Kontopfändung wie dann Ratenzahlung?

3 Antworten

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Geh zur Schuldnerberatung. Nehme die Unterlagen mit, die die Sache betreffen. Eine Gerichtsvollzieher kommt nicht und zwingt Dich zur eidesstattlichen Versicherung bei 387 Euro. Nur, wenn da noch Zinsen auf einen Titel in dieser Höhe plus weitere Zinsen und Inkassoverbot aufgelaufen ist. Bei solchen Summen pfändet er alles in der Wohnung, was evtl. einen Wert haben könnte und pfändbar ist (Liste der nichtpfändbaren Dinge im Haushalt bei ALG2 ist lang).

 

Geh zur Schuldnerberatung. Oder quatsche mal mit einem vakanten Bürgen oder jemand, der Dir diese kleine Summe borgen kann.

martello  08.06.2011, 16:59

Du erzählst quatsch hierDer Gerichtsvollzieher sagt dir ganz einfach Eidest.Vers.oder Haftbefehldann lässt er dich gleich mitnehmen für 6 Monate Beugehaft.Und er wird auch eine Ratenzahlung nicht ablehnen er nimmt auch 50-euro

cafibone  15.06.2011, 06:53
@martello

Aber nicht in Deutschland. Da kommt ein Siegel rauf Pfändung). Beugehaft gibt es in Deutschland nicht für 387 Euro Schulden. Wo lebst Du - in Afrika?

Gehen Sie als erstes zu ihrer Bank und lassen das Konto in ein P-Konto umwandeln. In diesem Hall sind alle Beträge bis 985,- € vor Zugriffen geschützt.

Eine Kontopfändung setzt voraus, dass eine Forderung gerichtlich festgestellt wurde (z.B.Vollstreckungsbescheid oder Urteil).

Achtung Ausnahme: Bei öffentlichen Gläubigern (z.B.Finanzamt, Bezirksamt, Arbeitsamt, gesetzliche Krankenkassen) genügt das Schreiben, das Sie zur Zahlung eines bestimmten Betrages auffordert!

Wenn Sie nun eine solche Forderung nicht bezahlen können, dann kann der Gläubiger eine Kontopfändung beantragen.

Die Folge: Ihr Konto ist gesperrt

Dies bedeutet: Die Bank zahlt Ihnen Ihr eingehendes Einkommen nicht aus. Laufende Daueraufträge für Miete und Strom werden nicht ausgeführt. Es kann so zu Mietrückständen, Wohnungskündigung und letztlich Obdachlosigkeit kommen! Auch das Konto wird häufig gekündigt, sobald Pfändungen eingehen.

Solange Sie diese gegen diese Schritte nichts unternommen haben, ist Ihr Konto gesperrt und die Bank darf an Sie nicht mehr auszahlen,sondern muss alles Geld an die Gläubiger abführen. Wenn das Geld einmal an die Gläubiger abgeführt ist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zurückzubekommen!

Deshalb:Handeln Sie sofort!

Sie haben ein Girokonto bei der Bank/Sparkasse und Schulden. Ihre Bank erhält nun einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (kurz „Pfüb “) eines Ihrer Gläubiger. Sie wird dadurch verpflichtet, Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zu überweisen. Meistens informiert Sie Ihre Bank darüber sofort. Das ist sehr wichtig,da mit dem Eingang des „Pfüb “bei der Bank eine 14-tägige Schutzfrist beginnt. Innerhalb dieser Frist darf die Bank an den Gläubiger nicht auszahlen. An Sie als Kontoinhaber erfolgt nur dann eine Auszahlung, wenn Sie den unten näher beschriebenen Pfändungsschutz beantragen. Wenn Sozialleistungen auf dem Konto eingehen, gelten Besonderheiten.

Achtung: Handeln Sie sofort! Es gibt bei Kontopfändungen keinen automatischen Schutz Ihres unpfändbaren Einkommens! Sie haben nur während der gesetzlich vorgegebenen Frist rechtliche Möglichkeiten , eine zumindest teilweise Auszahlung des Kontoguthabens zu erreichen. Wenn Sie diese Frist versäumen,wird das Guthaben unwiderruflich an die Gläubiger abgeführt und Sie können nur noch für zukünftige Geldeingänge Pfändungsschutz beantragen.

Um zumindest die lebensnotwendigen Ausgaben bis zum nächsten Geldeingang bestreiten zu können, hilft dann nur noch der Gang zum JobCenter/Sozialamt.

Achtung: Der „Pfüb “„wartet “ auf Ihrem Konto, d.h.für jeden weiteren Geldeingang müssen Sie den entsprechenden Pfändungsschutz in Anspruch nehmen, wie beschrieben. Wichtiger Hinweis: Pfändungsschutz gibt es nur für Ihr Girokonto ! Für das Konto eines Bekannten, das Sie mit nutzen,gibt es keinen Pfändungsschutz.Geld,das auf einem Sparbuch oder dem Konto eines Bekannten gepfändet wird, geht immer unwiderruflich an die Gläubiger.

Ausnahme: Sie nutzen ein Sparbuch wie ein Girokonto mit regelmäßigen Zahlungseingängen dann sollten Sie versuchen,in derselben Weise, wie hier für das Girokonto beschrieben, Pfändungsschutz zu erhalten (Vgl.Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdnr.2 zu § 850 k).

Tipp für Ehepaare: Falls auch nur bei einem der Ehepartner Zahlungsprobleme drohen, sollten getrennte Konten geführt werden. Bei einem gemeinsamen Konto kann es nämlich zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sobald gegen einen derEheleute eine Kontopfändung vorliegt.

2) Was ist Pfändungsschutz?

Um an Ihr Geld zu kommen,müssen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.(Hinweis:Bei Sozialleistungen z.B.AlG II ist dies anders,vergleichen Sie hierzu aufS.5 unter 3 b).Zuständig ist die Stelle, die den „Pfüb “ ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Hauptzollamt oder die Krankenkasse.

Achtung: Für jeden „Pfüb “ muss ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestelltwerden.

Achtung:Pfändungsschutz wird nur auf Ihren Antrag gewährt und kann nur für wie-derkehrende, von dritter Seite auf Ihr Konto überwiesene Einkünfte/Gehalt gewährt werden. Dagegen kann für einmalig eingehende Geldzuwendungen, z.B. Geldgeschenke, Steuererstattungsansprüche oder auch Einzahlungen, die Sie selbst aus Ihrem – wenn auch unpfändbaren – Einkommen vornehmen, kein Pfändungsschutz eingreifen. Wenn Sie also bspw.Ihre Sozialhilfe/AlG II auf Ihr Konto einzahlen, um Ihre Miete zu überweisen, geht das Geld stattdessen an die Gläubiger, die das Konto gepfändet haben!

Beachten Sie: Wenn Sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Schonfrist tätig werden, istdas bisherige Guthaben bereits an den Gläubiger ausgezahlt worden!

Ich hoffe die Grundlagen können ein wenig weiter helfen.

Mit freundlichem Gruß Michael

Merkwürdig, dass der Gläubiger dein Ratenangebot von 50 Euro pro Monat bei dieser Schuldsumme nicht angenommen hat..... ! Sage dem Gerichtsvollzieher, dass du bereit bist 50 Euro pro Monat zu zahlen. Eigentlich dürfte das kein Problem sein, da du ja zahlungswillig bist! Dein Konto müßte dann eigentlich wieder freigegeben werden.

Viel Erfolg!