Kost und Logis / Abrechnung?

1 Antwort

Wenn Sie sich vertraglich verpflichtet haben, der Pflegerin Kost und Logis zu setllen, so entstehen Ihnen dafür Kosten und nicht der vermittelnden Firma.

Der Pflegerin dann die Kosten für Kost und Logis abzuziehen, halte ich für nicht nachvollziehbar. Auch der Pflergerin entstehen dafür keine Kosten, die abzuziehen wären.

Ihnen würde ich dringend empfehlen, sich mit dem VdK in Verbindung zu setzen. Dort wird man sie kostenlos und fachkompetent beraten.

Legen sie den Vertrag dem VdK vor. Ich halte diese von Ihnen geschilderte Vorgehensweise für nicht akzeptabel, weil weder der Pflegekraft noch der Vermittlungsfirma für Unterbringung und Essen, Kosten entstehen.Diese Kosten gehen doch voll und ganz zu ihren Lasten.

Soweit sie eine Steuererklärung abgeben , können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen.