Konsequenezen Schwarzarbeit bei Beamten im Vorruhestand?

2 Antworten

@Sonja17763,

bitte formuliere deine Frage so, dass man auch antworten kann.

Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber und ist somit auch kein Arbeitnehmer! Er hat einen Dienstherrn und ist bei einer Behörde tätig.

Einen Vorruhestand gibt es auch nicht. Er kann aber wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.

Welche Vorschriften der Beamte beachten muss bzw. die Regeln dazu findest du in den jeweiligen Beamtengesetze, wie z.B. für Bundesbeamte:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/B/BBG.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/

Die 3 Gesetze reichen mal, damit du dich informieren kannst.

Gruß Apolon

Ein Beamter ist kein Arbeitnehmer und es gibt hier auch keinen "Vorruhestand". Drück dich mal genauer aus.