Kommt ein Kaufvertrag zustande in diesem Fall?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja - an sich ist das ein gültiger Kaufvertrag. Denn die Wolle wurde eigens auf den Wunsch der Kundin bestellt! Wäre die Ware im Laden gewesen und die Strickerin hätte die Wolle nicht mitgenommen, sondern es sich zu Haus noch einmal überlegt, dann wäre es KEIN Kaufvertrag gewesen. Dann wäre die im Laden lagernde Wolle nur ein Angebot des Ladenbesitzers gewesen. Der Verkäufer kann von sich aus (deswegen schrieb ich "an sich") die Waren stornieren/nicht zum Abholen akzeptieren. Aber das ist in seinem Ermessen, ob er da mitspielt.

Der Verkäufer kann auf der Abnahme bestehen, da ja diese spezielle Wolle extra für diese Kundin beschafft wurde. Und mit nur 3 Knäueln kann sonst niemand etwas anfangen. Dann kann sie ihrem Freund ja noch ein Paar Socken stricken.

Kaufvertrag ist zustande gekommen.

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