Kontostand und Verfügungen einsehbar auch ohne Sparbuch?

4 Antworten

Im Prinzip ja, Sparkonten sind Online abfragbar, aber bei Konten Dritter geht das technisch nur, wenn Du mindestens Kontovollmacht hast.

Du brauchst für diese Abfrage einen eigenen Onlinezugang bei der Bank des Erblassers UND eine Kontovollmacht für das Sparkonto.

Ohne das no way! Gruss

Zusteller69 
Fragesteller
 14.07.2021, 07:18

Das ist ja bizarr, das heißt die Bank könnte mir nicht verraten, wie der € Stand des Sparbuchs (uralter Lappen von Anfang 2000) am Datum XY war, wenn man es nicht mehr hat.

Das ist aber äußer Missbrauchanfällig.

Klassischer Fall. Oma war im Heim, Miterben reißen sich das Sparbuch unter den Nagel noch zu Lebzeiten und jetzt ist es "verschwunden".

DonCredo  14.07.2021, 07:37
@Zusteller69

Was heisst hier bizarr ... wenn Du als Miterbe Deine Berechtigung nachweisen kannst, hast Du selbstverständlich ein Auskunftsrecht. Aber Du hast ja explizit nach Onlineabfrage gefragt und die folgt den beschriebenen Gegebenheiten. Aber Du kannst natürlich mit Erbschein Dir eine Übersicht über die Konten geben lassen. Am Besten besprichst Du den Weg dahin direkt mit dem Sachbearbeiter, weil die Nachlassbearbeitung bankindividuell unterschiedlich ist. Gruss

eine saubere Buchhaltung war und ist auch bei Banken und Sparkassen seit Jahrzehnten Pflicht. Früher wurden dabei nur Datum, Betrag, Ein- oder Abgang sowie Saldo geführt, dh. elektronisch erfasst. Seit 30+ Jahren werden auch weitere Details gespeichert. Es gibt gesetzliche Aufbewahrungspflichten, auch für Kontoverbindung die aufgelöst werden. Man kann ein Auskunftsbegehren stellen und es begründen, auch oder gerade wenn es um die magischen 10 Jahre in Sachen Schenkungen geht. Erben haben dann die gleichen Rechte wie zuvor der Erblasser. Die Bank muss die Information jedoch an alle Erben, nicht nur einen einzelnen geben. Die Kosten dafür müssen die Erben (bzw. der Anfragende) übernehmen.

Zusteller69 
Fragesteller
 14.07.2021, 07:15

Und das müssen die Banken auch bei diesen uralten Sparbüchern, selbst wenn man es nicht hat?

Man findet dazu so unglaublich wenig im Internet.

Die Bank könnte einem also, selbst bei nicht Vorhandensein des physischen Sparbuchs, von dem Datum XY den genauen € Stand verraten?

Und genau richtig getippt, es geht da um Miterben, die sich das Sparbuch beim Verbleib der Oma im Heim unter den Nagel gerissen haben und jetzt ist es "verschwunden".

rockthekrokodil  14.07.2021, 07:32
@Zusteller69

der Euro wurde 2001/2002 eingeführt. "uralt" ist was anderes.

Auf ein Sparbuch wurde damals am Schalter ein- und ausgezahlt. Der Saldo ist nachvollziehbar, nicht aber woher Geld kam oder ging. Zwischen 1999 und 2001 gab es bei vielen Finanzinstituten Umstellungen in der IT (das bekannte Jahrtausend-Problem). Je länger man in die Vergangenheit geht, desto aufwändiger (teils unmöglich) wird es für sie, auf Daten (strukturiert oder gescannt/fichiert) zuzugreifen. Anders gesagt, desto besser muss es begründet und der Aufwand bezahlt werden.

rockthekrokodil  14.07.2021, 07:48
@rockthekrokodil

Ergänzung: andere sprechen von Online Banking. Das ist je nach Bank/Sparkasse für Sparbücher erst nach & nach später gekommen. Auch sind da nicht alle alten Transaktionen nachgeführt. Ich erinnere mich, dass ich früher auf Sprach- oder Backpacker-Reisen mit 2 Sparbüchern (w/ Limit) in anderen Ländern unterwegs war, und da konnte man überall Geld beziehen oder einzahlen, doch alles wurde handschriftlich eingetragen. Die arme deutsche Sparkasse oder Postbank hätte die Details garnicht eruieren und nachtragen können, sondern einfach nur Original- & umgerechneter Betrag und (unverbindlicher ausgerechneter und später bestätigter) Saldo. Diese Daten sehe zumindest ICH nicht online. Dort kann ICH nur paar Jahre Historie abrufen. Will hier aber nicht von allen Banken & SpK sprechen

rockthekrokodil  17.07.2021, 07:38
@rockthekrokodil

freut mich, dass wir dir helfen konnten

Sofern du nachweisen kannst dass du der rechtmäßige Erbe bist, muss die Bank dir Auskunft geben.

Natürlich