Welche Flurförderzeuge darf ich mit diesem Gabelstaplerschein führen?(Fotos in der Anlage vorhanden)

Teil der Innenseite - (Fahrzeug, Schein, Gabelstapler) Außenseite - (Fahrzeug, Schein, Gabelstapler) Innenseite - (Fahrzeug, Schein, Gabelstapler)

4 Antworten

Mit diesem Schein kannst du nachweisen, dass du an einer Ausbildung gemäß Stufe 1 der BGG 925 (Allgemeine Ausbildung) teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden hast. Damit darfst du grundsätzlich solche Flurförderzeuge führen, die denen entsprechen, auf denen diese Ausbildung stattgefunden hat, in deinem Fall also Frontstapler.

Zum Führen anderer Flurförderzeuge als Frontstapler benötigst du eine weiterführende Ausbildung an speziellen Flurförderzeugen mit Abschlussprüfung (Stufe 2 der BGG 925 (Zusatzausbildung) ). Diese wird ebenfalls in den Fahrausweis eingetragen.

Schließlich benötigst du noch eine betriebliche Ausbildung an den in deinem Betrieb vorhandenen Flurförderzeugen. Auch die betriebliche Ausbildung wird in den Fahrausweis eingetragen.

Weitere Voraussetzung für das Fahren von Flurförderzeugen ist die schriftliche Erteilung eines Fahrauftrages durch den Betrieb. Auch diese wird in den Fahrausweis eingetragen.

Fazit: Mit dem hier abgebildeten Schein darf man noch kein Flurförderzeug fahren. Es fehlen noch mindestens die betriebliche Ausbildung sowie der Fahrauftrag.

Hier noch ein Link zur BGG 925 (Gliederung und Umfang der Ausbildung):

http://www.bgbau-medien.de/zh/z554/3.htm

du bist damit berechtigt, jeglichen stapler zu fahren, wenn du in deiner firma beauftragt wirst !

das ist ganz wichtig !

PLOOS  17.02.2015, 06:40

Wenn mich eine Firma schickt um diesen Schein zu machen. Müssen die dann noch mal extra eine Beauftragung aussprechen?

JotEs  17.02.2015, 07:02

du bist damit berechtigt, jeglichen stapler zu fahren

Nein, das ist nicht richtig. Der abgebildete Schein berechtigt nur zum Fahren von Frontstaplern. Und auch das nur grundsätzlich, denn es fehlt hier noch die betriebliche Ausbildung und der Fahrauftrag.

Zum Fahren von andere Flurförderzeugen als Frontstaplern muss der Inhaber noch an einer Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung teilnehmen.

Du kannst nach Einweisung durch einen Berechtigten in der Firma jeden Stapler bedienen.

Sobald du eine Einweisung hast darfst du deinen Stapler oder Ameise benutzen.

Aber ohne Einweisung hast du an den Geräten nichts zu suchen, selbst mit Schein !!!