Muss ein Verkäufer eines Fachgeschäft einen Kunden beraten?

8 Antworten

Es kommt darauf an, was der Verkäufer dem Kunden versprochen (= "zugesichert") hat. Hat er zugesichert, "Zubehör X ist geeignet für Gerät Y", und das stimmt nicht, dann greift das, was diese Beratungswebsite schreibt:

Fehlt dem Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer gemäß § 463 S. 1 BGB neben Wandlung und Minderung auch Schadensersatz verlangen.

Eine Zusicherung würde sich auch aus einem Dialog wie diesem ergeben: "Geht diese Karte in einem Gerät wie Y?" - "Klar!"

Eine stillschweigende oder konkludente und damit rechtlich wirksame Zusicherung könnte sich ergeben aus einem Dialog wie diesem: "Ich bräuchte diese Karte für mein Gerät Y!" - "Macht 50,99."

Mehr dazu steht hier.

Gruß aus Berlin, Gerd

Aber sollte ein Fachverkäufer (Elektro, TV, Sat) nicht von sich aus den Kunden fragen, für welches Endgerät die Karte gedacht ist? Der Kunde kann ja auch ein 80 jähriger Opi sein, der sich mit der Technik heutzutage kaum noch auskennt, aber auch ein 60 jähriger muss nicht immer den Unterschiedn zwischen den Karten kennen. Ich hätte wohl auch nicht darauf geachtet und mich auf die Expertise des Verkäufers verlassen, ich mein, wozu gibt es denn Fachgeschäfte? Wie auch immer, für einen Fachmarkt finde ich so ne Nummer ziemlich schwach, mal schauen wie kulant sich das Geschäft zeigt.

@sushique44

Nein, von sich aus muss der Verkäufer nicht nachfragen.

Für den Verkäufer ergeben sich aus einer Beratung Verpflichtungen. Daher ist ein Verkäufer aus rechtlicher Sicht gut beraten, nicht zu beraten.

@Interesierter

Aber beraten ist doch genau die Aufgabe eines Verkäufers, wenn es sich jetzt nicht grade um Gabi an der Rewekasse handelt. Verkäufer bekommen ja auch eine Ausbildung (Fachverkäufer).

@sushique44

Das ist nicht richtig. Die Aufgabe eines Verkäufers ist verkaufen.

Beratung ist nur eine Nebentätigkeit zur Förderung des Verkaufs.

Wenn ein Verkäufer berät, ist er für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

Einfach ausgedrückt. Wenn du falsch beraten wurdest, kannst du daraus als Käufer Ansprüche geltend machen. Wenn du gar nicht beraten wurdest, nicht.

@sushique44

"Aber sollte ein Fachverkäufer (Elektro, TV, Sat) nicht von sich aus den Kunden fragen, für welches Endgerät die Karte gedacht ist?"

Ich kenne kein Urteil und keinen Rechts-Kommentar, der dem Verkäufer die Pflicht auferlegt, den Kunden zu fragen: "Sind Sie sicher, dass das von Ihnen gewählte Zubehör auch wirklich zu ihrem Gerät zu Hause passt?"

Der Tagesspiegel schrieb vor 20 Jahren (ganz am Ende des Artikels):

Kunden muessen damit rechnen, dass ihr Computer einProgramm nicht annimmt (OLG Koeln, AZ: 19U92/91).Wer auf Nummer sichergehen will, sollte sich also schriftlich oder unter Zeugen zusichernlassen, dass das Programm auch auf die heimische Rechnerkonfigurationpasst.Eine noch einfachere Loesung empfiehlt die Stiftung Warentest: DieKlausel "Geld zurueck, wenn das Programm Ihrem PC nicht entspricht"vereinbaren.

Weiter vorne heißt es in dem Artikel zwar:

Dabei legen Gerichte den Haendlern ausdruecklich eine Beratungspflicht auf.Und zwar besonders dann, wenn der Kunde Laie ist.Ihm darf der Verkaeufernicht einfach den teuersten PC anbieten, vielmehr muss er auch aufpreiswerte Loesungen hinweisen, zum Beispiel auf abgespeckteSoftwareversionen, die den Beduerfnissen des Einsteigers genuegen (OLGKoeln, AZ 19U62/93). [ Herv. Gerd]

Aber das ist nur Geschwätz. "eine Beratungspflicht" im Detail gibt es für Geldanlagen und für Versicherungen. Das heir zitierte Urteil finde ich nicht, und es wird im Artikel auch nicht erläutert. Ich nehmen an, hier wurde einem Opa ein überdimensionierter teurer Gaming-PC mit teurer Büro-Software aufgeschwatzt. Das ist aber keine mangelnde Beratung, sondern eine Fehl-Beratung!

Das war bei der hier fraglichen Karte ja nicht der Fall. Ich denke, es ist reine Nettigkeit, wenn der Verkäufer auf Verdacht warnt: "Dieses Zubehör X wird häufig verwechselt mit Zubehör Y, und viele Kunden denken, X passe in das Gerät Z, was aber nicht immer der Fall ist! Da wäre ich vorsichtig!"

Anders sieht es sicher aus bei Rattengift oder überhaupt in Apotheken ...

Der Verkäufer wurde nach dem Artikel gefragt 

Wenn der Kunden nach Karte xy gefragt hat und der Verkäufer hat ihm genau diese verkauft, dann hat der Verkäufer alles richtig gemacht. Der Verkäufer muss da nicht nochmal fragen: "Wollen Sie die wirklich haben? Passt die bei Ihnen?"

Rücknahme und Umtausch sind dann reine Kulanz.

also so wie ich das bisher immer erlebt habe, war es im fachgeschäft so, dass WENN! etwas nicht funktioniert hat, jemand für mich da war, der sich des problemes dann angenommen hat.

vielelicht hilft dir das ja mal weiter:

https://www.hd-plus.de/hilfe-und-service/technik?enablequery=true&faqs_i=2

lg, anna

Der Verkäufer wurde nach dem Artikel gefragt und dem Kunden wurde die Karte verkauft.

Und damit ist der Kaufvertrag gültig zustandegekommen. Weder kann noch muss der VK sämtliche Eventualitäten explizit benennen - schon gar nicht dann, wenn der KD dies gar nicht abfrägt.

Zuhause stellt der Kunde fest, das die Karte nicht erkannt wird und nach Blick auf die Verpackung musste er feststellen, das die Karte für Receiver, aber nicht für in TV Geräte integrierte HD Plus Module geeignet ist.

Da der VK nicht wissen kann, welches Endgerät hier zum Einsatz kommt, und selbst dann nicht auszuschließen ist, dass Artikel XYZ an Modell ABC nicht funktioneren könnte, liegt dieses Risiko stets beim Käufer (sieht man mal explizit von einer Falschberatung ab). Aber der VK wird dem KD sicher einen Umtausch ermöglichen.

muss der Fachmarkt die Karte zurücknehmen bzw. gegen eine entsprechende umtauschen?

Sofern kein Verschulden des VK vorliegt, nein. Aber der Umtausch wird in jedem Fall möglich sein.

Aber sollte ein Fachverkäufer (Elektro, TV, Sat) nicht von sich aus den Kunden fragen, für welches Endgerät die Karte gedacht ist? Der Kunde kann ja auch ein 80 jähriger Opi sein, der sich mit der Technik heutzutage kaum noch auskennt, aber auch ein 60 jähriger muss nicht immer den Unterschiedn zwischen den Karten kennen. Ich hätte wohl auch nicht darauf geachtet und mich auf die Expertise des Verkäufers verlassen, ich mein, wozu gibt es denn Fachgeschäfte? Wie auch immer, für einen Fachmarkt finde ich so ne Nummer ziemlich schwach, mal schauen wie kulant sich das Geschäft zeigt.

Hast du nur allgemein nach einer Karte gefragt oder nach einer Karte für dein TV-Gerät? War die Frage allgemein gehalten, dann hast du bekommen wonach du gefragt hast.

Hast du nach einer Karte für dein TV-Gerät gefragt, dann ist es ein Fehlkauf. Das muss aber nicht unbedingt der Fehler des Verkäufers sein, denn der muss nicht all seine Artikel bis ins kleinste Detail kennen und auch nicht an alles denken. Verkehrt wäre es aber natürlich nicht.

Geh einfach hin und tausche es um. Ich denke nicht, dass du auf der Karte sitzen bleibst, denn am Ende wollen sie einen zufriedenen Kunden haben.