Anzeige gegen Minderjährigen wegen schwerer Körperverletzung sinnvoll?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habe einen ähnlichen Fall. Der Straftäter hat mit 12 angefangen zu schlagen. Heute ist er 17 und Sozialstunden bekommen und sollte einen Täter-Opferausgleich machen. Hat sich dort nie gemeldet ..... Wurde jetzt wieder vorgeladen vor Gericht.........Wir bleiben auf unseren Kosten sitzen. Haben zwar einen Titel von 30 Jahren, den Gerichtsvollzieher zahlt man erst einmal im voraus. Also man hat nur Kosten die man vielleicht nie wieder bekommt und den Rechtsanwalt für den Strafprozess zahlt man auch aus eigener Taschen. Für den Zivilprozess zahlt die Rechtsschutz. Trotzdem würde ich diesen Weg immer wieder gehen, weil ich meine die müssen einen Denkzettel bekommen. LG und viel Ausdauer

Natürlich lohnt sich das.

Natürlich wird es nichts bringen, das Verfahren muss zwangsläufig eingestellt werden (§19 StGB), allerdings ist es imme rgut wenn die Polizei weiss mit wem sie zu tun hat, falls er mit 14+ nochmal auffällig wird.

Ich möchte Dir zuraten Rechtsmittel mit einem Anwalt einzulegen. Ein Anwalt kennt die Möglichkeiten welche ein Gericht hat dem Jungen erzieherische Maßnahmen per Beschluss zu kommen zu lassen. Die sind offensichtlich durchaus ausreichend werden nur von den meisten Gerichten in der Regel nicht genutzt. So jedenfalls habe ich verstanden um was es der in Berlin zu früh verstorbenen Jugendrichterin ging als sie an die Öffentlichkeit ging.

Dein Kind ist erst 6 Jahre alt. Der Kiefer ist noch gar nicht vollständig entwickelt. Welche Schäden sich später durch die Straftat zeigen werden ist noch nicht absehbar. Ohne das Einlegen rechtlicher Mittel kann später also noch zusätzlicher Schaden erlitten werden der dann aber auf Eure Kosten geht.

Es kann und darf ganz einfach nicht sein dass durch Schweigen Eltern darin bestärkt werden ihren Pflichten nicht nachkommen zu müssen. Bitte erinnere den Fall hier bei Stuttgart wo ein Junge mit dem Gewehr des Vaters in seiner Schule mordete. Erst dadurch dass die Geschädigten Rechtsmittel einlegten entstand bei den Eltern des Täters ein Einsehen. Lange wurden sie von ihren wohl hochangesehenen Bekannten und Freunden darin bestärkt sie seien umschuldig. Erst der Druck durch das Verfahren und auch die Öffentlcihkeit führte zu einer anderen Einstellung.

Ob der Junge ohne Strafverfolgung nicht weiter macht ist zusätzlich nicht absehbar.

In dem Fall leider nicht da man erst ab 14 strafmündig ist , aber wenn er 14 ist kann es sinnvoll sein , denn die Jugendgerichtsverhandlung und die Arbeitstunden haben oft sehr gute Erzieherische Effekte. Da der Junge mit 13 noch nicht strafmündig ist lohnt sich eigentlich nur den Betreiber der Anlage , vermutlich die Gemeinde zu informieren , damit er dort Hausverbot bekommt.

Eltern haften natürlich nicht für die Kinder. Als 13jähriger ist er zwar nicht straffähig aber deliktsfähig und kann im Rahmen seiner geistigen Einsichtsfähigkeit zur Haftung herangezogen werden. Er wird also nicht bestraft, muss aber trotzdem den Schaden ersetzen (Arztkosten, Schmerzensgeld) und das sollte man auch einklagen. Das Urteil ist dann 30 Jahre lang vollstreckbar (zzgl. Zinsen u. Kosten) und er muss zahlen, wenn er vielleicht irgendwann mal Geld verdient. Es kann natürlich auch sein, dass die Eltern den Schaden bezahlen, weil sie verhindern wollen, dass ihr Kind mit Schulden ins Leben startet. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

tuerkisgirl 
Fragesteller
 30.06.2011, 13:55

Aha. Das hieße dann also auch, dass die Zahnarztkosten, die in den nächsten Jahren durch immer wieder neue Implantate entstehen, von ihm bezahlt werden müssen?!

Schlauerfuchs  30.06.2011, 13:57
@tuerkisgirl

Ja, eigentlich schon , bzw . von der Haftpflicht seiner Eltern. Es ist nur das Problem wenn seine Eltern keine Haftpflicht haben ob von ihm etwas zu holen ist.

Aronphoenix  30.06.2011, 14:54
@Schlauerfuchs

Die Versicherung der Eltern wird dafür in keinem Fall aufkommen (müssen). Er hat ja scheinbar vorsätzlich gehandelt.

Ob bei ihm etwas zu holen ist, ist die Frage. Allerdings kann ein Schuldtitel auch noch in 30 Jahren vollstreckt werden...