Fragen zur Notwehr bei Einbrüchen?

7 Antworten

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 

(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

segler1968  21.05.2020, 19:06

Danke! Das ist in der Tat die korrekte Rechtslage. Es gilt keine Verhältnismäßigkeit! Allerdings darf das nicht zu völlig absurden Notwehrhandlungen führen. Ein Kind das einen Apfel von meinem Baum klaut, darf ich deswegen nicht erschießen. In einigen Fällen muss ich mich auf „Schutzwehr“ beschränken und darf nicht „Trutzwehr“ anwenden. Aber das bezieht sich wirklich nur auf extreme Fälle. Ein Baby das mich beißt darf ich nicht mit einem Faustschlag niederstrecken. Ein Erwachsener der mich beißen will muss im Extremfall damit rechnen, dass meine Gegenwehr tödlich ist.

wiki01  21.05.2020, 21:08

Wow, Keule, da hast du dich richtig reingehängt. Respekt!

Der Gesetzgeber sagt, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren muss.

Also man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

So in der Theorie!

Wird die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, passiert dennoch in den seltesten Fällen was, denn auf so eine besondere Situation ist man ja meist nicht eingestellt/vorbereitet.

peti12314  21.05.2020, 18:49

"Der Gesetzgeber sagt, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren muss."

Stimmt nicht, oder wo steht das?

segler1968  21.05.2020, 18:57

Das ist falsch, Bei Notwehr ist keine Verhältnismäßigkeit notwendig.

PolNRW93  21.05.2020, 19:00
Der Gesetzgeber sagt, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren muss.

Nöö, sagt er nicht.

wiki01  21.05.2020, 21:10

Bitte, halte dich raus. Bei völliger Ahnungslosigkeit muss man nicht antworten.

  1. Ja
  2. Kommt drauf an, wenn er dich angreift ja, wenn er wegläuft eher nein, außer er hat beute
wiki01  21.05.2020, 21:15
außer er hat beute

Blödsinn. Wendet sich ein Dieb zu Flucht, ist ein gegenwärtiger Angriff, der Notwehr begründet, beendet. Da geht dann nur noch was nach §127 StPO.

nanfxD  21.05.2020, 21:22
@wiki01

nein dann ist er vollendet aber nicht beendet

wiki01  22.05.2020, 07:19
@nanfxD

Flucht beendet einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, welcher Notwehr rechtfertigt. Was ist an gegenwärtig nicht zu verstehen? Wenn das so wäre, dürfte ich einem Einbrecher mit Beute auf der Flucht nachschießen. Das ist aber nicht mehr durch Notwehr gedeckt. Das muss auch nicht diskutiert werden.

nanfxD  22.05.2020, 08:38
@wiki01

Ja darüber brauchen wir nicht diskutieren, weil ich Recht hab. Lies mal Joecks § 32 Rn.9 "Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch andauert" soweit richtig " Notwehr erfasst also auch Fälle der Verfolgung des Täters, wenn dieser nur mit Beute flüchtet, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist"

Wenn du mir nicht glaubst lies nach.

Wenn ein Einbrecher eine tödliche Waffe mit bringt, darfst du dich mit allem wehren was dir zur Verfügung steht. Hat er keine tödliche Waffe dabei, musst du angemessen reagieren.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:37

Messer?

Fuchssprung  21.05.2020, 18:38
@Hippoidealo

Ein Messer ist eine tödliche Waffe.

nanfxD  21.05.2020, 18:40
@Fuchssprung

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit in der Notwehr, da muss nichts angemessen sein.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:40
@nanfxD

Natürlich gibt es die!

wenn du jmd nicht zwingend töten musst, musst du ihn nicht töten! Weil du ihn nur verletzen hättest können.

hast du die Auswahl zwischen Taser und Pistole ist der Taser das mildere mittel

nanfxD  21.05.2020, 18:40
@Slothd3mon

Nein, das ist keine Verhältnismäßigkeitsprüfung

Slothd3mon  21.05.2020, 18:43
@nanfxD

du würdest einem Dieb auch in den Rückenschießen?!? Das ist definitiv keine Notwehr mehr

nanfxD  21.05.2020, 18:44
@Slothd3mon

Natürlich, ich beschütze meine Rechtsgüter.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:44
@nanfxD

Im Rahmen des Mildesten Mittel!

jmd hinterhältig in den Rücken zu schießen ist definitiv keine Notwehr!

es wäre verhältnismäßig aber keine Notwehr

nanfxD  21.05.2020, 18:45
@Slothd3mon

Wenn ich kein anderes mittel hab darf man auch, grundsätzlich, tödliche Gewalt anwenden, auch um Eigentum zu beschützen.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:45
@nanfxD

Ja aber es gibt ein anderes Mittel. 110

nanfxD  21.05.2020, 18:46
@Slothd3mon

Das ist kein gleich geeignetes Mittel, denn dann ist der Dieb weg und mein Gewahrsam gebrochen und ich bin aus meiner Eigentümerstellung gedrängt.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:46
@nanfxD

Zum Glück entscheiden die Richter anders

nanfxD  21.05.2020, 18:46
@Slothd3mon

Nein tun sie ja gerade nicht.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:48
@nanfxD

Dann bitte ein Aktenzeichen

PolNRW93  21.05.2020, 18:56
@Slothd3mon

Ich muss hier mal dazwischenfunken.

nanfxD hat Recht.

  • es gibt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr. Das wäre alleine schon aus dem Grund sinnlos, dass niemand erwarten kann, dass man in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation die Schwere des Angriffs analysiert und sich das genau angemessene Mittel zur Gegenwehr raussucht.
  • Dementsprechend kann theoretisch auch ein Schuss in den Rücken durch Notwehr gerechtfertigt sein. Notwehr heißt nicht, dass diese harmlos und von Natur aus defensiv sein muss!
  • dein Beispiel mit Taser und Waffe ist zwar richtig, hat jedoch nichts mit Angemessenheit zu tun, sondern mit der Pflicht, das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden.

Sorry, aber wenn man sich nur so lala mit dem Gesetz auskennt, macht es keinen Sinn, so sehr auf seinen Standpunkt zu beharren. Es gibt hier User, die haben Recht studiert, arbeiten bei Gericht oder bei der Polizei etc.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:57
@PolNRW93

Mir geht es darum jmd in den Stücken zu schießen! Nicht töten schießen!

nanfxD  21.05.2020, 19:01
@Slothd3mon

Aber der Angriff dauert doch noch an. Der Diebstahl ist grundsätzlich erst Beendet wenn man an die Beute nicht mehr ran kommt, also wenn man die zuhause oder in einem Versteck deponiert hat. Solange der Angriff nicht zu Ende ist darf ich alles tun was notwendig ist, zur Not auch töten. Ob in den Rücken oder in die Brust ist egal, zuerst muss man grundsätzlich erst rufen, dann einen Warnschuss, dann einen nicht tödlichen Schuss und dann einen tödlichen. ABER wenn der Dieb gleich über alle Berge ist oder ich nur eine Kugel hab darf ich auch sofort tödlich schießen.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 19:05
@PolNRW93

Danke. Sehr hilfreich. Du hast es endlich aufgedeckt, dass der User sich nicht auskennt. Ein Taser wird bei erstem Schutze des eigenen Gutes wohl das mildeste Mittel sein, zumindest oft.

nanfxD  21.05.2020, 19:07
@Hippoidealo

Taser wird wohl zu 99% von Notwehr, bei einem Diebstahl, gedeckt sein, muss man vllt drauf achten das der irgendwie geprüft ist und nicht den Täter zu Tode schockt.^^

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 19:08
@nanfxD

Jo, ich würde sagen es ist geklärt. Ich habe ein Luftgewehr bei mir, das wird doch auch oft das mildeste Mittel sein?

nanfxD  21.05.2020, 19:10
@Hippoidealo

Muss man immer in der Situation sehen, deswegen ist Notwehr immer bisschen kritisch zu betrachten. Wenn du den jetzt zB im Keller einsperren könntest und die Polizei rufen, wäre dass das mildeste Mittel. Steht der in deiner Küche wäre es wohl ok, obwohl rufen vllt auch erstmal ne Möglichkeit wäre. Diebe laufen dann ja meist weg. Wenn es sein muss kannst du aber damit schießen.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 19:11
@nanfxD

Danke!!

  1. Das Mildeste Mittel. Könntest du ihn Betäuben geht das vor, ansonsten dürftest du in Notwehr töten, wenn dein Leben gefährdet ist
  2. das mildeste Mittel. Solltest ihn nicht halb tot prügeln
Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:37
  1. Mildestes Mittel= das sanfteste was möglich ist? 2. wenn er dabei ist zu klauen, was dann?
Slothd3mon  21.05.2020, 18:39
@Hippoidealo
  1. ja genau. Hast du die Auswahl zwischen einem Taser und einer Pistole musst du den Taser nehmen.

dazu aber noch die Abwägung von Anderen Faktoren.
läuft ein Mörder von einem Polizsten davon und dieser erschießt ihn wäre das sogar Verfassungskonform. aber wie gesagt Einzelfallprüfung

2.da Güter ersetzbar sind, solltest du nichts lebensbedrohliches zufügen, hier gilt 110

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:41
@Slothd3mon

Wenn der Einbrecher mich aber beim Anruf hört, muss ich ihn doch wohl schaden hinzufügen können?

wiki01  21.05.2020, 21:13
@Slothd3mon
Verfassungskonform

Aha, und ich Dummerchen dachte, das betrifft Strafrecht.

PolNRW93  21.05.2020, 18:39

Es gilt also als 1. Punkt das mildeste Mittel und als 2. Punkt auch das mildeste Mittel?!

Das würd ich aber nochmal überprüfen 😅

Slothd3mon  21.05.2020, 18:40
@PolNRW93

Naja es gilt immer das mildeste Mittel zu wählen 🤭

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:40
@PolNRW93

Danke, aber wenn er klaut, was ist denn das mildeste Mittel?

nanfxD  21.05.2020, 18:42
@Hippoidealo

Das was den Angriffs stoppt, wenn der mit deinem Verlobungsring wegläuft kann auch ne Kugel in den Rücken das mildeste Mittel sein.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:42
@nanfxD

Diebstahl ist kein Angriff!

nanfxD  21.05.2020, 18:43
@Slothd3mon

Natürlich ist ein Diebstahl ein Angriff im Sinne des § 32 StGB

Slothd3mon  21.05.2020, 18:43
@nanfxD

Ja aber es keine Notwehr ihm in den Rücken zu schießen, damit würdest du dich strafbar machen

nanfxD  21.05.2020, 18:44
@Slothd3mon

Wenn es kein anderes gleich geeignetes Mittel gibt bin ich gerechtfertigt.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:45
@Slothd3mon

Hilfe, Hilfe. Aber wenn er dabei ist zu klauen ich hinter ihm bin darf ich ihn nicht Niederschlagen?

Slothd3mon  21.05.2020, 18:46
@Hippoidealo

Ja, das wäre ein Milderes Mittel als ihm in den Rücken zu schießen

PolNRW93  21.05.2020, 18:46
@nanfxD

Da wird es aber nicht sehr viele Konstellationen geben, in denen das so vor Gericht als Notwehr durchgehen würde.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:46
Slothd3mon  21.05.2020, 18:47
@PolNRW93

Ja zum Glück, sonst hätten wir Verhältnisse wie in amerika

nanfxD  21.05.2020, 18:48
@PolNRW93

Es gibt aber Konstellationen, es ist erlaubt zu töten um sein Eigentum zu verteidigen, wenn es nicht in einem krassen Missverhältnis steht. Ich darf niemanden töten weil der nen Brötchen geklaut hat. Für nen Verlobungsring ( sagen wir mal 250€) geht es aber.

Slothd3mon  21.05.2020, 18:49
@nanfxD

250€ ist auch nicht verhältnismäßig, Vorallem wenn du ihn arglistig in den Rücken schießt!

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:51
@Slothd3mon

Was isr mit einem Taser abschiessen das müsste doch gehen oder?

Slothd3mon  21.05.2020, 18:52
@nanfxD

Also ich bitte dich wenn du hinter them stehst mit einer Schusswaffe und abdrückst, ist das ganz sicher nicht mehr verhältnismäßig

nanfxD  21.05.2020, 18:53
@Slothd3mon

Es gibt KEINE VERHÄLTNISMÄßIGKEITSPRÜFUNG in der NOTWEHR

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:55
@Slothd3mon

Gut, ich hoffe dir passiert sowas, du wirst es bereuen, die Leute die sagen ich darf das, haben juristische Belege nicht wie du.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:55
@nanfxD

Habe einen Juristen gefragt, du kennst dich aus, danke!!!

Slothd3mon  21.05.2020, 18:56
@Hippoidealo

Ja, hast du dir das Ueteil durchgelesen?
es bezieht sich vor allem darauf wenn nicht genug Zeit besteht die Poliezi zu rufen besteht diese Zeit ist die Polizei zu rufen.

was bei einem Einbruch i.d.e oft möglich ist. Alleine da man nicht eine Schusswaffe offen tragen darf

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 18:57
@Slothd3mon

Wenn diese nicht besteht, wenn er dabei ist zu klauen und ich mich nicht von dem Dieb entfernen kann, werde ich einen Taser nehmen dürfen du kannst mit Nicht das Gegenteil sagen!!!!!‘

nanfxD  21.05.2020, 18:58
@Hippoidealo

irgendwie fühle ich mich leicht verarscht :D

PolNRW93  21.05.2020, 18:58
@Slothd3mon

Auch hier... ob man eine Schusswaffe führen darf oder nicht, ist für dessen Anwendung in einer Notwehrsituation völlig irrelevant.

nanfxD  21.05.2020, 18:59
@PolNRW93

genau, es ist dann vllt ein verstoß gegen das Waffengesetz. Ist zwar auch eher Ungeil, aber besser als Totschlag.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 19:00
@Slothd3mon

Möchtest du uns verarschen?! Du hast keinerlei Fachwissen, ich weiß jetzt, dass ich einen Taser o.ä nehmen darf in der Situation, danke. Hör auf zu lügen und geh weg.

Hippoidealo 
Fragesteller
 21.05.2020, 19:02
@nanfxD

Ich denke, dass das bei einem ersten Schutze der eigenen Güter irrelevant ist. Isr schließlich nur zur Notwehr.