Private Parkraumbewirtschaftung

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Der Poller gehört dem Eignetümer des Parkplatzes und wurde mit vermietet. Grundsätzlich ist der Verursacher dafür haftbar und müsste den Schaden bezahlen. Da dieser wohl nicht greifbar ist, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass der Eigentümer auf den Kosten sitzen bleibt. Es sei denn der Mieter hat die Reparatur in Auftrag gegeben, ohne dies vorher mit dem Vermieter zu klären...

Wenn nun der Eigntümer die Reparatur ablehnt ändert sich ja die Nutzungseigenschaft des Parkplatzes, da dieser vor Fremdparkern nicht mehr geschützt ist. Wenn der Eigentümer dies billigend in Kauf nimmt muss er auch eine Minderung des Mietpreises akzeptieren.

Ob der Eigntümer hierfür eine Versicherung hat spielt für den Sachverhalt keine Rolle.

MfG

Schabersack

Der Poller gehört ja zu dem Parkplatz also zu der gemieteten Sache.

Ich sehe das hier ähnlich wie z.B. die Frage nach einer defekten Scheibe in einer Mietwohnung. Hier muss der Mieter nur zahlen wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter schuld ist.

Kurz gesagt: Der Vermieter des Parkplatzes muss den Poller selber in Stand setzen.

Sollte kein Verursacher ermittelt werden, ist das Sache des Eigentümers. Sofern eine Versicherung vorhanden ist und solche Schäden abdeckt, ja.


Das muss der Verursacher zahlen, der der das Teil beim Rückwärtsfahren beschädigt hat. Deine Mutter hat damit m.E. gar nichts zu tun.

ja, und wenn der nicht zu ermitteln ist, der Eigentümer des Parkplatzes - also der Vermieter.