Darf die Arge die Kontoauszüge meiner Mutter verlangen,wenn ich kein eigenes Konto habe?

7 Antworten

Kein eigenes Konto, - keine Vorlage Kontoauszüge

Die Vorlage von Kontoauszügen gehören zu Deinen Mitwirkungspflichten und bei fehlender Mitwirkung könnte man Leistungen versagen. Die Mitwirkungspflichten und die Folgen fehlender Mitwirkung sind in den §§ 60 ff. SGB-I geregelt.

Man kann aber nur Pflichten von dir verlangen, die du auch erfüllen kannst.

Du hast kein eigenes Konto, was dem Jobcenter doch bekannt sein dürfte und daher kannst du auch keine Kontoauszüge vorlegen.

Deine Mutter steht in keinerlei Rechtsverhältnis zum Träger des Arbeitslosengeldes II und sie ist daher selbstverständlich auch nicht verpflichtet, ihre Kontoauszüge vorzulegen.

Da Du die Auszüge nicht vorlegen kannst, wenn Deine Mutter das nicht will, kann es für Dich auch keine negativen Folgen haben, wenn Du die Auszüge nicht vorlegst.

Ich würde mich an dieser Stelle auch zu keinen Kompromissen verführen lassen.

Gegenüber Sachbearbeiter ist morgen der Jobcenter-Dreisatz anzuwenden: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir das schriftlich?

Da Du die Auszüge nicht vorlegen kannst, wenn Deine Mutter das nicht will, kann es für Dich auch keine negativen Folgen haben, wenn Du die Auszüge nicht vorlegst.

Das heißt, der Sachbearbeiter soll dem Antragsteller wegen seiner großen blauen Augen seine Hilfebedürftigkeit glauben?

Wird nichts werden.

Der Antragsteller wird seine Hilfebedürftigkeit - dem Grunde und der Höhe nach - nachweisen müssen. Wenn er das anders als mit Kontoauszügen kann, hat das Jobcenter das zwar auch zu akzeptieren, aber zumindest mir fehlt da im Moment die Idee, wie er das tun sollte.

@VirtualSelf

Völlig korrekt dein Betrag, eine Rechtsnorm, die die Vorlage von Kontoauszügen bei der SGB II-Behörde vorschreibt oder regelt, gibt es nicht – Aber der Antragsteller ist verpflichtet, seine Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen und der Leistungsträger muss in der Lage sein, anhand nachweisbarer Kriterien über den Antrag entscheiden zu können und dazu zählen nun mal Kontoauszüge.

Das Sozialgericht Detmold dazu; Az.: S 21 AS 133/06 ER – 07.09.2006 „Nach § 60 Abs. 1 S. 1 SGB I hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Beweisurkunden im Sinne dieser Vorschrift sind auch Kontoauszüge

Anders lautend eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts: „Der Ast hat auch keine Mitwirkungspflichten i.S.d. §§ 60 ff. SGB I verletzt … .Seine Weigerung, die Kontoauszüge der zurückliegenden Monate … vorzulegen, ist unschädlich, denn entgegen der Auffassung des Ag. sind diese Urkunden weder ‚leistungserheblich’ noch ‚erforderlich’ im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.“

Quelle. http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-kontoauszuege.html

Ist ganz einfach: du hast deine Hilfebedürftigkeit nachzuweisen; wie und mit welchen Dokumenten du diesen Nachweis erbringst ist letztlich deine Sache; wenn du dein Geld und deinen Zahlungsverkehr über ein Konto außerhalb der BG abwickeltst, ist das letztlich dein Problem.

Du musst der Arge dein Einkommen, bzw. deine finanziellen Mittel aufweisen.

Wenn du kein Eigenes Konto hast dann muss das deiner Mutter (du hast wahrscheinlich gesagt dass ihr von diesem Konto lebt) vorgezeigt werden! Sonst könnte doch jeder der ne million auf nem fremden Konto lagert HartzIV beziehen.

Könnte allerdings noch Probleme geben wenn auf dem Konto was drauf is dass sie ARGE der Meinung ist dass das alles deins ist!

Natürlich nicht so einfach. Sollte deine Mutter SCHWARZ arbeiten ( wovon ich nicht ausgehe ) hat die ARGE das Recht auf IHR Konto zuzugreifen und die Auszüge zu verlangen. Sollte sie dies nicht freiwillig tun, könnte es durch einen Richterlichen Beschluss entschieden werden. Ich an eurer Stelle würde sie Rausrücken wenn ihr nichts zu verbergen habt. MFG Marco2012Reus

Sollte deine Mutter SCHWARZ arbeiten LOL

Frage so gut gelesen wie beantwortet.

  1. Solltest du Arge-Gelder bekommen, kommt es drauf an, ob die Gelder auf das Konto deiner Mutter gehen.Wenn ja > Ja, dann dürfen die das.
  2. Sollte dies nicht der Fall sein und wie du sagtest deine Mutter nicht der WG zugehören, musst du der Arge die Auszüge nicht aushändigen.