Internet Inserat verbindlich?

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ich kann nur für D sprechen, hier ist es so, dass eine anzeige oder ähnliches, auch die preise im kaufhaus, lediglich als invitatio ad offerendum zu sehen sind, also als die einladung ein angebot zu machen, das richtige angebot macht die kassiererin an der kasse, indem sie sagt, betrag xxx und du halt annimmst(zahlst) oder nicht, also dürfte er das in deutschland ohne probleme

Perfekt, sehr gut Antwort, kaufmännisch einwandfrei! DH!

@Rechtsaussen

aber ich seh grad ist andersrum aber auch logisch, du machst ja das angebot, der verkäufer nimmt an, aber ist belanglos in dem fall

@Rechtsaussen

hab ich gerade im netz gefunden, so ist es in der Schweiz: «In einem Katalog fanden wir genau die Lampe, die wir suchten. Preis: 250 Franken. Im Laden ist sie mit 350 Franken angeschrieben. Der Verkäufer sagt, im Katalog habe sich ein Druckfehler eingeschlichen. Was gilt?» Urs S.

Doris Huber, Beobachter-Expertin für Konsumfragen:

Preise in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich, ebenso wenig wie Preise in Listen, Radio- und TV-Werbespots, Zeitungsinseraten oder Internetangeboten. Nur wenn eine Ware zusammen mit einer Preisangabe im Laden oder im Schaufenster ausgestellt ist, gilt das als verbindliche Offerte. Der Verkäufer muss den Gegenstand zum notierten Preis verkaufen.

Keine Regel ohne Ausnahme: Bei einem wesentlichen Irrtum ist das Verkaufsgeschäft nicht an seine Preisangabe gebunden. Ein wesentlicher Irrtum liegt zum Beispiel vor, wenn eine Bijouterie eine Korallenkette fälschlicherweise mit 500 statt 5000 Franken angeschrieben hat. Aus diesem Fehler resultiert kein Schnäppchen für die Kundschaft.

Nein, ein Inserat ist nicht verbindlich. Es ist sozusagen offiziell noch kein vertrag zustande gekommen... Nimm das Inserat als Werbung: Beispiel: Ich verkaufe Opel Corsa für 20 Euro.... Du meldest dich bei mir und sagst: Die 20 Euro sind mir zuviel, ich gebe dir nur 15... Damit ist immer noch kein Vertrag in beidseitigem Einverständnis zustande gekommen. Ich merke nun, dass ich den Corsa nicht für 20, sondern für 20.000 verkaufen wollte und biete dir das nun erneut in einer Mail an, du bsit damit einverstanden und antwortest mir.

Damit gehen wir nun am Ende von dem beiden Angebot aus und da wir beide mit dem Angebot des Gegenüberliegenden einverstanden sind, kommt ein Vertrag zu stande.

Man kennt dies von Märkten. Es werden drei Äpfel für nen Euro verkauft, du gehst hin und willst handeln und bietest aber nur 80 Cent, da dein Gegenüber noch nicht damit einverstanden ist, wird er sagen: Gib mir 90 Cent. Das gilt dann wieder als Gegenangebot. Wenn du dann sagst, ist ok, dann habt ihr einen mündlichen vertrag und euch auf die 90 Cent geeinigt....

Fehlerhafte Preisauszeichnungen führen (zumindestens in Deutschland) nicht dazu, dass jemand auf diesen Preis bestehen kann. Der Mann kann sich immer noch auf einen fehler berufen.

so ein angebot kommt erst durch zustimmung durch den verkäufer (2. willenserklärung) zustande. Die anzeige ist ein angebot und rechtlich nicht bindend! Erst durch 2 einvernehmliche willenserklärungen nämlich Deine anfrage und die annahme durch den verkäufer wird sie gültig.

Damit kann er den verkauf an dich verweigern, warum auch immer. Ist so.

Rechtlich ist das einwandfrei wenn er sagt:nö!

Nach welchem Landesrecht soll hier beurteilt werden?

Nach deutschem Recht bietet der Händler zum Verkauf an. Ob dann tatsächlich ein Vertrag und der unter welchen Bedingungen zustandekommt, steht aus einem anderen Blatt.