Oma verstorben, Bank friert das Konto komplett ein. Erben können derzeit die Rechnungen für die Beerdigungkosten von diesem Konto nicht zahlen?

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Hallo,

da befinden sich die Kreditinstitute in einem Dilemma. Grundsätzlich ist es so, dass wenn sie an einen unberechtigten leisten diese ggf. den Erben auch auszahlen müssen. Willkommen in der Juristerei. Es sind nämlich nur "Standesgemäße" Beerdigungskosten zu zahlen, aber was ist Standesgemäß?

Fakt ist: Kreditinstitute müssen nur an die Erben leisten. Wer die Erben sind, das kann nachgewiesen werden durch ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein. Auch eine Nachlassvollmacht die vor dem Notar abgeschlossen wurde oder zu Lebzeiten des Kontoinhabers beim KI hinterlegt wurde (Bankvollmacht über den Tod hinaus) sind hier hilfreich.

Eine Haftungserklärung kann ein Kreditinstitut nach eigenem ermessen einsetzen oder nicht. Häufig ist dies bei kleineren Beträgen der Fall und/oder bei Bekannten Familienverhältnissen und/oder entsprechender Bonität des unterzeichnenden. Denn eine Haftungserklärung ist nur so gut wie derjenige der die Haftung übernimmt.

Mit anderen Worten: Ohne Erbnachweis kannst Du nicht auf die Zahlung bestehen.

Schöne Grüße

Ja, dazu ist keine Bank verpflichtet. Die Haftung gilt ja gegenüber der Bank, falls die Bank Rückforderungen gegen die Erben hat. Niemand kann die Bank zwingen, hier in Vorleistung zu gehen. Es wäre ja möglich, dass die Erben trotz gültiger Haftungserklärung nicht zahlen können.

Hallo, stimmt so nicht! Erbenhaftung entbindet die Bank von ihrer Haftung! Dann wäre der Erbe Ansprechpartner!

@grisu2015

Falsch. 

Die Haftungsfreistellung gilt nur im Innenverhältnis zwischen Bank und demjenigen, an den ausgezahlt wurde. Der echte Erbe wird sich immer und zu Recht an die Bank wenden. Er kann nicht durch eine Vereinbarung verpflichtet werden, an der er nicht beteiligt war.

Der echte Erbe kann die Bank in Anspruch nehmen, die Bank denjenigen, der die Haftunhsfreistellung unterschrieben hat. Nur wenn der nicht zahlen kann, hat die Bank ein Problem. Deshalb wird sie auch nicht von jedem eine Haftungsfreistellung akzeptieren.

Die Bank kann die Konten solange sperren, bis der Erbschein vorliegt. Ihr müsst das Geld vorstrecken oder den Bestatter und die Stadt um Zahlungsaufschub bitten.

Die Friedhofsverwaltung habe ich schon um Aufschub gebeten, in zwei Wochen leiten die das Mahnverfahren gegen uns ein! Denen tut es leid, wenn wir solche Schwierigkeiten mit der Bank haben, Zahlungsaufschub gestattet und dann?

Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Du hast doch selbst geschrieben, das deine Anfrage, auf Grund des Kontostandes verneint wurde. Wenn also nicht genug auf dem Konto ist, kann auch nichts davon bezahlt werden.
Wenn du die letzten 5 Jahre die gerichtliche Betreuung hattest, sollte dir dies eigentlich bekannt sein.

Hallo vielen Dank für Deine Antwort, ich kann sie nachvollziehen und bin Dir nicht böse. Die Bank stellt sich ja nicht quer weil eventuell nur ein kleiner Betrag auf dem Konto wäre, das hätte ich auch verstanden. Als treusorgende Betreuerin habe ich dafür gesorgt, das sich in den letzten Jahren, das Vermögen stetig vergrößert hat. Der Kontostand beträgt + 35.000 €. Von daher ist mir das Verhalten der Bank nicht schlüssig, weil die Kosten der Beerdigung 4.900 € betragen.

Nachlassverwalter drauf ansprechen. Die Beerdigungskosten werden dann von dem Konto bezahlt, wenn ihr es euch nich leisten könnt.

Vielen Dank für deine Antwort! Einen Nachlassverwalter haben wir derzeit nicht, aber ich werde dann die Verhandlungen mit dem Bestattungsinstitut und der Friedhofsverwaltung übernehmen, falls die Bank dies nicht anders regelt. Das Geld ist ja dafür da, auf dem Konto, nur eben noch nicht frei verfügbar!

Ich weiß gerade nicht, wem ich es zu verdanken habe, das der Post der vorhergenden Antworterin lisaxxxx entfernt wurde, ich habe mich sehr darüber geärgert!

Ich habe meine Oma nicht ins Pflegeheim abgeschoben, ich hatte die glückliche Möglichkeit, sie zuhause pflegen zu können, auch wenn es mitunter schwer war, ich habe es gerne gemacht! Und dann kommt da so eine Dame, und meint ich sei nur auf das Erbe scharf, sorry unmöglich!