Kontovollmacht ablehnen/widerrufen
Guten Morgen!
Meine Mutter hat mir vor einer Weile eine Vollmacht für ihr Konto bei der Sparkasse übertragen. Wir waren zusammen dort, ich musste unterschreiben und mein Personalausweis wurde kopiert.
Meine Mutter liegt derzeit im Krankenhaus und hat nun ohne mein Wissen ihre Konto-Karte nebst PIN an meine Schwester übergeben, damit diese für sie diverse Überweisungen erledigen kann. Meine Schwester stand vor nicht mal einem halben Jahr wegen mehrerer Betrugsdelikte vor Gericht.
Meine Mutter hat trotz dieser Vorfälle offenbar mehr Vertrauen zu meiner Schwester als zu mir, weshalb ich diese Kontovollmacht nun gerne schnellstmöglich wieder abgeben möchte. Auch habe ich die Sorge, sollte meine Schwester wieder irgendwelche krummen Dinger drehen, dass die dann auf mich zurückfallen, da ich ja die Vollmacht habe und sie nicht.
Meine Frage ist nun, wie kann ich das am einfachsten machen? Reicht es aus, wenn ich ein Schreiben an die Sparkasse verfasse, in dem ich die Vollmacht ablehne? Meine Mutter ist ja Oder müssen meine Mutter und ich da vor Ort sein?
Vielen Dank schon mal
8 Antworten
Also zuerst mal sei gesagt, dass es hier eher nach einer gekränkten Seele klingt. Eure Mutter ist die Mama deiner Schwester und deine Mama. Sie wird in aller Regel immer versuchen, die Sache in der Waage zu halten, dies sage ich dir als Vater. Zudem kennst du die Hintergründe nicht. Vielleicht liegen nur ein paar Alibitaler auf dem Konto und deine Schwester kann kaum Schaden anrichten. Wer sagt dir, dass eure Mum keine weiteren Konten hat? Also lass die Sache langsam angehen.
Des Weiteren registriert die BAnk sehr genau, wer / wie / was gemacht hat. Wenn deine Schwester also das Konto abräumt, wird Mama erfahren, wer das war, ganz einfach. Wenn du die Vollmacht abgibst (Details hält dein Bankberater vor Ort bereit), zeigst du deiner Mutter eher, dass du unzufrieden bist und mal ehrlich....wenn sie krank ist, hat sie andere Sorgen.... Es ist sicher schwer, nimm die Sachen aber erstmal nur zur Kenntnis und bewerte sie nicht gleich. Gruß
Jens
Dafür, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, meine Frage zu lesen und Dir Gedanken darüber zu machen, danke ich Dir ganz herzlich. Ansonsten werde ich das nicht weiter kommentieren, denn alles, was Du hier schreibst, ist reine Spekulation bzw. Hobbypsychologie und kein für mich ernst zu nehmender Rat. Trotzdem, danke nochmal.
Das kannst du ohne deine Mutter machen. Schriftlich mit Rückschein oder per Fax. Kannst auch mit der Vollmacht zur Bank gehen und persönlich vor Ort klären. Sei nicht geknickt - vielleicht will deine Mutter deiner Schwesetr nur eine 2te Chance geben. Rede mit ihr!
Die Schwester hat vielleicht eine Karte und auch eine PIN, ABER eine Girokaete ist personengebunden. Deine Schwester darf sie also nicht einsetzen. Du kannst die Bank ja mal darauf hinweisen. Zumal du als Bevollmächtigter auch die Karte sperren kannst.
Du kannst deine Mutter als Kontinhaberin auffordern, ihre dir erteilte Vollmacht zu widerrufen. Sofern die Spaßkasse da keine anderen Vordruck bereithält, formlos: http://www.sparen.de/sites/default/files/Vorlage%20Widerruf%20der%20Bankvollmacht.pdf
Andernfalls kann eine Vollmacht als Vollmachtnehmer nicht einseitg widerrufen oder abgelehnt werden, ist aber eben auch nicht in Anspruch nehmen oder eine Bankkarte auf eigenen Namen über Mutters Konto quittiert zurückzugeben.
Aber worüber machst du dir andernfalls Sorgen? Wenn deine Mutter ihre Bankkarte und PIN deiner Schwester gibt, sind die Verfügungen deren Problem, nicht deins :-)
G imager761
Meine Schwester hat schon einige Betrügereien auf dem Kerbholz. Aber sie wurde bisher nur für die veruteilt, die sie mit mir durchgezogen hat - das waren 5. Meine Sorge ist, dass meine Mutter vielleicht bald nicht mehr ansprechbar ist und dann nicht sagen kann, dass sie meiner Schwester die Karte/PIN übergeben hat und dass ich (als Bevollmächtigte) dann dafür verantwortlich gemaht werde, was mit dem Konto passiert.
Andernfalls kann eine Vollmacht als Vollmachtnehmer nicht einseitg widerrufen oder abgelehnt werden
Doch:
"Kündigung durch Vollmachtnehmer
In § 671 BGB heißt es, dass der Bevollmächtigte nur so kündigen soll, dass der Vollmachtgeber selbst Fürsorge für seine Angelegenheiten treffen kann. Das ist, wie oben beschrieben, selten möglich. Auch Bevollmächtigte sollten, wenn sie die Vollmachtstätigkeit nicht weiter wahrnehmen wollen, das Vormundschaftsgericht verständigen."
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Vorsorgevollmacht
Ich würde der Sparkasse schleunigst Bescheid geben, dass die Kontokarte an Unbefugte herausgegeben ist. Dann wird die gesperrt.