Kontodaten bei C&A Onlineshop löschen lassen
Hallo zusammen, ich habe 1x Mal bei C&A (cunda.de) eingekauft und bin mit dem Service mehr als unzufrieden. Ich hatte ein Skiklamotten für Kinder bestellt, jeweils mit Hose und Jacke, passend zueinander. Leider hat mir C&A nur eine Jacke ohne Hose geliefert mit der Bemerkung Hose nicht mehr lieferbar. Davon hat man mir aber weder während des Bestellvorgangs noch unmittelbar nachher via Email etc. nichts gesagt. Ich habe daraufhin natürlich dem Kundenservice Bescheid gegeben und angefragt, warum das so ist...blabla, keine Antwort. Nur eine Standardemail, die automatisch versendet wird. Das Ganze ging 3 x so. Daraufhin habe ich nochmals geschrieben, dass bitte mein Konto dort gelöscht werden solle, da ich an diesem Onlineshop kein Interesse mehr habe und auch den Newsletter nicht mehr möchte. Da hat man mir §§ um die Ohren geschlagen : Sie wären gemäß gem. § 147 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung verpflichtet, meine Bestelldaten und Kontodetails bis 10 Jahre Aufbewahrungsfrist zu speichern. Ist das richtig? Danke für Eure Antworten!
1 Antwort
§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: 1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, 2. die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe, 3. Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, 4. Buchungsbelege (...)
(...) ) Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen die in Satz 1 bestimmte Frist unberührt. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist; § 169 Abs. 2 Satz 2 gilt nicht.
d.h. sie sind tatsächlich dazu verpflichtet .. =(
danke!