Konsequenzen, bei Nichterscheinen zur Arbeit

9 Antworten

Abmahnung Kündigung, und Schaden ersatz in mindestens der Höhe des Bruttolohnes den du bekommen hättest wärst du erschienen

und Schaden ersatz in mindestens der Höhe des Bruttolohnes den du bekommen hättest

Wie kommst du denn ausgerechent darauf?

Schadenersatz kann nicht einfach in irgendeiner (pauschalen) Höhe geltend gemacht werden (wie z.B. einem Bruttolohn), sondern muss konkret nachweisbar entstanden sein.

@bitmap

Ganz einfach in meinen Arbeitsvertrag steht eine entsprechende Klausel^^


Bei unentschuldigten Fehlen (Blaumachen) verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Zahlung einer Vertragstrafe in Höhe des Bruttolohnes den er bekommen hätte wenn er an diesen Tagen gearbeitet hätte


Ich Scans dir auch gerne ein.......

@Pialesb29

Abgesehen davon entsteht auf jedenfall schaden wenn Plötzlich Personal unentschuldigt fehlt...es bleibt ja dadurch Arbeit liegen

@Pialesb29

Ganz einfach in meinen Arbeitsvertrag steht eine entsprechende Klausel

Genau darum gehts. Es steht in DEINEM Vertrag. Was aber nicht heißt, dass das auch im Vertrag von IvanV steht. Deshalb kann man sowas nicht verpauschalisierend auf alle Arbeitsverträge anwenden.

@Pialesb29

Abgesehen davon entsteht auf jedenfall schaden wenn Plötzlich Personal unentschuldigt fehlt.

Das habe ich ja nicht bestritten. Aber dann muss der Arbeitgeber ganz konkret nachweisen, welcher Schaden entstanden ist und in welcher Höhe. Pauschale Schadenersatzforderungen ohne vertragliche Vereinbarung gehen nicht. Und selbst wenn so eine Pauschale im Vertrag vereinbart ist, würde ich im Ernstfall die Vereinbarung anfechten, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ihm ein so hoher Schaden entstanden ist, bei einem plötzlichen unentschuldigten Fernbleiben.

@bitmap

Anfechten ?, ich finde die vertrags strafe in höhe des erwirtschafteten Bruttolohns sogar recht milde ich hattte schon einsätze da mußte ich 450€ pro tag erwirtschaften stell dir vor der Arbeitgeber Verlangt diese Summe als vertragsstrafe das ist dann zb weit mehr als mein Tages brutto (was bei 10std irgendwo bei 70€) liegt

  1. In Deinem Arbeitsvertrag ist Deine Arbeitszeit festgelegt.
  2. In allen Betrieben gibt es internen Regelungen, wie Du Dich zu verhalten hast, wenn Du nicht zur Arbeit erscheinen kannst.
  3. Wenn Du unentschuldigt fehlst, dann musst Du damit rechnen, dass Du eine Abmahnung erhälst und dass Du die Zeit nacharbeiten musst oder dass Dir die fehlende Zeit vom Gehalt abgezogen wird.
  4. Und wenn Du 3 Abmahnungen zum gleichen Sachverhalt bekommst, dann kann Dir fristlos gekündigt werden.

Anzeigen oder verklagen wird er dich wohl nicht, aber außer einer Abmahnung und evtl. fristloser Kündigung kann er Schadenersatz gegen dich geltend machen, wenn ihm durch dein plötzliches Fernbleiben nachweisbar Kosten entstehen.

Abmahnung und dann die fristlos Kündigung. Dein Arbeitszeugnis wird auch nicht der Brüller. Warum willst du nicht mehr zur Arbeit? Kannst du dich mit deinem Chef nicht irgendwie einigen, z.b. Aufhebungsvertrag. LG

abmahnung, kündigung...vlt solltest du mal überlegen ob du das riskieren willst...