Konto einer dritten Person (Einzelunternehmen) pfänden lassen?

3 Antworten

Das klingt danach, als wäre die VA unkorrekt / unvollständig... Das wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt (§ 156 / § 288 StGB).

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.

Man kommt als Gläubiger aber nicht an Gelder heran, die wie bei deinem Beispiel an eine dritte Person verschoben werden.

Am besten stellst du Strafantrag bzw. dein Anwalt.

Nach meiner Kenntnis sollte es möglich sein, das Konto der Freundin pfänden zu lassen.

Du solltest Deine Erkenntnisse mit dem zuständigen Gerichtvollzieher oder mit einem Anwalt besprechen.

Sofern Du Verbraucher bist = als Privatmensch handelst, kannst Du Dich evtl. auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Wenn Du Deine Erkenntnisse nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kannst, dann teile sie ggf. (auch) Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit.