Oma verstorben, Bank friert das Konto komplett ein. Erben können derzeit die Rechnungen für die Beerdigungkosten von diesem Konto nicht zahlen?
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir Euren Erfahrungen bei Banken im Todesfall weiterhelfen?
Unsere Oma ist vor 6 Wochen verstorben, ich habe sie die letzten 5 Jahre häuslich gepflegt und war auch ihre gerichtliche Betreuerin. Gut die Betreuungs endet ja mit dem Tode.
Meine Schwester und ich sind die letzten lebenden Abkömmlinge von ihr, Erbschein wurde auch vom Notar bei Gericht beantragt, dauert nur halt einige Wochen, bis der Schein vorliegt.
Kurz nach ihrem Ableben bin ich dann zu ihrer Bank gefahren, ihre Kontoführende Bank liegt 200 km zu unserem Wohnort entfernt, da es aber in der Vergangenheit keine Probleme gab, habe ich das Konto dort belassen.
Als ich nun dort vorsprach und den Sachverhalt schilderte, erstmal ein hilfloser junger Mann, welcher dann seine biestige Kollegin herbei rief, ein Charme wie eine Drahtbürste und ein Beileid rutschte auch nicht von ihren Lippen.
Ich fragte sie auch noch mal, wie es mit den Kosten der Beerdigung ausschaut, ob diese dann vom Konto beglichen werden können. Es ging ja nicht um private Abhebungen. Da mußte sie dann auch erstmal mit der Nachlassstelle telefonieren und anhand des Kontostandes, wurde dieses verneint.
Das kann aber irgendwie nicht sein, ich habe zwei Fälle in der Familie, unser Bruder und meine Schwiegermutter, da lief es über die sogenannte Erbenhaftungserklärung. Da war das Konto nicht gesperrt und die Bestattungskosten konnten ohne weiteres bezahlt werden. Alles ohne Vorlage des Erbscheins, welcher nun gefordert wird, bevor etwas passiert!
Unser Notar meinte, ich solle die Bank an den BGB § xx (grad nicht zur Hand) erinnern. Ich habe die Bank nochmalig angeschrieben, die beglaubtigte Sterbeurkunde und eine Erklärung der Situation abgegeben und die zubegleichenden Rechnungen mit Betreff meiner Oma beigefügt. Ich erwarte in der kommenden Woche einen Antwort bzw. Lösungsvorschlag der Bank.
Meine Frage ist, können Banken frei entscheiden, ob sie eine Erbenhaftung unterzeichnen lassen oder sich quer stellen?
9 Antworten
Hallo,
da befinden sich die Kreditinstitute in einem Dilemma. Grundsätzlich ist es so, dass wenn sie an einen unberechtigten leisten diese ggf. den Erben auch auszahlen müssen. Willkommen in der Juristerei. Es sind nämlich nur "Standesgemäße" Beerdigungskosten zu zahlen, aber was ist Standesgemäß?
Fakt ist: Kreditinstitute müssen nur an die Erben leisten. Wer die Erben sind, das kann nachgewiesen werden durch ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein. Auch eine Nachlassvollmacht die vor dem Notar abgeschlossen wurde oder zu Lebzeiten des Kontoinhabers beim KI hinterlegt wurde (Bankvollmacht über den Tod hinaus) sind hier hilfreich.
Eine Haftungserklärung kann ein Kreditinstitut nach eigenem ermessen einsetzen oder nicht. Häufig ist dies bei kleineren Beträgen der Fall und/oder bei Bekannten Familienverhältnissen und/oder entsprechender Bonität des unterzeichnenden. Denn eine Haftungserklärung ist nur so gut wie derjenige der die Haftung übernimmt.
Mit anderen Worten: Ohne Erbnachweis kannst Du nicht auf die Zahlung bestehen.
Schöne Grüße
Ja, dazu ist keine Bank verpflichtet. Die Haftung gilt ja gegenüber der Bank, falls die Bank Rückforderungen gegen die Erben hat. Niemand kann die Bank zwingen, hier in Vorleistung zu gehen. Es wäre ja möglich, dass die Erben trotz gültiger Haftungserklärung nicht zahlen können.
Falsch.
Die Haftungsfreistellung gilt nur im Innenverhältnis zwischen Bank und demjenigen, an den ausgezahlt wurde. Der echte Erbe wird sich immer und zu Recht an die Bank wenden. Er kann nicht durch eine Vereinbarung verpflichtet werden, an der er nicht beteiligt war.
Der echte Erbe kann die Bank in Anspruch nehmen, die Bank denjenigen, der die Haftunhsfreistellung unterschrieben hat. Nur wenn der nicht zahlen kann, hat die Bank ein Problem. Deshalb wird sie auch nicht von jedem eine Haftungsfreistellung akzeptieren.
Die Bank kann die Konten solange sperren, bis der Erbschein vorliegt. Ihr müsst das Geld vorstrecken oder den Bestatter und die Stadt um Zahlungsaufschub bitten.
Die Friedhofsverwaltung habe ich schon um Aufschub gebeten, in zwei Wochen leiten die das Mahnverfahren gegen uns ein! Denen tut es leid, wenn wir solche Schwierigkeiten mit der Bank haben, Zahlungsaufschub gestattet und dann?
Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Du hast doch selbst geschrieben, das deine Anfrage, auf Grund des Kontostandes verneint wurde. Wenn also nicht genug auf dem Konto ist, kann auch nichts davon bezahlt werden.
Wenn du die letzten 5 Jahre die gerichtliche Betreuung hattest, sollte dir dies eigentlich bekannt sein.
Hallo vielen Dank für Deine Antwort, ich kann sie nachvollziehen und bin Dir nicht böse. Die Bank stellt sich ja nicht quer weil eventuell nur ein kleiner Betrag auf dem Konto wäre, das hätte ich auch verstanden. Als treusorgende Betreuerin habe ich dafür gesorgt, das sich in den letzten Jahren, das Vermögen stetig vergrößert hat. Der Kontostand beträgt + 35.000 €. Von daher ist mir das Verhalten der Bank nicht schlüssig, weil die Kosten der Beerdigung 4.900 € betragen.
Nachlassverwalter drauf ansprechen. Die Beerdigungskosten werden dann von dem Konto bezahlt, wenn ihr es euch nich leisten könnt.
Vielen Dank für deine Antwort! Einen Nachlassverwalter haben wir derzeit nicht, aber ich werde dann die Verhandlungen mit dem Bestattungsinstitut und der Friedhofsverwaltung übernehmen, falls die Bank dies nicht anders regelt. Das Geld ist ja dafür da, auf dem Konto, nur eben noch nicht frei verfügbar!
Ich weiß gerade nicht, wem ich es zu verdanken habe, das der Post der vorhergenden Antworterin lisaxxxx entfernt wurde, ich habe mich sehr darüber geärgert!
Ich habe meine Oma nicht ins Pflegeheim abgeschoben, ich hatte die glückliche Möglichkeit, sie zuhause pflegen zu können, auch wenn es mitunter schwer war, ich habe es gerne gemacht! Und dann kommt da so eine Dame, und meint ich sei nur auf das Erbe scharf, sorry unmöglich!
Hallo, stimmt so nicht! Erbenhaftung entbindet die Bank von ihrer Haftung! Dann wäre der Erbe Ansprechpartner!