Kosten der Auswertung eines sichergestellten Laptops

2 Antworten

Ich hab ehrlich gesagt noch nie gehört, das jemand die Ermittlungen die gegen einen geführt werden bezahlen muss... würde mich stark wundern.. lasse mich aber gerne eines besseren belehren. 

Grundsätzlich sind im Falle einer Verurteilung ALLE Kosten des Verfahrens vom Verurteilten zu tragen. Dazu kann in der Tat auch gehören, dass eine (vielleicht überflüssige) Auswertung des PC in Rechnung gestellt wird. Dies aber - und das ist ja das Wesentliche - nur dann, wenn der Angeklagte die vermutete Straftat am Ende tatsächlich begangen hat.