Ausbildungsvertrag vor Antritt kündigen - öffentl. Dienst

4 Antworten

Einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst kündigt man nicht. Den Vertrag genau durchlesen ob da etwas von Kündigung steht.

Warum sollte man ihn nicht kündigen? Solnge essich nichtum eine Beamtenlaufbahn handelt, gelten die Vorschriften, die auch für andere Ausbildungsverhältnisse gelten.

@jurafragen

Warum sollte man ihn nicht kündigen? [usw.]

Das ist von kuehlerkopf wohl nicht als rechtliche Feststellung gemeint, sondern als eine mit Blick auf die (angeblichen oder tatsächlichen) beruflichen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten - und den "sicheren Arbeitsplatz - im öffentlichen Dienst.

Also: Einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst kündigt man nicht, sondern den behält man!

@Familiengerd

@Familiengerd: Danke für deinen Kommentar. Genauso habe ich es gemeint. Ich hätte mich mehr erklären müssen. Nochmals Danke, dass mich wenigstens einer verstanden hat.

Ein Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit (mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate) von beiden Parteien jederzeit (zwingend schriftlich) ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden: Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1.

Das gilt auch für die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses vor Antritt der Ausbildung!

Dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst handelt, ist dafür bedeutungslos.

Hey,

ich war damals nicht im öffentlichen Dienst, aber habe sogar erst nach 3 Wochen bereits in dem Betrieb gekündigt. Ich würde mir an deiner Stelle einfach den Vertrag zuschicken lassen und den dann ganz genau lesen. Soweit ich das aber von einer Freundin weiß, kannst du auch noch innerhalb dieser drei Monate kündigen. Ich meine, was wollen die denn machen? Zwingen können sie dich nicht, höchstens für getätigte Ausgaben aufkommen lassen (die aber in den ersten drei Monaten minimal sind und dann auch normalerweise vom Betrieb übernommen werden)

Alles Gute!

wenn es sich dabei um einen "einfachen" Verwaltungsfachangestellten & nicht um eine Beamtenlaufbahn handelt, kannst Du einen unterschrieben Ausbildungsvertrag auch vor Beginn schriftlich wieder lösen.

Und das ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten, den auch für die Arbeitgeber im öffenltichen Dienst gilt da das BBIG.