wer dienstleistungen überhaupt anbietet,muss dafür auch haftbar sein.

erkundige dich beim ordnungsamt und gewerbeaufsichtsamt

Viele Fragen und viele Fallstricke.

Frag doch mal bei der VHS in Deiner Gegend nach, ob Du sowas über sie machen kannst. Dann bekommst Du

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