Hallo,Wir haben ein Stück Wald gekauft, kann ich die Notarkosten Steuerlich geltend machen oder die Kosten für den Wald?

1 Antwort

wenn mit dem Wald steuerliche Einkünfte erzielt werden: die Notarkosten werden den Anschaffungskosten zugeschlagen und würden sich erst bei einem evtl. Verkauf auswirken.

Kosten für den Wald (Motorsäge, Setzlinge, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer usw.) wären Betriebsausgabe, der Holzverkauf entsprechend Einnahme.

Wenn der Wald ausschließlich dazu verwendet wird, für den eigenen Haushalt Brennholz zu gewinnen: Nein

top, vollständig.