Konto Vollmacht - was darf der Bevollmächtigte, was nicht?

10 Antworten

Wenn ich bei einer Bank ein Konto mit einem weiteren, der bevollmächtigt ist, eröffne, was darf dieser dann?!

Meinst Du nun ein Gemeinschaftskonto oder tatsächlich ein Konto nur auf Deinem Namen, bei dem Du einen Bevollmächtigten einsetzt ? Beim Gemeinschaftskonto haben beide Parteien in etwa gleiche Rechte, das einizige was nicht geht ist wenn einer der beiden einen Kredit aufnehmen möchte und der andere dem nicht zustimmt.

Bei der Bevollmächtigung (Vollmacht heißt ja so weil die andere Person die volle Macht über das Konto hat) gibt es kaum Unterschiede in der Nutzungsbreite, jedoch darf dort der Kontoinhaber jederzeit die Vollmacht wiederrufen.

Zu Deinen speziellen Fragen: 1-4 ja, bei 5. muß die Einwiligung des Kontoinhabers vorliegen, damit der Bevollmächtigte das online-banking bekommt, hat er es aber, darf er fast alle Dinge tun, Ausnahmen gibt es im Wertpapierbereich und bei der Aufnahme von Krediten

Hallo,

es gibt bei einer Vollmacht ein Innen- und ein Außenverhältnis.

Im Innenverhältnis darf der Bevollmächtigte lediglich in Deinem Interesse oder in Deinem Auftrag handeln.

Im Außenverhältnis darf sich die Bank darauf verlassen was in der Vollmachtsurkunde steht. Dazu gehören die o. g. Punkte. Die EC-Karte gibt es seit 2004 nicht mehr und heißt seither Girocard. 

Im wesentlichen darf ein Bevollmächtigter alles was der Kontoinhaber auch darf. Was er nicht darf ist:

Konten auflösen, außer im Todesfall des Kontoinhabers

Kredite aufnehmen

Verträge z. G. Dritter abschließen

Wechselverbindlichkeiten eingehen

Untervollmachten erteilen

Schließfach- oder Depotverträge abschließen

Schöne Grüße

Bei einer Vollmacht hat der Bevollmächtigte das Recht, über das Konto zu verfügen. D. h. er kann Abbuchungen vornehmen. Geld abheben. Den Kontostand abfragen. Überweisungen tätigen.Bei online-banking bedarf es der Zustimmung des anderen Kontoinhabers. Das trifft auch auf die Beantragung von Krediten zu. Auch der Kauf/Verkauf von Wertpapieren bedarf der Zustimmung des anderen Kontoinhabers. Der Bewvollmächtigte bekommt auf Antrag bei der Bank auch eine ecKarte. Deshalb sollte man genau überlegen, wem man diese weitreichende Vollmacht überträgt um sich vor Missbrauch zu schützen.

Der Bevollmächtigte darf alles, außer weitere Vollmachten erteilen, dem Kontoinhaber die Verfügungsmacht entziehen oder das Konto auflösen.

  1. ja 2. ja 3. ja 4. muß beantragt werden und kostet extra 5. nicht ohne TAN Liste