Kommt ein Kaufvertrag zustande in diesem Fall?
Die 18-jährige Sabine möchte ihrem Freund an seinem Geburtstag einen schicken selbst gestrickten Pullover schenken. Nachdem sie einen Teil des Pullovers fertig gestrickt hat, stellt sie fest, dass sie vermutlich zu wenig Wolle eingekauft hat.
Sie geht in das neue Wollgeschäft und sagt zu dem Verkäufer: „Vor drei Wochen habe ich hier diese Wolle gekauft. Leider komme ich damit nicht aus. Könnten Sie mir weitere drei Wollknäuel der gleichen Farbpartie besorgen? Ich brauche sie dringend für den Pullover meines Freundes.“ Daraufhin sagt der Verkäufer: „Natürlich, das geht in Ordnung. In einer Woche können Sie die Wolle abholen!“ Sabine ist froh darüber, dass sie die Wolle noch rechtzeitig erhalten wird und verlässt das Geschäft.
Nach einer Woche stellt Sabine fest, dass sie sich verschätzt hat und doch mit der vorhandenen Wolle auskommt.
Ihre Freundin meint: „Lass die Sache auf sich beruhen. Du brauchst die Wolle nicht mehr, also musst du sie auch nicht abholen!“
3 Antworten
Ja - an sich ist das ein gültiger Kaufvertrag. Denn die Wolle wurde eigens auf den Wunsch der Kundin bestellt! Wäre die Ware im Laden gewesen und die Strickerin hätte die Wolle nicht mitgenommen, sondern es sich zu Haus noch einmal überlegt, dann wäre es KEIN Kaufvertrag gewesen. Dann wäre die im Laden lagernde Wolle nur ein Angebot des Ladenbesitzers gewesen. Der Verkäufer kann von sich aus (deswegen schrieb ich "an sich") die Waren stornieren/nicht zum Abholen akzeptieren. Aber das ist in seinem Ermessen, ob er da mitspielt.
Der Verkäufer kann auf der Abnahme bestehen, da ja diese spezielle Wolle extra für diese Kundin beschafft wurde. Und mit nur 3 Knäueln kann sonst niemand etwas anfangen. Dann kann sie ihrem Freund ja noch ein Paar Socken stricken.
Kaufvertrag ist zustande gekommen.
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