Konnten meine Eltern ein für mich von meiner Oma eingerichtetes Bankschliessfach öffnen
Ich habe vor 20 Jahren von meiner Oma einen Schlüssel von einem Bankschließfach bekommen. Den habe ich damals meiner Mutter gegeben, da ich minderjährig war und wusste nicht, was ich damit anfangen sollte. Seit einiger Zeit frage ich bei meiner Mutter nach dem Schlüssel - die Antwort meiner Mutter lautet "ich kann den Schlüssel nicht finden". Ich fragte, ob sie dran war, sie behauptet "nein". Nun weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Ich weiß, in welcher Bank meine Oma ihr Konto hatte. Muss ich mich bei dieser Bank melden? Bitte um Ihre kompetente Hilfe. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Wenn deine Oma damals das Schließfach für dich eingerichtet hat und es unter deinem Namen lief musst du jetzt automatisch die Vollmacht für dieses Schließfach haben (wenn du über 18bist). Deine Eltern haben am diesem schliesfach nix verloren weil sie so wie ich rauslesen konnte keine Vollmacht dafür besitzen. Das Schließfach gehört ganz und allein dir.
Das kannst du nur mit der Bank klären; da geht es auch um das Thema Vollmachten.
Das Schloss selbst ist dann am Ende eine Fleißarbeit für einen Techniker.
Ja, Sie müssen sich bei der Bank melden. Ihre Oma konnte seinerzeit Schließfächer, Konten und Depots nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Enkelkindes eröffnen. Die Verfügungsmacht lag entsprechend bei den Eltern. Jeder Zutritt zum Schleißfach wird von der Bank mit dem Namen, dem Datum und der Uhrzeit dokumentiert. Nicht erfaßt wird, was der Berechtigte am Schließfach erledigt. Er kann folglich rausnehmen oder reinlegen, was er will; darüber gibt es keinen Nachweis. Stellen Sie nun fest, dass dieses Schließfach leer ist und die Oma kann Ihnen nicht mehr sagen weshalb sie überhaupt für Sie ein solches Schließfach eröffnet hat, gehen Sie im Zweifel so leer aus wie das Schließfach. Lediglich die jährlichen Schließfachgebühren haben Sie zutragen.
Da das Schließfach vermutlich auf ihren Namen läuft, konnte ihre Mutter selbst mit Schlüssel nicht dran. Da man auch mit Schlüssel seinen Perso, etc. vorzeigen muss. Dann muss entweder eine Vollmacht vorliegen oder ein gerichtlicher Beschluss. Ich denke beides trifft nicht zu. Ich würde mich so der so bei der Bank melden, dann kann man gleichzeitig auch fragen, wer zuletzt am Schließfach war. Eigentlich wird darüber Buch geführt