Verstoß gegen Denkmalschutz

5 Antworten

Es gibt verschiedene Formen des Denkmalschutzes. Wenn ihr Glück habt, ist nur die Fassade geschützt. Besteht ein kompletter Denkmalschutz, dann kann die Behörde eine völlige Widerherstellung auf eure Kosten fordern. Fragt doch mal unverbinlich beim Amt für Denkmalschutz was genau an eurem Haus geschützt ist. Das Bauamt hat im Übrigen auch noch ein Wort mitzureden.

Sehr wohl. Die Bauverordnung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes ist maßgeblich.

Die Frage ist, ob auch die Innenräume oder nur die Außenansicht unter Denkmalschutz stehen. Im schlimmsten Fall wird der Rückbau angeordnet und eine Geldstrafe gibt es oben drauf.

Innenräume und Außenansicht stehen unter Denkmal. Danke auch für RE.

@recruter

Und warum fragst du jetzt HINTERHER im internet, anstatt VORHER beim Amt????

@Urwaldschmiede

ich bin selbst nicht betroffen, es handelt sich nur um eine Frage nach Information IN einem solchen Fall.

Das hat mit Denkmalschutz nichts zu tun; baurechtlich ist das nur ein Problem, wenn es zwei verschiedene GRundstücke sind. Ist es ein Grundstück ist keine Brandwand erforderlich; Wohnungstrennwände können baugenehmigungsfrei durchbrochen werden

habe selber ein denkmalgeschütztes Haus.Innenausbau ist in Ordnung,da kann man machen wie und was man will.Alles was die Außenfronten betrifft,sei es Fenster,Fallrohre,Anstriche usw.müssen über das Denkmalamt beantragt werden.Ist eine ganz wichtige Sache,sonst hast Du nachher riesige Problemen,selbst bei den Farben für die Außenfassade musst Du einen Antrag stellen.Dann darf es außen nicht sandgestrahlt und auch nicht mit Hochdruckreiniger bearbeitet werden,weil ansonsten der Stuck leidet.Viel Glück.

Unsinn. Denkmalschutz geht "durch und durch".

@Seehausen

da bist Du auf dem Holzweg

@blackcat007

Es bleibt dabei: Unsinn!!!

Nein, der Denkmalschutz geht nicht durch und durch. Ich habe mich mit einigen Anwohnern aus meiner Denkmalgeschützten Siedlung unterhalten und sie haben mir gesagt, das man nur Genehmigungen braucht, für alles was von außen sichtbar ist. Im Inneren darf ich, soweit es die Statik und Bauvorschriften einhält,  alles machen,  wie ich es will. Das äußere Erscheinungsbild darf nicht ohne weiteres verändert werden. So sieht es aus!

Das hat mit Denkmalschutz nichts zu tun; baurechtlich ist das nur ein Problem, wenn es zwei verschiedene GRundstücke sind. Ist es ein Grundstück ist keine Brandwand erforderlich; Wohnungstrennwände können baugenehmigungsfrei durchbrochen werden.

Dann hast du sicherlich keine Ahnung von historischen Einzeldenkmälern. Da darf nicht mal ne Tür einfach so rausgerissen werden!

@Urwaldschmiede

Es ist sowohl die Bauordnung als auch der DEnkmalschutz zu beachten. Wenn man beides ordnungsgemäß tut ist der Durchbruch sowohl baurechtlich als auch denkmalschutzrechtlich machbar. Das ist freilich nichts für selbstherrliche selbsternannte Bürokraten, die Vorschriften nicht verstehen und damit nicht umgehen können!

Rückbau in ein Doppelhaus mit je 3 Wohnungen.

Unsinn!

@Seehausen

Kein Unsinn! Lesen Sie einmal die geltende Bauverordung unter Berücksichtigung denkmalgegschützter Gebäude!

@vitus06

Doch Unsinn! Mit der Bauordnung muss man richtig umgehen können, das ist nichts für Laien!!